Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Deranagegeben in der HKolonial- Abtrilung des Aurwirtigen Imis.
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XIV. Jahrgang. Berlin, 15. August 1903. Unmmer 16.
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Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beibefte beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
ericheinenden: „Mitteilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Danckelman. Der vierteljahrliche Abonnementopreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften betragt beim Bezuge durch die Post und die
Buchbandlungen Mk. 3,—, direkt unter Streifband durch die Verlagebuchhandlung Mk. 3,50 für Deutschland einschl. der deutschen Schupygebiete und
Oesterreich- Ungarn, Mk. 3,75 für die Länder des Weltvostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Konigliche Hofbuchhandlung von
Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstr. 68—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1903 unter Nr. 2151.,
Inhalt: Amtlicher Teil: Die Neuordnung der kolonialen Bevölkerungsstatistik S. 409. — Zusammenstellung der
Wirtschaftspläne der Kommunalverbände 1908/4 S. 415. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zoll-
verwaltung für Deutsch-Ostafrika in den Monaten April und Mai 1903 S. 415. — Ubersicht der Geschäfte bei den
Kaiserlichen Gerichten in Herbertshöhe, Friedrich Wilhelmshafen, Ponape, Westkarolinen und Palau zu Jap und
für die Marianen während des Kalenderjahres 1902 S. 416 ff. — Personalien S. 418.
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 419. — Kamerun: Bericht des Hauptmanns Engelhardt
über seine Reise von Bertua nach Jaunde (Schluß) S. 419. — Theeversuchspflanzungen S. 422. — Deutsch-
Südwestafrika: Namenänderungen S. 422. — Missenschaftliche Sammlungen S. 422. — Zur Statistik des
Außenhandels von Deutsch-Südwestafrika im Jahre 1902 S. 423. — Außenhandel des deutsch-südwestafrikanischen
Schutgebiets im Jahre 1902 S. 424. — Togo: Verzeichnis der im Schutzgebiete Togo tätigen Firmen und
Erwerbsgesellschaften nach dem Stande vom 1. Januar 1903 S. 440. — Deutsch-Neu-Guinea: Statistik des
Warenverkehrs der Marianen im Kalenderjahre 1902 S. 441. — Ermordung eines Tauchers durch Eingeborene
S. 442. — Samoa: Die Kakaokultur auf Samoa S. 442. — Aus dem Bereiche der Missionen und der
Antisklaverei-Bewegung S. 443. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Uganda-
Telegraph S. 444. — Uber Para-Kautschuk S. 445. — Niederländisch-Indien S. 445. — Landwirtschafts= und
Gartenbauausstellung in Mombassa S. 446. — Ubersicht über den Wert des Handels der britischen Kolonien
und Besitzungen mit dem Vereinigten Königreich, britischen Besitzungen und fremden Ländern im Kalenderjahr 1901
S. 447. — Verschiedene Mitteilungen: Handel des deutschen Zollgebiets mit den Südseekolonien im Jahre
1902 S. 446. — Schiffsverkehr der deutschen Kolonien 1902 S. 446. — Literatur S. 448. — Literatur-
Verzeichnis S. 448. — Verkehrs-Nachrichten S. 448. — Anzeigen.
Amtlicher Teil.
Geletze; Perordnungen der Reichsbehörden; Perträge.
Die Nenordnung der kolonialen Bevölkerungsstatistik.
Im Anschluß an die im verflossenen Jahre vorgenommene Neuordnung der kolonialen Handels-
statistik hat die Kolonialverwaltung die bei der Aufstellung der Bevölkerungsstatistik der Schutzgebiete bisher
befolgten Grundsätze einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die bisherige koloniale Bevölkerungsstatistik
litt an Mängeln, die auch in der kolonialen Literatur wiederholt Anlaß zu berechtigter Kritik gegeben haben;
es fehlte ihr vor allem die erforderliche Einheitlichkeit, welche sowohl zur Vergleichung der Bevölkerungs-
verhältnisse der einzelnen Schutzgebiete untereinander, als auch zur Vergleichung der Verhältnisse eines und
desselben Schutzgebiets zu verschiedenen Zeitpunkten erforderlich ist; es fehlte ferner an der notwendigen
Präzision und an der notwendigen Vollständigkeit der bevölkerungsstatistischen Angaben. Alle diese Mängel
finden, ähnlich wie diejenigen der bisherigen kolonialen Handelsstatistik, ihre natürliche Erklärung und
Entschuldigung an der noch jungen Entwickelung unserer Schutzgebiete; bei dem Fehlen ausreichender Er-
sahrungen mußte es im wesentlichen den einzelnen Schutzgebietsverwaltungen überlassen bleiben, ihre
bevölkerungsstatistischen Erhebungen und Aufstellungen nach den örtlichen Verhältnissen und dem zur Ver-
fügung stehenden Personal auszugestalten.
Nachdem sich die Kolonialverwaltung bereits vor längerer Zeit über die Aufstellung einheitlicher
Normen für die Bevölkerungsstatistik mit den einzelnen Gouvernements ins Benehmen gesetzt hat, sind nun-
mehr durch Runderlaß vom 22. Juli 1903 den Schuztzgebietsverwaltungen folgende Grundsätze mit-
geteilt worden.