Reichs-Gesetzblatt
Nr. 149
Inhalt: Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. S. 6#47.
(Nr. 5303) Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. Vom 1. Juli 1916.
Auf Grund des § 1 der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der
Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
Die Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu vom 3. Februar 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 79) wird aufgehoben.
Für Heu aus der Ernte des Jahres 1915, das auf Grund der Verordnung
über Lieferung von Heu und Stroh für das Heer vom 11. Mai 1916 (Reichs-
Gesetzbl. S. 367) zu liefern ist, bleiben die Vorschriften der Bekanntmachung vom
3. Februar 1916 in Geltung.
Berlin, den 1. Juli 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
Dr. Helfferich
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Posstanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
Reichs-Gesetzbl. 1916. 160
Ausgegeben zu Berlin den 4. Juli 1916.