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füglich kann man diese Lehrstunden mit dem bloß münd—
lichen Unterrichte in der Religionslehre, in der Geschichte und
dgl. oder durch examinatorische Wiederholungen ausfüllen.
15. Ebensowenig darf der Unterricht in der Mathematik,
wenn dazu der Gebrauch der Tafel erforderlich ist, auf eine
von diesen Stunden verlegt werden.
16. Sind bei einer spärlichen Beleuchtung des Lehrzimmers
einzelne Schüler aus Autoren u. dgl. zu examiniren, so lasse
sie der Lehrer in die Nähe der Fenster treten, damit sie nicht
in einer etwa weit davon entfernten Schulbank die Augen bei
dem Lesen allzusehr anstrengen.
17. Bei der Anwesenheit der Schüler in der Kirche soll dafür
gesorgt werden, daß das durch die Fenster eintretende
Sonnenlicht weder auf ihre offenen Gebetbücher, noch überhaupt
auf die von ihnen besetzten Kirchenstühle direkt auffalle. Einfache
Vorhänge beseitigen diesen Mißstand.
18. Da die Erhaltung der Sehkraft so sehr wichtig ist, so
soll es sich der wohlmeinende Lehrer zur stets fortgesetzten
Pflicht machen, nicht nur seine Schüler während der Schulzeit
in dieser Hinsicht zu überwachen, sondern auch öfters Veranlassung
nehmen, sie auf die Nachtheile aufmerksam zu machen,
welche aus der Augenschwäche hervorgehen, damit sie
auch außer der Schule und durch ihr künftiges Leben einem
so wesentlichen Gegenstande ihre fortgesetzte Sorge zuwenden.
B. Für Schüler.
1. Der Schüler soll sich gewöhnen, des Morgens nach
dem Ankleiden die Augen mit frischem (nicht allzukaltem) Wasser
zu waschen. Nur ein eigentlich krankhafter Zustand des Auges
kann eine Ausnahme hievon gestatten.
2. Er soll (während der Sommertage) in der frühen
Morgendämmerung weder lesen noch schreiben, sondern
den Anbruch des eigentlichen Tages erwarten.
3. Desgleichen soll er (während der Wintertage) in der
Frühe nicht sogleich nach dem Aufstehen bei dem Kerzen= oder
Lampenlichte lesen oder schreiben, sondern das Auge erst allmählig
an dasselbe gewöhnen.
4. Ebenso soll er alles Lesen und Schreiben in der späten
Abenddämmerung sorgfältig vermeiden, da der Sehnerve
hiedurch stufenmäßig gewaltsam angestrengt und die Seh-