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Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-
Ostafrika im Monat November 1903.
(Eine Rupie zum Kurse von 1,3875 Mk.)
Zölle für Schlifahrs.] Holzschlag4eben-Z
Zollamt Ausfuhr Einfuhr Abgabe Vebnhren Einnahmen Insgesamt
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Tangga 22,02 16 474 33 41|—— 4 3 220 49 17 044 43 23 64949
anggngn 1846 24 2.—6829 16- 9475|68
agamoon 12161 557101 2522— 113 4 4 104
Daressallan 3279 532 895 44é4%%12 2270114
....... 10731»465949;5451—1584660221695140-2352038
Lhdi....... 3728,174775»5521—602030256888820-1233253
Zusammena2o2ok1262ossf19201—495Z34673099548810-13248982
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Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für
den Monat Dezember 1908 auf 1,3875 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden.
Perwnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, die vortragenden Räte
im Auswärtigen Amt, bisherigen Wirklichen Legationsräte Rose und v. der Decken zu Geheimen
Legationsräten zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, mittelst Allerhöchster
Ordre vom 27. Dezember v. Is. den Landgerichtsrat Wienskowski vom hiesigen Landgericht 1 zum
ordentlichen Mitgliede der Disziplinarkammer für die Schutzgebiete, das bisherige stellvertretende Mitglied
des Disziplinarhofes, Wirklichen Geheimen Oberpostrat und Vortragenden Rat im Reichspostamt
Dr. Spilling zum ordentlichen Mitgliede des Disziplinarhofes und den Geheimen Oberregierungsrat und
Vortragenden Rat im Reichsjustizamt Dr. Dungs zum stellvertretenden Mitgliede des Disziplinarhofes für
die Schutzgebiete zu ernennen. "
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor im Aus-
wärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legationsrat Dr. Stuebel, den Stern zum Königlichen Kronen-Orden
zweiter Klasse und dem Wirklichen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amt Dr. Seitz
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem früheren ersten
Kommissar der Grenzregulierung zwischen Deutsch-Ostafrika und dem Kongostaat, Hauptmann a. D. Herr-
mann, den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern am Ringe zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kalserlichen
Gouverneur von Deutsch-Neu-Guinea, Dr. Hahl, und dem Stationsleiter in Togo, Königlich Preußischen
Hauptmann im 4. Oberschlesischen Infanterle-Regiment Nr. 68, Döring, den Roten Adler-Orden 4. Klasse
zu verleihen. r 1m—
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem am 1. Juni 1903
in den Ruhestand versetzten Regierungsarzt Dr. Albert Plehn den Roten Adler-Orden 4. Klasse zu verleihen.
Seine Moajestät der König von Württemberg haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen
Finanzdirektor für Deutsch-Südwestafrita Pahl das Ritterkreuz erster Klasse des Friedrichsordens
zu verleihen.