10. November 1903 ordnet die gesamte Rechtspflege
in Französisch-Westafrika neu. Besonderes Interesse
biete Titel VI, belreffend die Eingeborenengerichts-
arkeit. «
Die Eingeborenen in Französisch-Westafrika unter-
stehen hiernach besonderen Gerichten, mit Ausnahme
der Bewohner solcher Distrikte, die ausschließlich
europäischen Gerichten vorbehalten sind. Die Ein-
geborenengerichte gliedern sich dem allgemeinen Ver-
waltungsorganismus an. Dos unterste Ver-
waltungsorgan, der Dorfvorsteher, ist als tribunal
de village zur Verhängung von Polizeistrafen zu-
ständig, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten steht ihm
eine eigentliche Gerichtsbarkeit nicht zu. Mit der
Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung
gegen die von dem Dorfvorsteher verhängten Polizei--
strafen, sowie mit der Gerichtsbarkeit erster Instanz
in Zivilsachen ist das tribunal de province be-
traut. Dieses hat seinen Sitz in der Hauptstadt
des betreffenden Verwaltungsbezirkes und besteht aus
dem betreffenden Verwaltungsbeamten, „chef de la
brovince“, als Vorsitzendem und zwei von dem
höchsten Verwaltungsbeamten der Kolonie auf Vor-
chlag des procureur général zu ernennenden ein-
geborenen Belsitzern (Notabeln). Gegen sämtliche
Urteile dieses Gerichts ist die Berufung zulässig an
das Gericht des nächst höheren Verwaltungsbezirkes,
an das tribunal de cercle. Dieses besteht aus
dem betreffenden Verwaltungsbeamten, dem ad-
ministrateur du cercle, als Vorsitzendem, und
wiederum zwei eingeborenen Belsitzern. Die letzteren
werden für je ein Jahr ernannt, und zwar, wie die
Beisitzer des tribunal de province, von dem
höchsten Verwaltungsbeamten der Kolonte auf Vor-
schlag des Generalstaatsanwaltes. Das tribunal
de cercle entscheidet über alle Verbrechen und Ver-
hehen in erster Instanz und ist, wie bereits oben
erwähnt, Berufungsgericht für sämtliche Urteile der
tribunaux de province. Als Spitze der gesamten
Eingeb gerichtsorganisation schließlich ist am
Eitze der Cour d’appel (des höchsten Europäer-
gerichtshofes) die chambre d’homologation ein-
gerichtet. An diese Instanz kann im Wege der Re-
vision jedes Urteil gebracht werden, das auf eine
höhere Strafe als fünf Jahre Elnkerkerung erkennt.
Die chambre d’homologation besteht aus dem
Vizepräsidenten der Cour d’appel als Vorsitzendem,
zwei von dem Präsidenten desselben Gerichtshofes
ernannten Räten, zwei von dem Generalgouverneur
don Französisch Westafrika ernannten Beamten und
zeis eingeborenen Beisitzern, die von dem Gerichts-
vorsitzenden aus einer Liste von zwölf Leuten aus-
gewählt werden.
Die eingeborenen Beisitzer haben jedoch weder
tribunal de cercle noch in der chambre
omologation eine mitbeschließende Stimme. Sie
haben sich lediglich an der Beratung zu beteillgen.
b Bezüglich des anzuwendenden materiellen Rechtes
estimmt Art. 75 des Dekretes, daß überall und für
im
!
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alle Materien die lokalen Gewohnheiten der Ein-
geborenen zur Anwendung kommen sollten, wofern
sie nicht den Grundsätzen der „französischen“ Zivili-
sation widersprechen.
Der Dandel der französtschen Rolonien.“)
Die folgenden lbersichten sind aus den von dem
französischen Kolonlalministerium vor kurzem heraus-
gegebenen „Statistiques Coloniales pour l'année
1901“ zusammengestellt.
I. Handel der französischen Kolonien
1892 bis 1901.
(In 1000 Frcs.)
Mit Frankreich
und seinen
Besitzungen
Mit dem
Ausland. Zusammen
MVI*2 VNlI
V 1n
Einfuhr Ausfuhr E
Zhi
18
8 0% % 383
231 47 242 46
1214611 6
256 807, 263 710
289 133/287016
345 576 510 166
436 024/344 386
44 11 364519
351 27327 823
64 683 39 128
136 380 127 os6
135 662/148 374
146226141 510
154383 166775
214 192 175 993
265 636/185 463 1208 975 179056
Dazu der Handel von Algier i. J. 1901
- 1 2 -Tunis 1901
II. Handel der einzelnen französischen
Kolonien in den Jahren 1900 und 1901.
(In 1000 Frcs.)
- 1 1901
i
Kolonie Einfuhr AusfuhrEinfuhr-Ausfuhr
Senegal 46 805 32 93264073 38205
Guinecee 1427510 15577557983
Elfenbeinküste 90811 7286 543
Dahomey 15221½1275615753|10472
ongo 10 555 7 7985 7322
Réunioo . 029174612377618201
Madagascar...4047110624466838975
yotte 511 486 1001
Somaliküste 5929 2319973356 6845
Indden 403810722 3793122254
Indochinn 155 600/202 478 160 608
Neu-Kaledonienr21622 887013626
Tahiit 3 511 359 4556 3026
St. Pierre et
Miquelon 932613 46619 11 753
Guadelouppe 2137315717/|20 59317476
Martinigue 24 9279271616 973124017
uyana 9762 65 12 224 8776
JZusammen436 024|344 386474611364 518
*) Vgl. Deutsches Kolonialblatt 1902, S. 76.