Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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gang getreten; die beiden ersten Hefte derselben von Uganda im Auszug in dieser Nummer des 
liegen uns vor. Kolonialblatts unter „Verschiedene Mitteilungen“ 
Aus dem zweiten Hest ist eine meisterhafte abgedruckt worden. 
6 des verstorbenen Herrschers Mwanga 
  
  
Derkehrs Nachrichten. 
Bekanntmachung. 
Zulassung von Feldpostpaketen an die Truppen in Deutsch-Südwestafrika. 
Von jetzt ab werden Privatpäckereien an die in Deutsch-Südwestafrika befindlichen Truppen und 
Besatzungen von Kriegsschiffen zur Feldpostbeförderung zugelassen. Die Päckereien müssen folgenden 
Bedingungen Eutpprechen- 
1. Gewicht der einzelnen Sendung nicht über 2½ ka; 
ohe Größe nicht erheblich über 35 cm in der Länge, 15 cm in der Breite und 10 cm in 
der Höhe; 
3. Verpackung in Kistchen oder festen Kartons recht dauerhaft, mit äußerer Umhüllung 
in haltbarer Leinwand oder Wachsleinwand und mit fester Verschnürung; 
4. die Aufschrift muß in der Weise hergestellt werden, daß auf die Sendung eine mit der 
vollständigen Adresse recht genau und deutlich ausgefüllte Postkarte haltbar aufgeheftet, oder ausgeklebt 
wird; auf der Karte ist die Bezeichnung „Postkarte“ in „Feldpostkarte“ zu ändern; außerdem müssen der 
Absender und der Inhalt der Sendung genau angegeben werden. 
Der Beifügung von Postpaketadressen und Zoll-Inhaltserklärungen bedarf es nicht. 
Das Porto beträgt für jedes Feldpostpaket ohne Unterschied des Gewichts und des Bestimmungs- 
ortes 1 Mark. Die Sendungen müssen bei der Aufgabe frankiert werden. Zur Frankierung dienen 
Postfreimarken, die auf die Feldpostkarte zu kleben sind. 
Eingeschriebene Pakete, Sendungen mit Wertangabe oder Postnachnahme sind unzulässig. 
Ausgeschlossen von der Versendung mittels Feldpostpakets sind unbedingt: Flüssigkeiten, 
Sachen (Lebeicmttel) die dem schnellen Verderben unterliegen, zerbrechliche und leicht entzündliche Sachen 
sowie die allgemein von der Postbeförderung ausgeschlossenen Gegenstände. 
Die Beförderung der Feldpostpakete nach Südwestafrika erfolgt mit den von Hamburg dahin 
abgehenden deusschen Dampfern in der Regel dreimal monatlich. 
Eine Gewähr für die richtige und pünktliche Überkunft der Privatpäckereien kann 
die Postverwaltung nicht übernehmen. 
Am 1. Januar 1904 ist in Käwieng (Neu-Mecklenburg Nord) eine Postagentur eröffnet worden, 
welche am Briespost-, Zeitungs-, Postanweisungs-, Paket= und Nachnahmedienst teilnehmen wird. 
  
  
Potd#p#fschiffverbind##en nach den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe muüssen aus 
Nach vom Ein- . Dauer Verlin spätestens 
schiffungshafen am · der Überfahrt abgesandt werden am: 
1. Deutsch-Neu-Guinea. ·— « Matup 42 Tage 
————— Matupi Brindist 24. April wl 42 
„md r (englische Schife) Berlinhafen 39 22., 26. April 
) 10 eriefen, Fünsch. Mapel 28. April Fr.Wilh. Hofen 40 10# abd#. 
8 dhch Ma.(deutsche Schisfe) Herbertähöhe 45 
it, Stephansort Manwi - 
2. Dentsch · Ostafrita. 22. März, 5. April Tanga 16—20 Tage 18 An 2. April 
a) nach Tanga urn %% 
*J8# eill le 10. April Tanga 19 Tage . — o abds. 
22. März, 5. April Daressalam 17—22 Tg.19. März, 2. April 
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10. April Daressalam 18 Tage . April 
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20. März Sansibar 20 Tage 18. März 
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