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Machrichten aus den deulschen Schuhgebieken.
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.)
Deulsch · Pstafrika.
Die Neuordnung des deutsch-ostafrikanischen Münzwesens.
Im amtlichen Teil dieser Nummer des Kolonial-
blatts sind die zur Ordnung des Münzwesens des
deutsch -ostafrikanischen Schutzgeblets erlassenen Be-
stimmungen veröffentlicht, nämlich eine Allerhöchste
Ordre vom 23. Dezember 1903 und eine Verordnung
des Reichskanzlers vom 28. Februar 1904.
Die prekäre Lage, in welche das Münzwesen des
ostafrikanischen Schutzgebiets infolge seiner Ver-
knüpfung mit dem indischen Gelde durch die indische
Währungsreform geraten ist, hat seit längerer Zeit
die Neuordnung des ostafrikanischen Münzwesens als
eine unabweisbare Notwendigkeit erscheinen lassen.
Bekanntlich hat diese Notwendigkeit den Anstoß zu
den Verhandlungen der Kolonialverwaltung mit der
Deutsch -Ostafrikanischen Gesellschaft gegeben, die
schließlich dazu führten, daß die genannte Gesellschaft
in dem am 15. November 1902 mit dem Reichs-
kanzler abgeschlossenen Vertrag neben anderen Privi-
leglen auch auf das ihr im Vertrag vom 20. Novem-
ber 1890 belassene Recht, Silber= und Kupfermünzen
für Deutsch-Ostafrika auszuprägen, Verzlcht leistete
(vgl. die Denkschrift zu dem Vertrag vom 15. No-
vember 1902, abgedruckt im Deutschen Kolonialblatt
vom 15. Januar 1903, S. 38 bis 45). Nachdem
das Reich durch den Verzicht der Deutsch-Ostafrika=
nischen Gesellschaft auf ihr Münzrecht freie Hand
für eine Neuordnung des ostafrikanischen Münzwesens
gewonnen hatte, ist die ostafrikanische Münzfrage zum
Gegenstand eingehender Erörterungen mit dem Kaiser-
lichen Gouvernement von Deutsch = Ostafrika, der
Reichsfinanzverwaltung, dem Reichsbank-Direktorium
und den wichtigsten der in Deutsch-Ostafrika inter-
essierten Firmen gemacht worden. Auch die öffentliche
Diskussion hat sich ausführlich mit dem zu lösenden
Problem beschäftigt. Die nunmehr getroffene Ent-
scheidung läßt sich mit kurzen Worten dahin charak-
terisieren, daß die Rupie in unverändertem Fein-
gehalt als Münzeinheit beibehalten wird, daß aber
die Rupie gleichzeitig in ein festes Wertverhältnis
zur Reichsmark gebracht ist; die Angliederung der
Rupie an die Reichswährung kommt darin zum
Ausdruck, daß nach § 14 der Verordnung des
Reichskanzlers vom 268. Februar 1904 von den
öffentlichen Kassen des Schutzgeblets die Reichsgold-
münzen zu 20 Mk. und 10 Mk. zum festen Kurs
von 15 Rupien bezw. 7½ Rupien in Zahlung zu
nehmen sind. Diese Regelung wird in gleicher Welse
den Verkehrsgewohnheiten des Schutzgebiets gerecht
wie den Beziehungen zwischen Mutterland und
Kolonie, denen durch die Herstellung eines stabllen
und einfachen Wertverhältnisses zwischen Rupie und
Reichsmark (4 Mk. = 3 Ruplen) im wesentlichen
die glelche Förderung zuteil wird wie durch die
Einführung der Reichsmarkrechnung. Für die Auf-
rechterhaltung des gesetzlichen Rupienkurses und für
die Erleichterung des Geldverkehrs zwischen Mutter-
land und Kolonle wird dadurch Sorge getragen
werden, daß einerseits die Legationskasse in Berlin
angewiesen wird, gegen Einzahlung von Reichs-
währung in bestimmten Minimalbeträgen auf Rupien
lautende Zahlungsanweisungen auf die Gouvernements-
hauptkasse in Daressalam zu bestimmten Kursen zu
verabfolgen, während anderselts das Gouvernement
in Daressalam Anwelsung erhält, gegen Einzahlung
von Rupien deutscher Prägung Sichtwechsel auf die
Legationskasse in Berlin, auf Reichsmark lautend,
zu bestimmten Kursen abzugeben.
Mit der Ausprägung der neuen deutsch-ostafrika-
nischen Münzen ist auf der Königlichen Münze zu
Berlin bereits begonnen worden.
Den gesetzgebenden Körperschaften wird demnächst
eine ausführlichere Denkschrift über die Neuordnung
des deutsch -ostafrikanischen Münzwesens zugehen.
Wißseenschaftliche Sammlung.
Der Bezirksrichter W. Methner in Tanga
sandte dem Königlichen Zoologischen Museum in
Berlin eine Insektensammlung, beftehend aus zahl-
reichen Koleopteren und einigen Larven, 46 Arach-
noiden, 28 Hymenopteren, 2 Asiliden, 118 Rhyn-
choten, 9 Schwaben und 3 Mantodeenlarden sowie
43 Orthopteren, darunter eine große Anzahl Larven.
Die Sammlung war dem Museum sehr will-
kommen, da sie viele erwünschte Exemplare enthält.
Besonders wertvoll ist ein Teil der Rhynchoten,
besonders die in Pori bei Tanga gefundenen. Die
Konservierung der Tiere war gut.
Kamerun.
Reisebericht deg Ehefs des Verwaltungsbezirks EbolowZa,
Dauptmanns Slmmermann.
Das Nordwestdreleck des Stationsbezirkes, durch
die Wege nach Nkomakak und Lolodorf im Süden
und Nordosten und den Kribi-Lolodorfbezirk im
Nordwesten begrenzt, trägt das allgemeine Gepräge
des Südkameruner Busches, eines mit zahllosen, an-
nähernd gleich hohen Kuppen ausgestatteten Berg-
landes von schwer erkennbarem System und spärlichen
Übersichtspunkten; aus der Vogelperspektive gesehen,
mag es viel Ahnlichkelt mit der Oberfläche eines
Baumkuchens haben. Bergauf, bergab führen die
Wege, und ihre wenigen und kurzen Horizontalstrecken
meist durch Wasser oder Sumpf. Der Blick ist fast