vorenthalten worden, der bei einer Ersetzung der
großen Beträge der im Schutzgebiet umlaufenden
indischen Rupien durch deutsche Rupien gemacht
werden kann.
Drittens wäre die Kassenverwaltung des Gou-
dernements nach wie vor von den, wenn auch seit
1898 nur innerhalb enger Grenzen schwankenden
Janzlbarkursen, zu welchen das Gouvernement gegen
Abgabe von Wechseln auf die Legationskasse die be-
nötigten Rupien zu beschaffen vermag, abhängig
geblieben. Denn für die Finanzwirtschaft des Gou-
dernements hätte natürlich nur dann ein festes Kurs-
verhältnis zwischen Rupie und Reichsmark eingeführt
werden können, wenn gleichzeitig Vorkehrungen zur
Aufrechterhaltung dieses Kursverhältnisses auch im
freien Verkehre getroffen worden wären.
Die oben an zweiter Stelle aufgeführte Möglich=
leit, die Einführung der Reichsmarkrechnung und der
eichsmünzen im ostafrikanischen Schutzgebiete, hätte
en Vortell geboten, jede Unsicherheit hinsichtlich der
Wertgrundlage des ostafrikanlschen Geldwesens von
rund aus zu beseitigen und eine völlige Münz-
hleichheit zwischen Kolonie und Mutterland herbei-
juführen. Mit dieser Münzgleichheit wären alle
Schwierigkeiten und die ganze Arbeit der Umrech-
nung zwischen Mark und Rupie für die Finanz-
verwaltung des Schutzgebiets. in Wegfall gekommen.
Gleichzeitig hätte die an Stelle der Münzgemeinschaft
mit Zanzibar tretende Münzgleichheit mit dem
Mutterland eine fördernde Wirkung ausüben können
auf die unmittelbaren Handelsbezlehungen zwischen
Deutsch-Ostafrika und Deutschland und auf die
manzipation Deutsch-Ostafrikas aus der kom-
merziellen Abhängigkeit von dem Sansibar-Zwischen-
handel. Auf Grund dieser Gesichtspunkte hat die
Duführung der Reichsmarkrechnung für Deutsch-
Ostafrika in der öffentlichen Diskussion über die
egelung des deutsch-ostafrikanischen Münzwesens eine
aazahl von Befürwortern gefunden.
Den unbestreitbaren Vorteilen der Einführung
der Reichsmarkrechnung standen jedoch gewisse schwer-
wiegende Bedenken und Nachteile gegenüber. Gegen
lesen Weg sprach die Tatsache, daß der ostafrikanische
Lerlehr seit geraumer Zeit an die Rupie gewöhnt
und mit der Rupie eine bestimmte Wertvorstellung
erbindet. Die Einführung der Reichsmark würde
unter Umständen zu einer Erschwerung und Behin-
#rng des Handels unserer Kolonte mit den wich-
Enen nach Rupien rechnenden Ländern des indischen
Wrm- geführt haben, ohne daß in einer Beförde-
deng des Handels mit dem deutschen Mutterlande
wn- Schutzgeblet ein voller Ersatz zuteil geworden
re. Vor allem aber würde die Einführung der
Ecichsmünzen im inneren Verkehre des ostafrikanischen
ge huhhochets zweifellos auf große Schwierigkeiten
er oßen sein. Abgesehen davon, daß ein Wechsel in
anP dem Geldwesen zugrunde liegenden Werteinheit
gich schon der Einbürgerung und Ausdehnung des
verkehrs nichts weniger als förderlich wäre, ist
283
in Betracht zu ziehen, daß die Reichssilbermünzen,
die an die Stelle der Rupien treten müßten, im
Verhältnisse zu dem ihnen beigelegten Wert in einem
wesentlichen geringeren Feingehalt ausgeprägt sind
als die Silbermünzen der Rupienwährung. Bei
einem Rupienkurse von 1,33⅛ Mk. bis 1,40 Mk.,
wie er dem Übergang von der Rupie zur Reichsmark
zugrunde gelegt werden müßte, würde z. B. dem
Zweimarkstück ein Wert von 1½/2 Rupien zukommen;
der Feingehalt des Zweimarkstücks (10 g Silber) ist
jedoch um etwa 7 pCt. geringer als der Feingehalt
des Ein-Rupienstücks (10,6917 g Silber). Die kom-
plizierten Verhältnisse, auf Grund deren das Zwei-
markstück trotz seines geringeren Silbergehalts ein
und einhalb mal soviel wert ist wie die Rupie,
würden den Eingeborenen niemals klar zu machen
sein, namentlich da für die Eingeborenen der effektive
Silbergehalt der Münzen wegen der häufigen Ver-
arbeitung von Silbermünzen zu Schmuckgegenständen
von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Wollte man die
Eingeborenen zwingen, die Reilchssilbermünzen zu
einem den Kursen der letzten Jahre nahekommenden
Wertverhältnis an Stelle der Rupien anzunehmen,
so würden sie darin zweifellos eine storkeÜbervorteilung
erblicken und mit Mißtrauen gegen das neue, geringer-
haltige Geld und die deutsche Verwaltung, die ihnen
dieses Geld aufnötigte, erfüllt werden.
Zu dieser Erwägung kommt ein finanzieller
Gesichtspunkt hinzu. Aus den eben dargelegten
Gründen wäre ein gleichzeitiger Umlauf von Reichs-
silbermünzen und Rupien für eine größere Zeitdauer
gänzlich ausgeschlossen. Die umlaufenden Münzen
der Ruplenwährung hätten, um den Reichssilber-
münzen Eingang zu verschaffen, mit möglichster Be-
schleunigung beseitigt werden müssen. Die indischen
Rupien allerdings hätte das Gouvernement ohne
nennenswerten Kursverlust und ohne große Kosten
nach Sansibar abschieben können; die von der
Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft ausgeprägten
Münzen jedoch hätten mangels einer Verpflichtung
der Gesellschaft durch Einlösung auf Kosten des
Reichs beziehungsweise des Schutzgebiets aus der
Zirkulation gezogen werden müssen.
Diese wirtschaftlichen und finanziellen Gesichts-
punkte legten es nahe, nach einer Möglichkelt zu
suchen, welche die wichtigsten Vorteile der Reichs-
markrechnung und der Rupienwährung vereinigt, ohne
die Nachtelle dieser beiden Systeme einzuschließen.
Eine solche Möglichkeit bot sich auf dem dritten der
oben bezeichneten Wege: Beibehaltung der Rupie als
Münzeinheit unter Herstellung eines festen Wert-
verhältnisses zwischen Rupie und Relchsmark.
Wenn überhaupt der deutsch-ostafrikanischen Rupie
durch irgendwelche Vorkehrungen ein fester Kurs-
wert, wie sie ihn tatsöchlich bisher gegenüber der
indischen Rupie besessen hat, dauernd gesichert werden
sollte, so konnte die Rupie — wie oben schon er-
wähnt wurde — ebensogut in ein festes Wert-
verhältnis zur Reichsmark gebracht wie dauernd im
2