bura II war inzwischen in südlicher Richtung vor-
gegangen und hatte Nachricht erhalten, daß Kisabo
sich im Lugo Iburunga in Ubututsi aufhalten sollte.
In anstrengenden Tag= und Nachtmärschen gelangte
sie dann bis etwa 20 km südlich Kungara an die
Grenze von Ubututsi, wo sie durch den Sol den
Besehl erhielt, nach Iliganda zurückzukehren. Die
Abteilung traf dann am 30. Mat wieder in Iii-
band dir
n Iliganda waren während dieser Zeit aus
den verschiedensten Tellen udn m1 der
Königsfamilie, angesehene Watusi und zahlreiche
Wahutu eingetroffen, einerseits um ihre Unterwerfung
anzuzeigen, onderseits um alte und neue Klagen
vorzubringen. Ich lehnte zunächst die Erledigung
dieser Schauris ab, versprach aber, bel dem Durch-
marsch durch die Gebiete der Klagenden ihre An-
sprüche zu prüsen und wenn möglich zu ordnen.
Fast alle Klagen datierten aus früheren Zeiten, viele
waren zehn und mehr Jahre alt, alle behandelten
Vieh= und Landraub und waren mit der Zeit in
das Vier- und Fünffache gewachsen. Am 30. Mai
traf Nachricht in Ikiganda ein, daß der Sol mit
Kisabo in Iburunya in Verhandlung getreten wäre
und aller Voraussicht nach denselben veranlassen
würde, mit nach Ikiganda zu kommen.
Dem Sol war es gelungen, die Spur Kisabos.
außzufinden und stets in sichtbarer Entsernung von
demselben zu lagern. Von nun an folgte der Sol
dem Tag und Nacht marschlerenden Kisabo bis etwa
zwei Tage nördlich Rumonge und versuchte täglich,
durch Kabundo und Mayabo mit ihm in Verbin-
dung zu treten. Erst mit Hilfe des Kijogorl, wohl
des intelligentesten oller Söhne Kisabos, glückte es,
eine Besprechung mit Kisabo zu erlangen. In dieser
erklärte der Sol dem Kisabo dann, daß er nunmehr
mit nach Ikiganda kommen müsse und daß ihm dort
Leben und Herrscherwürde zugesichert seien. Erst
nach stundenlangen Beratungen entschloß sich Kisabo
dann, mit nach Ikiganda zu gehen, und bedurfte es
von seiten des Sol anerkennenswerter Ruhe und
Festigkeit, seine Forderung ohne Anwendung von
Gewalt durchzusetzen. Auch auf dem Wege nach
Iliganda verstand der Sol es, die schlechten Be-
rater vom Kisabo fernzuhalten. Am 4. Juni traf
Kisabo dann mit großem Gefolge im Lager von
Aiganda eln und bezog ein dort für ihn neugebautes
Lugo. Mit ihm erschienen seine Söhne Kabundo,
Mayabo, Kijogori, Lugema, Sangawanya und Kara-
wonge, der Mtoale Walingona sowie viele angesehene
Watusi. Kisabo ist ein Mann von etwa 60 Jahren,
von großer kräftiger Statur; das rechte Auge ist
infolge eines früher erhaltenen Speerstichs erblindet,
das linke gleichfalls bereits in der Hornhaut getrübt,
aber noch sehkräftig; die Hände zeigen pergament-
artige Haut; seine Kleidung besteht gleich derjenigen
aller Watusi, aus alten Rindenstoffen. Seine äußere
Erscheinung ist alles andere als die eines gefürchte-
ten, großen afrikanischen Herrschers, nur seine Be-
wegungen und der Blick seines Auges kennzeichnen
ihn als einen großen Mtusi, der gewöhnt ist, seinen
Anordnungen Geltung zu verschaffen. Trotz seiner
60 Jahre ist Kisobo noch sehr rüstig und imstande, tage-
lang ohne Beschwerden zu marschieren. Hat er
doch während des Marsches nach Ikigonda ein An-
suchen, sich tragen zu lassen, mit der Begründung
zurückgewiesen, daß er noch kein altes Weib sei.
Am 6. Juni wurde dann mit dem Kisabo in
nähere Verhandlung getreten. Kisabo machte hierbei
wider Erwarten nur geringe Einwendungen und
schien mit den ihm gestellten Bedingungen an-
scheinend sehr zufrieden zu sein. Hauptsächlich fürchtete
er, aus Urundi, wo er fast 50 Jahre unumschränkter
Herrscher gewesen war, vertrieben zu werden und
diese Herrscherwürde einem seiner vielen Feinde ab-
treten zu müssen. Die mit Kisabo vorgenommenen
Verhandlungen lauteten:
1. Der Sultan Mwezi Klisabo von Urundi aner-
kennt die deutsche Oberhoheit.
2. Für die seit dem Jahre 1899 begangenen
Unbotmäßigkeiten zahlt Kisabo eine Strafe von
424 Rindern. Von diesen erhalten die Angehörigen
der 37 ermordeten Träger 74 Rinder.
3. Die Landschaft Mubekeye wird Kitinwa, die
Landschaft Muramwyg dem Matshontsho zugesprochen.
Dieselben sind unabhängig vom Kisabo und haben
ihre Befehle direkt von der Station Usumbura zu
erhalten. Eine genaue Abgrenzung dieser Land-
schaften erfolgt demnächst.
4. Kisabo wird als Herrscher in Urundi belassen
und erhält bis auf weiteres einen ständigen Askari-
posten unter Führung eines Europäers.
5. Kisabo verpflichtet sich, diesen Posten unent-
geltlich zu verpflegen sowie durch Gestellung von
Arbeitern zu unterstützen.
6. Kisabo verpflichtet sich, die Mission Mugera
in Ausübung ihrer Tätigkelt fernerhin nicht zu hin-
dern, den zur Mission gehenden Watusi und Wahutu
dieses vielmehr ohne irgend welche Schädigung zu
gestatten.
7. Kisabo verpflichtet sich, für den Bau elner
Straße von Usumbura durch Urundi nach Muyaga
unentgeltlich Arbelter in genügender Anzahl zu
stellen.
8. Kisabo verpflichtet sich, allen Karawanen
freien Durchzug und Handel in Urundi zuzusichern.
9. Kisabo erhält Flagge und Schutzbrief und
wird, falls er sich den Anordnungen der Station
fügt, von dieser in jeder Weise unterstützt werden.
In weiteren Verhandlungen mit Kisabo wurden
diesem dann die Landschaften Iliganda, Inbuye,
Katwaro und Ijimbi als Residenzplätze angewiesen,
mit der Weisung, dort zu bauen. Gegen die Watoale
Kanuguno von Ibuheru und Lusukoza von Ibuhogo
wurde seitens des Kisabo Klage geführt, daß sie
seinen Anordnungen bisher niemals Folge geleistet
hätten. Beide genannten Watoale sind in ihren
Gebieten sehr einflußreiche Häuptlinge, der Regierung
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