Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr.  7073.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  28.  März  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  den  Kreis  Sensburg  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
  einer  Kreis-Chaussee  von  Seehesten,  an  der  Sensburg-Rösseler
Staatsstraße,  nach  der  Rastenburger  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf
Rastenburg,  im  Regierungsbezirk  Gumbinnen.

N.  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Chaussee
im  Kreise  Sensburg,  Regierungsbezirk  Gumbinnen,  von  Seehesten,  an  der  Sensburg.
  Rösseler  Staatsstraße,  nach  der  Rastenburger  Kreisgrenze  in  der  Richtung
auf  Rastenburg  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Sensburg
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imleichen
  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau-  und  Unterhaltungs  Materiaien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats  -Chausseen  bestehenden  WVorschriften,  in
Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  dem  genannten  Kreise  gegen  Uebernahme
  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur
Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats.
Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben
enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung
  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den
Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch
sollen  die  dem  Chausseegeld  -  Tarife  vom  29.  Feb  1840.  angehängten  Bestmmungen
  wegen  der  Chausseepolizei.  Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur
mwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz.  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  28.  März  1868.
Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

(Nr.  7073—7074.  58“  (Nr.  7074.)