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Seine Hoheit der Herzog von Anhalt-Dessau-Cöthen, Ihre Hobeiten
der Herzog und die Herzogin-Mitregentin von Anhalt-Bernburg
und Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen:
den Königlich Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel;
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt: den Königlich
Bayerischen Ober-Münzmeister Franz Xaver v. Haindl;
Seine Durchlaucht der souveräne Fürst von Liechtenstein: den Kaiserlich
Oesterreichischen Ministerialrath im Ministerium des Innern, J. U. Dr. Cajetan
Edlen v. Mayer, Ritter der Oesterreichisch Kaiserlichen Leopold= und Franz-Josephs-Orden
u. s. w.;
Seine Durchlaucht der Fürst von Waldeck und Pyrmont: den Königlich
Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath Carl Theodor Seydel;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: den Großherzoglich Sächsischen
Staatsrath Gottfried Theodor Stichling;
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie: den Königlich Sächstschen
Geheimen Rath u. s. w. Adolph Freiherrn v. Weissenbach;
Seine Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe: den Königlich Hannover'schen
Finanzrath u. s. w. Wilhelm Brüel;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Lippe: den Königlich Preußischen Geheimen Ober-Finanzrath
Carl Theodor Seydel;
Seine Durchlaucht der souveräne Landgraf von Hessen: den Großberzoglich
Hessischen Ober-Baurath Hector Rößler; .
Der Senat der freien Stadt Frankfurt: den Senator Franz Alfred Jakob
Bernus u. s. w.;
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Münzvertrag verhandelt und geschlossen worden
ist:
Artikel 1.
Das Pfund, in der Schwere von 500 Grammen, wie solches bereits bei der Erbebung
der Zölle zur Anwendung kommt, soll in den vertragenden Staaten der Ausmünzung
zur Grundlage dienen und auf deren Münzstätten als ausschließliches Münzgewicht eingefübrt
werden, auch zu diesem Zwecke eine selbsiständige Eintheilung in Tausendtbeile mit
weiterer decimaler Abstufung erhalten.