Juli 30.
692 1611 1.
kurfürstlichen Kollegium und allen kurfürstlichen Akten beiwohnen.
Signatum zu Prag den 30. julii a. 1611.
Wınz., Reiehstagsakten, Bd. 104,.no. 166; Kopie.!
i Das Dekret ist in lateinischer Ueberarbeitung gedruckt bei Johannes
Zeschlin, De tutela electorali, Lauingae 1613, pag. 507. Am 26. Jdli
5. August
gab der Administrator den Kurfürsten von obigem Dakret Kenntnis und re.te
bei Kursachsen und bei Kurbrandenburg eine persönliche Zusammenkunft der
weltlichen Kurfürsten oder wenigstens ihrer Räte an (Administratoran Kursachses ;
Ma., 547/14, f£.181; Ept. — an Kurmainz, ebenda, f 178; Kpt., — Admini
strator an Kurmainz; Wmz,, a. a. O., no.174; Or). Kurmainz antwortete au
9. August mit der Beschreibun : des Administrators zum Kurfürstentag (Wmz,,
a a. 0. no. 158; Kpt.).. — Gros: war dagegen die Erbitterung bei dee
Neuburgern, denen der kaiser obiges Dekret am 13. August mitteilen liess
(Drs., 1. 7387, If. Buch Kurfürstentags, f. 178; Kopie). Einer der Aubänger
des neuburgischen Hauses, Dr. Simon Toeimaon in Augsburg, schreibt am
27. August an den neuburgischen Kanzler Dr. Froelich, dass auch ansehnliche
kaiserliche und fürstliche Räte, selbst katholische, mit dem Dekre
unzufrieden seien und wässten, „durch was kreuter solch remediam zuwege
ebracht worden, so gleichwol in kainem herbario graeco vel latino su
finden; sagen dabeneben, wann 68 zum fall geraichte, das 4 augen in
Myrtillet [Heidelberg] zugiengen, man wurde eadem distillatoria arte eusserstes
tlieiss anwenden, in possessoria suooessione zu verbleiben, quod omen Deus
avertat“; käme es wieder zu einer Vormundschaft wie zu Zeiten Casimirs, ®
würde den Gegnern das wieder Uurecht sein müssen, was sie jetzt „monlicitas®
verfechten. „His neınpe mysteriis et Romanus papatus ad tantum fastigium
pervenit, cuius exemplum imitari et vestigia sequi ad potentiam in orle
adipiscendam plurimum contulit“ (Mb., 387/20'/,, f. 6; Or. eigh.).
Die neuburgischen Gesandten überreichten gleich darauf dem Kaiser eis
Protestationsschrift mit der Bitte, das Dekret zu kassieren und Pfalsgraf
Johann weder zu bel.hnen, noch ihm Jen Titel eines Administrators zu geben (Ka.,
Kurpfalz, Generulia, 00.5303; — Kopie). Schon am13 August hatte der Pfalıgraf
den Kurfürsten von Mainz um dessen Intervention in der Administrationssache
ersucht (Ka., a.a. O.; Kopie) und als dies nichts fruchtete, ja die Beschreibung
des Administratore zum Kurfürstentag bekannt wurde, richtete
Philipp Ludwig am 2,/12.September zunächst an Kurmainz, sodann an die beiden
anderen geistlichen Kurfürsten die Aufforderung, die Beschreibung des Admisistrators,
die auf grund eines erschlichenen Dekrets erfolgt sei, rückgängig m
machen oder sie nur ad audiendam senteutiam declaratoriam zu verstehen. iha
gleichfalls zu beschreiben und den Streit vor jeder andern Handlung beim Kurfürstentag
zu erledigen. Das gleiche Ansuchen richtete der Pfalzgraf durch G*
sandte auch an den Kaiser (Ka.,a.a.O.; Kptkopie). — Diese Gesandten, Hugolt
Beer und Dr. Silbermann, wussten ihrem Herrn zu berichten, dass der Kaiser vos
jenem Dekret gar nichts wisse. Ihr Gewährsmann „Sidonius* [entweder Christoph
Pflug oder Martin Hastal, der aber von den Neuburgern sonst Favoaius
genannt wird) sei im Gespräch mit dem Kaiser wegen der Abfertigung
des französischen Gesandien Baugy auch auf die Beschleunigung des Kurfürstentags,
die der Kaiser gern sehe, zu reden gekommen ; Bidonins habe
dabei einfliessen lassen, Kurköln werde sich dazu nicht verstehen, weil ma2
in der Administrationssache so voreilig gehandelt habe; als der Kaiser
darauf Bericht begehrt und Sidonius ihm denselben gegeben habe, habt
jener erklärt, er wisse von dem Dekret gar nichts (Schreiben Beers und
Silbermanns an Pfalzgraf Philipp Ludwig vom 7./17. September; Me., no. 85/5; —
Kopie; vgl. dagegen no.350, wonach Gün e in Anspruch nahm, das Deitt
erwirkt zu haben und Kurkölu dazu sogar geraten haben soll). Auch der
Reichsvizekanzler Stralendorf sagte am 5./15. November zu Dr. Silbermaan: