Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Juli  30.

692  1611  1.

kurfürstlichen  Kollegium  und  allen  kurfürstlichen  Akten  beiwohnen.
Signatum  zu  Prag  den  30.  julii  a.  1611.
Wınz.,  Reiehstagsakten,  Bd.  104,.no.  166;  Kopie.!

i  Das  Dekret  ist  in  lateinischer  Ueberarbeitung  gedruckt  bei  Johannes

Zeschlin,  De  tutela  electorali,  Lauingae  1613,  pag.  507.  Am  26.  Jdli

5.  August
gab  der  Administrator  den  Kurfürsten  von  obigem  Dakret  Kenntnis  und  re.te
bei  Kursachsen  und  bei  Kurbrandenburg  eine  persönliche  Zusammenkunft  der
weltlichen  Kurfürsten  oder  wenigstens  ihrer  Räte  an  (Administratoran  Kursachses  ;
Ma.,  547/14,  f£.181;  Ept.  —  an  Kurmainz,  ebenda,  f  178;  Kpt.,  —  Admini
strator  an  Kurmainz;  Wmz,,  a.  a.  O.,  no.174;  Or).  Kurmainz  antwortete  au
9.  August  mit  der  Beschreibun  :  des  Administrators  zum  Kurfürstentag  (Wmz,,
a  a.  0.  no.  158;  Kpt.)..  —  Gros:  war  dagegen  die  Erbitterung  bei  dee
Neuburgern,  denen  der  kaiser  obiges  Dekret  am  13.  August  mitteilen  liess
(Drs.,  1.  7387,  If.  Buch  Kurfürstentags,  f.  178;  Kopie).  Einer  der  Aubänger
des  neuburgischen  Hauses,  Dr.  Simon  Toeimaon  in  Augsburg,  schreibt  am
27.  August  an  den  neuburgischen  Kanzler  Dr.  Froelich,  dass  auch  ansehnliche
  kaiserliche  und  fürstliche  Räte,  selbst  katholische,  mit  dem  Dekre
unzufrieden  seien  und  wässten,  „durch  was  kreuter  solch  remediam  zuwege

ebracht  worden,  so  gleichwol  in  kainem  herbario  graeco  vel  latino  su

finden;  sagen  dabeneben,  wann  68  zum  fall  geraichte,  das  4  augen  in
Myrtillet  [Heidelberg]  zugiengen,  man  wurde  eadem  distillatoria  arte  eusserstes
tlieiss  anwenden,  in  possessoria  suooessione  zu  verbleiben,  quod  omen  Deus
avertat“;  käme  es  wieder  zu  einer  Vormundschaft  wie  zu  Zeiten  Casimirs,  ®
würde  den  Gegnern  das  wieder  Uurecht  sein  müssen,  was  sie  jetzt  „monlicitas®
verfechten.  „His  neınpe  mysteriis  et  Romanus  papatus  ad  tantum  fastigium
pervenit,  cuius  exemplum  imitari  et  vestigia  sequi  ad  potentiam  in  orle
adipiscendam  plurimum  contulit“  (Mb.,  387/20'/,,  f.  6;  Or.  eigh.).

Die  neuburgischen  Gesandten  überreichten  gleich  darauf  dem  Kaiser  eis
Protestationsschrift  mit  der  Bitte,  das  Dekret  zu  kassieren  und  Pfalsgraf
Johann  weder  zu  bel.hnen,  noch  ihm  Jen  Titel  eines  Administrators  zu  geben  (Ka.,
Kurpfalz,  Generulia,  00.5303;  —  Kopie).  Schon  am13  August  hatte  der  Pfalıgraf
den  Kurfürsten  von  Mainz  um  dessen  Intervention  in  der  Administrationssache
ersucht  (Ka.,  a.a.  O.;  Kopie)  und  als  dies  nichts  fruchtete,  ja  die  Beschreibung
des  Administratore  zum  Kurfürstentag  bekannt  wurde,  richtete
Philipp  Ludwig  am  2,/12.September  zunächst  an  Kurmainz,  sodann  an  die  beiden
anderen  geistlichen  Kurfürsten  die  Aufforderung,  die  Beschreibung  des  Admisistrators,
  die  auf  grund  eines  erschlichenen  Dekrets  erfolgt  sei,  rückgängig  m
machen  oder  sie  nur  ad  audiendam  senteutiam  declaratoriam  zu  verstehen.  iha
gleichfalls  zu  beschreiben  und  den  Streit  vor  jeder  andern  Handlung  beim  Kurfürstentag
  zu  erledigen.  Das  gleiche  Ansuchen  richtete  der  Pfalzgraf  durch  G*
sandte  auch  an  den  Kaiser  (Ka.,a.a.O.;  Kptkopie).  —  Diese  Gesandten,  Hugolt
Beer  und  Dr.  Silbermann,  wussten  ihrem  Herrn  zu  berichten,  dass  der  Kaiser  vos
jenem  Dekret  gar  nichts  wisse.  Ihr  Gewährsmann  „Sidonius*  [entweder  Christoph
Pflug  oder  Martin  Hastal,  der  aber  von  den  Neuburgern  sonst  Favoaius
genannt  wird)  sei  im  Gespräch  mit  dem  Kaiser  wegen  der  Abfertigung
des  französischen  Gesandien  Baugy  auch  auf  die  Beschleunigung  des  Kurfürstentags,
  die  der  Kaiser  gern  sehe,  zu  reden  gekommen  ;  Bidonins  habe
dabei  einfliessen  lassen,  Kurköln  werde  sich  dazu  nicht  verstehen,  weil  ma2
in  der  Administrationssache  so  voreilig  gehandelt  habe;  als  der  Kaiser
darauf  Bericht  begehrt  und  Sidonius  ihm  denselben  gegeben  habe,  habt
jener  erklärt,  er  wisse  von  dem  Dekret  gar  nichts  (Schreiben  Beers  und
Silbermanns  an  Pfalzgraf  Philipp  Ludwig  vom  7./17.  September;  Me.,  no.  85/5;  —
Kopie;  vgl.  dagegen  no.350,  wonach  Gün  e  in  Anspruch  nahm,  das  Deitt
erwirkt  zu  haben  und  Kurkölu  dazu  sogar  geraten  haben  soll).  Auch  der
Reichsvizekanzler  Stralendorf  sagte  am  5./15.  November  zu  Dr.  Silbermaan: