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recht verstanden, wohl zurecht. Schade nur, daß Bauteuerung
und Streiks, namentlich in der Kohlen—
förderung, die volle Verwirklichung der Siedlungsabsichten
so außerordentlich nachteilig beeinflußt haben.
Aber auch ohne Hemmungen und Erschwerungen solcher
Art wird eine volle Wirkung doch erst dann erzielt werden,
wenn unsere sächsischen Gesetze und Einrichtungen eingeordnet
sein werden in das erstrebte
Reichsheimstättengesetz.
Am 21. Juli lolo gab Reichskommissar Dr. Preuß in
der Nationalversammlung die Erklärung ab (siehe „Bodenreform“
Nr. 15 vom 5. August 1910 S. 225);:
„Der Entwurf eines Kriegerheimstättengesetzes ist im
Reichsjustizministerium fertig und den Staatoministern
mit der Bitte um möglichste Beschleunigung der Rückäußerung
übergeben worden. Sobald diese erfolgt, werden
die weiteren Vorarbeiten sofort aufsgenommen werden.“
In Ubereinstimmung damit hat Reichskanzler Bauer
am 7. Oktober bei der ersten Tagung der Nationalversammlung
in Berlin in seiner Programmrede es ausgesprochen:
„.Acoer auch hier hoffen wir mit Hilfe der einzelnen
Länder vorwärtszukommen und ein Schritt voran
soll das
Reichsheimstättengesetz
sein, das Ihnen voraussichtlich in Bälde zugehen wird.“
Nach diesen Erklärungen scheint das Erscheinen des Gesetzes
gesichert. Angesichts der Entlassung der Freiwilligen
der Reichswehr — 3—400 000 Menschen — und angesichts
der Nückkehr von etwa 800 O00 Gefangenen läßt sich ermessen,
wie wichtig, vor allem wie dringend notwendig
die endliche baldigste Verabschiedung dieses Gesetzes
sich erweist. („Bodenreform“ Nr. 20 vom 20. Oktober
lolo S. 306.)
Mit der Abwehr des Wortes Kriegerheimstätte im
Sinne eines nichtssagenden Schlagwortes hatten wir
begonnen — daß es ein Losungswort sei und bleibe,
ein Losungswort, groß an Bedeutung, überreich an Inhalt,
Sinn und Auswertungsmöglichkeiten, ein Losungswort für
eine große, schöne, ernste, notwendige, zeitgemäße, wenn
freilich auch sehwierige Sache, mit diesem Wunsche wollen
wir schließen,
auf daß es Wahrheit werde:
Heimstatt auf Heimaterde!
Gott will's, das friedevolle
Heimglück auf eigner Scholle!
Wir und die Kinder froh, gesund
in Luft und Licht auf eignem Grund,
drauf fest das liebe Leben steht!
Still, mich bewegt's wie ein Gebet.
Oh, daß es Wahrheit werde:
Heimstatt auf Heimaterde!
(Reinhold Braun-Berlin.)
Anhang
Die wichtigsten Daten zur Kriegerheimstättenfrage
1913:
10. November: Verordnung zum Baugeseß
1914:
30. Juni: Gesetz über die Landeskulturrentenbank.
20. Oktober: Verordnung zur Ausführung dieses
Gesetzes.
22. Oktober: Gründung des Frauendank.
1915:
20. März: Gründung des Hauptausschusses für Kriegerheimstätten
in Berlin.
27. Mai: Verordnung, die bei Begutachtung von
Anträgen zur Gewährung von Darlehen aus
der Landeskulturrentenbank festzusetzenden
Kosten betreffend.
Il. Juni: Gründung des Heimatdank in Dresden.
1.—4. Oktober: Kriegerheimstättentagung des Bundes
scher Bodenreformer in Bielefeld.
20.—21. November: Tagung des Hauptausschusses für
Kriegerheimstätten in Berlin. 1. Entwurf.
20. August: Verordnung zur Durchführung der
Verordnung vom 1o. November 1913 betreffend.
lold:
5. Mai: Sächsisches Ansiedlungsgesehz.
24. Mai: Wichtige Reichstagsentschließung: Vorlegung eines
Reichsgesetzes für Kriegerheimstätten von der Regierung
erbeten. «
3. Juli: Kapitalabfindungsgesetz.
8. Juli: Ausführungsbestimmungen dazu.
7. September: Anderweite Verordnung, die
Ausführung des Baugesetzes betreffend.
8. November: Ausführungsbestimmungen zum
Kapitalabfindungsgesetz für Sachsen.
9. November: Ausführungsbestimmungen zum
Ansiedlungsgesetzin Sachsen.
1917:
9. Juni: Gründung der Landessiedlungsgesellschaft
„Sächsisches Heim“.
11. Oktober: Gesetz über eine Abänderung des
Gesetzes über die Landeskulturrentenbank.
20. November: Verordnung über einige Abänderungen
der Ausführungsverordnung (vom
20. Oktober 1914) zum Gesehtüber die Landeskulturrentenbank.
1918:
3. Januar: Ministerial-Verordnung, das Wohmungswesen
betreffend.
8.— 9. Juni: Tagung des Hauptausschusses für Kriegerheimstätten
in Berlin. 3. Entwurf.
17. Juni: Kurlanderlaß Hindenburgs.
26. Juli: Ergänzung zum Kapitalabfindungsgesetz.
Desgleichen: Kapitalabfindungsgesetz für Offiziere.
31. Oktober: Gewährung der Baukostenzuschüsse.
7. November: Ausführungsbestimmungen zum Kapitalabfindungsgesetz
für Offiziere.
10. November: Heraus mit dem Kriegerheimstättengesetz.
22. November: Verordnung des Ministeriums des
Innern, Richtlinien für die Durchführung.
des Beihilfeverfahrens zur Feststellung der-Baukostenzuschüsse
betr.
1919:
11. Januar: Abänderungen der Ausführungsbestimmungen
zum Kapitalabfindungsgesetz.
15. Januar: Verordnung über das Erbbaurecht.
Desgleichen: Verordnung zur Behebung der dringendsten
Wohnungsnot.
24. Januar: Vorläufige Landarbeitsordnung.
29. Januar: Landbeschaffungsverordnung.
19. April: Ausführungsbestimmungen dazu.
2. August: Landlieferungsverband für Sachsen.
1I. August: Reichssiedlungsgesetz.
" Reichsheimstättengesetz, insbesondere für-Krieger.