Full text : Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918. (3)

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recht  verstanden,  wohl  zurecht.  Schade  nur,  daß  Bauteuerung
  und  Streiks,  namentlich  in  der  Kohlen—
förderung,  die  volle  Verwirklichung  der  Siedlungsabsichten
  so  außerordentlich  nachteilig  beeinflußt  haben.

Aber  auch  ohne  Hemmungen  und  Erschwerungen  solcher
Art  wird  eine  volle  Wirkung  doch  erst  dann  erzielt  werden,
wenn  unsere  sächsischen  Gesetze  und  Einrichtungen  eingeordnet
  sein  werden  in  das  erstrebte

Reichsheimstättengesetz.

Am  21.  Juli  lolo  gab  Reichskommissar  Dr.  Preuß  in
der  Nationalversammlung  die  Erklärung  ab  (siehe  „Bodenreform“
  Nr.  15  vom  5.  August  1910  S.  225);:

„Der  Entwurf  eines  Kriegerheimstättengesetzes  ist  im
Reichsjustizministerium  fertig  und  den  Staatoministern
mit  der  Bitte  um  möglichste  Beschleunigung  der  Rückäußerung
  übergeben  worden.  Sobald  diese  erfolgt,  werden
  die  weiteren  Vorarbeiten  sofort  aufsgenommen  werden.“
In  Ubereinstimmung  damit  hat  Reichskanzler  Bauer

am  7.  Oktober  bei  der  ersten  Tagung  der  Nationalversammlung
  in  Berlin  in  seiner  Programmrede  es  ausgesprochen:

„.Acoer  auch  hier  hoffen  wir  mit  Hilfe  der  einzelnen
  Länder  vorwärtszukommen  und  ein  Schritt  voran
soll  das

Reichsheimstättengesetz

sein,  das  Ihnen  voraussichtlich  in  Bälde  zugehen  wird.“

Nach  diesen  Erklärungen  scheint  das  Erscheinen  des  Gesetzes
  gesichert.  Angesichts  der  Entlassung  der  Freiwilligen
der  Reichswehr  —  3—400  000  Menschen  —  und  angesichts
der  Nückkehr  von  etwa  800  O00  Gefangenen  läßt  sich  ermessen,
  wie  wichtig,  vor  allem  wie  dringend  notwendig
  die  endliche  baldigste  Verabschiedung  dieses  Gesetzes
sich  erweist.  („Bodenreform“  Nr.  20  vom  20.  Oktober
lolo  S.  306.)

Mit  der  Abwehr  des  Wortes  Kriegerheimstätte  im
Sinne  eines  nichtssagenden  Schlagwortes  hatten  wir
begonnen  —  daß  es  ein  Losungswort  sei  und  bleibe,
ein  Losungswort,  groß  an  Bedeutung,  überreich  an  Inhalt,
Sinn  und  Auswertungsmöglichkeiten,  ein  Losungswort  für
eine  große,  schöne,  ernste,  notwendige,  zeitgemäße,  wenn
freilich  auch  sehwierige  Sache,  mit  diesem  Wunsche  wollen
wir  schließen,

auf  daß  es  Wahrheit  werde:
Heimstatt  auf  Heimaterde!
Gott  will's,  das  friedevolle
Heimglück  auf  eigner  Scholle!
Wir  und  die  Kinder  froh,  gesund
in  Luft  und  Licht  auf  eignem  Grund,
drauf  fest  das  liebe  Leben  steht!
Still,  mich  bewegt's  wie  ein  Gebet.
Oh,  daß  es  Wahrheit  werde:
Heimstatt  auf  Heimaterde!
(Reinhold  Braun-Berlin.)

Anhang
Die  wichtigsten  Daten  zur  Kriegerheimstättenfrage

1913:
10.  November:  Verordnung  zum  Baugeseß
1914:
30.  Juni:  Gesetz  über  die  Landeskulturrentenbank.

20.  Oktober:  Verordnung  zur  Ausführung  dieses
  Gesetzes.
22.  Oktober:  Gründung  des  Frauendank.

1915:

20.  März:  Gründung  des  Hauptausschusses  für  Kriegerheimstätten
  in  Berlin.

27.  Mai:  Verordnung,  die  bei  Begutachtung  von
Anträgen  zur  Gewährung  von  Darlehen  aus
der  Landeskulturrentenbank  festzusetzenden
Kosten  betreffend.

Il.  Juni:  Gründung  des  Heimatdank  in  Dresden.


1.—4.  Oktober:  Kriegerheimstättentagung  des  Bundes
scher  Bodenreformer  in  Bielefeld.

20.—21.  November:  Tagung  des  Hauptausschusses  für
Kriegerheimstätten  in  Berlin.  1.  Entwurf.

20.  August:  Verordnung  zur  Durchführung  der
Verordnung  vom  1o.  November  1913  betreffend.


lold:
5.  Mai:  Sächsisches  Ansiedlungsgesehz.

24.  Mai:  Wichtige  Reichstagsentschließung:  Vorlegung  eines
Reichsgesetzes  für  Kriegerheimstätten  von  der  Regierung
erbeten.  «

3.  Juli:  Kapitalabfindungsgesetz.

8.  Juli:  Ausführungsbestimmungen  dazu.
7.  September:  Anderweite  Verordnung,  die
Ausführung  des  Baugesetzes  betreffend.
8.  November:  Ausführungsbestimmungen  zum

Kapitalabfindungsgesetz  für  Sachsen.

9.  November:  Ausführungsbestimmungen  zum

Ansiedlungsgesetzin  Sachsen.
1917:

9.  Juni:  Gründung  der  Landessiedlungsgesellschaft
  „Sächsisches  Heim“.

11.  Oktober:  Gesetz  über  eine  Abänderung  des

Gesetzes  über  die  Landeskulturrentenbank.

20.  November:  Verordnung  über  einige  Abänderungen
  der  Ausführungsverordnung  (vom
20.  Oktober  1914)  zum  Gesehtüber  die  Landeskulturrentenbank.


1918:
3.  Januar:  Ministerial-Verordnung,  das  Wohmungswesen
  betreffend.
8.—  9.  Juni:  Tagung  des  Hauptausschusses  für  Kriegerheimstätten
  in  Berlin.  3.  Entwurf.

17.  Juni:  Kurlanderlaß  Hindenburgs.

26.  Juli:  Ergänzung  zum  Kapitalabfindungsgesetz.

Desgleichen:  Kapitalabfindungsgesetz  für  Offiziere.

31.  Oktober:  Gewährung  der  Baukostenzuschüsse.

7.  November:  Ausführungsbestimmungen  zum  Kapitalabfindungsgesetz
  für  Offiziere.

10.  November:  Heraus  mit  dem  Kriegerheimstättengesetz.

22.  November:  Verordnung  des  Ministeriums  des
Innern,  Richtlinien  für  die  Durchführung.
des  Beihilfeverfahrens  zur  Feststellung  der-Baukostenzuschüsse

  betr.
1919:

11.  Januar:  Abänderungen  der  Ausführungsbestimmungen
zum  Kapitalabfindungsgesetz.

15.  Januar:  Verordnung  über  das  Erbbaurecht.

Desgleichen:  Verordnung  zur  Behebung  der  dringendsten
Wohnungsnot.

24.  Januar:  Vorläufige  Landarbeitsordnung.

29.  Januar:  Landbeschaffungsverordnung.

19.  April:  Ausführungsbestimmungen  dazu.

2.  August:  Landlieferungsverband  für  Sachsen.


1I.  August:  Reichssiedlungsgesetz.

"  Reichsheimstättengesetz,  insbesondere  für-Krieger.