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Anlage l.
Vordruck I. Verfügung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderrungen imit Abänderungen auch
für Zwangsvollstreckung zu Herausgabe von Sachen zu verwenden!.
1 Amtsbeseichnung.) Datum.
1. Dollstrechungsverfügung.
(Name und Beruf) in E schuldet dem
FiskrsJ l(ogenaue Angabe der
geschuldeten Summe und Entstehungsgrund der Schuld).
Da Schuldner trotz Aufforderung diese Schuld bis heute nicht bezahlt hat, so wird gegen
ihn hiermit die Zwangsvollstreckung verfügt und mit deren Vollziehung durch Pfändung von körper-
lichen Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, gemäß §§ 808 ff. C. P. C.
...... (Dienststellung und Name des Beamten) beauftragt.
Derselbe darf mit der Pfändung erst Tage,) nachdem die Anordnung dem Verpflichteten
bekannt“") gemacht ist, beginnen. Üüber jede Vollstreckungsverhandlung hat er eine schriftliche Nach-
richt mit kurzer Erwähnung der wesentlichen Vorgänge und der Namen der Personen, mit welchen
verhandelt wurde, zu den Akten zu bringen.
(Unterschrift:..
2. Die Verfügung Ziffer 1 ist
a) dem Verpflichteten bekannt“") zu machen;
b) dem beauftragten Beamten in beglaubigter Abschrift zuzustellen.
*) Zwischen der Bekanntmachung und dem Beginn der Vollstreckung soll eine mindesteus dreitägige
Frist liegen, es sei denn, daß Gefahr im Verzug obwaltet (§ 1 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom
14. Juli 1905).
**) Die in diesem Vordruck behandelte Verfügung kann durch Mitteilung zu Protokoll oder durch
Zustellung bekannt gemacht werden. Die Zustellungen sollen mittels eingeschriebenen Briefes (Telegramms)
oder durch Ubergabe der Urschrift oder einer beglaubigten Abschrift des zugustellenden Schriftstücks stattfinden
(uogl. § 20 der Kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1905 und Vordruck XI).
Vordruck II.
Dfändungs-- und Uberweisungsverfügung.
(Amtsbegeichnung.) (Datum.)
Der.........·......................................·......... schuldet dem Fiskus
E (genaue Angabe der geschuldeten Summe und des
Entstehungsgrundes der Schuld).
Da er trotz Aufforderung diese Schuld bis heute nicht gezahlt hat, so wird hiermit die ihm
gegen...............·........... in zustehende Geldforderung im
Betrage von Mark gepfändet und dem Fiskus in Höbe seiner oben erwähnten Forderung
nebst den durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen im Betrage von Mark
zur Einziehung überwiesen.
Zu diesem Zweck ergeht hiermit an den Drittschuldner
das Verbot, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich ergeht an
letzteren das Gebot, sich jeder Ver fügung über die Forderung, insbesondere der Einziehung derselben,
zu enthalten.
Der Drittschuldner hat binnen Wochen, von der Zustellung") dieser Verfügung an
gerechnet, der unterzeichneten Behörde zu erklären:
*) Vgal. Anmerkung “) zu Vordruck I.