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und meine Frau haben monatelang keinen ruhigen Schlaf bekommen,
weil das Kind vor Schmerzen und Pein nicht schlafen konnte. Ich
lasse kein Kind mehr impfen.“
635. Uürnberg. Der Nürnberger Generalanzeiger bringt aus
der Sitzung des Stadtmagistrats vom 17. 10. 1911 Nachfolgendes:
„Entschädigungsforderung. Ein Flaschnermeister, dessen zwei Kinder
nach der Impfung erkrankt sind, fordert Ersatz der Arzt= und Pflege-
kosten von der Stadt. Nach einem Gutachten des Bezirksarztes ist
das Lymphekzem auf eigenes Verschulden des Kindes, bezw. seiner
Angehörigen zurückzuführen. (Dummheit! Die Wunden macht doch
wohl der Arzt?7! Und das Impfgift strich er doch auch hinein 71)
Die Erkrankung des zweiten Kindes kann auf kontagiösem Wege
erfolgt sein. Jedenfalls liegt kein Verschulden des Impfarztes vor.
(Nein, natürlich nicht! Auch keines der Staats= und Zwangs-Behörde!)
Dem Vater wurde das Gutachten vorgelegt. Er schränkt seine
Forderung jetzt auf Ersatz der Arztkosten, 19 Mark, ein. Aus
prinzipiellen Gründen wird das Gesuch abgelehnt.“
636. Neiße (Schlesien). Aus Bilfingers: „eine ernste Volks-
gefahr“. „Oberbahnassistent J. J. bat mich dieses Frühjahr, 1909,
um ein Sachverständigen-Gutachten, damit er den Reichs-Fiskus wegen
Erblindung seiner Tochter infolge der Impfung haftbar machen könne.
Er schreibt unter dem 4. 5. 1909: „Meine Tochter Margarethe, jetzt
15 Jahre alt, wurde am 19. 9. 1906 zum zweiten Male geimpft und
erkrankte kurz darauf, also schon die ersten Tage im Oktober, an
Pemphigus. Das Kind war bis dahin immer gesund und hatte nur
im Jahre 1900 die Masern und im Sommer 1906 eine geringfügige
Bindehautentzündung durchgemacht. Außerdem hatte es im Frühjahr
1906 einen leichten Ausschlag auf dem Oberarm, welcher aber in
kürzester Zeit wieder verschwunden war. Der Arzt, welcher die
Impfung vorgenommen hatte, erklärte das Kind für völlig gesund.
Ich habe, als die Erkrankung ernster wurde, sofort erstklassige Aerzte
hinzugezogen, jedoch wollten dieselben anfangs die Impfung als
Ursache nicht anerkennen. Später gaben sie dieselbe teilweise zu.
Trotz aller Behandlung ist nicht verhindert worden, daß auch die
Augen mit ergriffen wurden und daß die Pemphigus-Blasen die
Hornhaut vernarbt haben. Die Pupille ist dadurch geschrumpft und
meine Tochter ist aus diesem Grunde nun schon fast 2 Jahre blind.“
An Auslagen rund 2000 Mk. verbraucht.“
Prof. Dr. S., Neiße, untersuchte zweimal das Blut aus einem
Finger. Das Blut war wässerig und nicht gerinnfähig, bildete keine