Metadata : Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich.

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Nr.  4862.

Abschied  für  den  Landrath  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  über  dessen  Verhandlungen  in
den  Sitzungen  vom  12.  bis  24.  November  1894.

Im  Namen  Seiner  MAlajestät  des  Känigs.

Zuityol!,
von  Gotte  Gnaden  Königlicher  Drinz  von  Sayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Unterfranken  und  Aschasfsenburg  in
seinen  Sitzungen  vom  12.  bis  24.  November  1894  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten
  lassen,  und  ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1893.

Die  gemäß  Art.  15  lUll.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreiefonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1893
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  auerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1895.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  von  Unterfranken  und  Aschasffenburg
beträgt  für  das  Jahr  1895  3  383  171  -X  87J,  wovon  ein  Stenerprozent  auf  33  831  M
71  4  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1895.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  Anträge  und  Beschlüsse  des  Landraths  ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließungen:
1.  Der  Landrath  hat  die  Zuschüsse  des  Kreises  an  die  Progymnasien  und  Lateinschulen
des  Regierungsbezirkes  für  das  Jahr  1895  im  Wesentlichen  in  der  bieherigen  Höhe,  jedoch