Full text : Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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sammlungen  dieselben  vertritt  mit  dem  Recht  der
öffentlichen  Darlegung  der  Beschwerde,  der  Klage,
also  eine  „Repräsentation  oder  Advokatie“  derselben
  bildet,  und  in  den  einzelnen  Provinzialund
  Distriktsversammlungen  sollen  sie  auf  solche
Weise  nicht  minder  vertreten  sein.  Eine  solche
Repräsentation  hat  aus  selbstgewählten,  dem  Arbeiterstand
  angehörigen  Spruchmännern  und  dem
„als  Fürsprecher,  Leiter,  Pfleger  beigegebenen
Klerus“  zu  bestehen.  Die  Bedürfnisse  des  Lebens
find  auch  für  die  Arbeiter  größer  geworden  und
im  Steigen  begriffen,  und  die  unter  ihnen  eingerissene
  Irreligiosität  macht  deren  Stachel  unleidlich;
  hier  kann  der  Klerus  am  ehesten  hilfebringend
  wirken,  und  die  Regierung  soll  sich  deshalb
  angelegen  sein  lassen,  ihn  mit  den  arbeitenden
Klassen  nicht  bloß  zu  geistlicher,  sondern  auch  zu
zeitlicher  Hilfeleistung  in  Verbindung  zu  öringen.
Der  Klerus  hat  ehemals  —  dem  alten  Heidentum
gegenüber  —  durch  Ubung  des  Diakonats  als
Vermittler  der  Armen  und  Reichen  sich  betätigt,
er  soll  es  abermals  dem  modernen  Welttum  gegenüber.
  So  in  einer  1834  an  einen  Staatsmann
eingereichten  Denkschrift  (XV  506/510)  und  in
der  1835  veröffentlichten  Schrift  über  „das  dermalige
  Mißverhältnis  der  Vermögenslosen  oder
Proletärs  zu  den  Vermögen  besitzenden  Klassen
der  Sozietät"  (VI  137/143).

Welches  Urteil  ist  über  die  Lehre  Baaders
vom  Prinzip  der  sittlichen  und  rechtlichen  Ordnung,
  vom  Prinzip  und  der  Organisation  des
Staats  und  der  Kirche  und  der  sozial-politischen
Gesellschaft  nun  zu  fällen?  Bildet  sie  ein  zusammenhängendes
  Ganzes?  Allerdings.  Wir
finden  hier  überall  zwar  nur  hingeworfene,  zackenartig
  sich  bewegende,  nach  den  verschiedensten
Seiten  hin  funkelnde,  da  oder  dort  einschlagende
Gedankenblitze  von  oft  sehr  genialer  Natur;  durch
alle  hindurch  leuchtet  aber  ein  Grundgedanke.
Ein  inneres  Gedankensystem  verkettet  sie  alle  trotz
allen  Mangels  einer  äußeren  Systematik.  Nur
aus  dem  Ganzen  dieses  Gedankensystems  heraus
vermag  auch  Baaders  Sozietätsphilosophie  verstanden
  und  gewürdigt  zu  werden.  Mit  vollster
Seele  wirft  er  sich  dem  Sensualismus  und
Materialismus  der  englischen  und  französischen
  Schule  entgegen,  indem  sie  nur  die  Bestialisierung
  des  Menschen  betreiben.  Sofort  verwirft
er  jedwede  Ableitung  der  Sittlichkeit  und  des
Rechts  aus  bloßer  Macht  und  Willkür  des  Stärkeren,
  aus  freiem  Vertrag  der  einzelnen,  aus  sinnlichem
  Nützlichkeits=  oder  sinnlichem  Sozialtrieb.
Mit  vollster  Seele  bekämpft  er  ferner  den  Kantschen
  Autonomismus,  welcher  ob  den  die
Naturwelt  beherrschenden  Verstandesgesetzen  des
Menschen  den  Gesetzgeber  ganz  und  ob  den  die
sittliche  Welt  beherrschenden  Vernunftgesetzen  des
Menschen  den  Gesetzgeber  nahezu  vergißt,  indem
er  ihn  zu  einem  bloßen  Glaubenspostulat  macht,
die  Religion  zu  einem  bloßen  Anhängsel  der  autonomen
  Moral  herabdrückt  und  so  in  Ichtrunken-Baader.



 

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heit  und  Selbstvergöttlichung  endet,  in  denen  auch
alle  Moral  ein  Ende  hat  (I  19  143  308;  11.30).
Eine  wahrhaft  religiöse  Moral  ist  wohl  eine
heteronome,  deshalb  aber  keine  ihrem  Motiv  nach
unreine  Moral,  wie  Kant  behauptet.  Weiterhin
verwirft  Baader  den  Pantheismus  Fichtes,
des  früheren  Schelling,  Hegels  und  nicht  minder
  den  Persönlichkeitspantheismus  des
späteren  Schelling  (IV  416;  XII  457);  ferner
verwirft  er  auch  jede  auf  einem  pantheistischen
Prinzip  ruhende  Sitten=  und  Rechtslehre,  welche
entweder  das  Endliche,  Kreatürliche  selber  als  böse
faßt,  ohne  dessen  revolutionären  abnormen  und
dessen  evolutionären  normalen  Lebensprozeß  zu
unterscheiden,  oder  wenigstens  den  ersten  zur  notwendigen
  Folie  des  zweiten  macht  mit  Untergrabung
  aller  wahren  menschlichen  Freiheit,  also
auch  mit  Untergrabung  aller  wahren  Ethik  (II
462;  VII  159  f..

In  welchem  Sinn  ist  aber  Baader  für  einen
religiösen  Theismus?  Im  Sinn  eines
Ontologismusirgendwelcher  Art!  Die
Lehre  Baaders  ist  vorherrschend  Theosophismus,
sofern  sie  alles  weniger  auf  eine  entwickelte  philosophische
  Weise  als  vielmehr  auf  eine  die  Mittelglieder
  überspringende,  intuitive  Weise  in  Gott
als  höchstem  Lebensgrund  erfaßt;  sie  ist  jedoch
kein  eigentlicher  Ontologismus  im  Sinn  eines
Malebranche  usw.  Unser  sinnliches  und  vernünftiges
  Erkennen  ist  nicht  wesentlich  und  schlechthin
schon  Gottschauung;  wir  vermögen  die  sinnlichen
Erscheinungen  und  deren  Wesenheiten  auch  in
ihnen  selber  zu  schauen,  sollen  sie  jedoch  in  Gott
schauen  als  durch  ihn  geschaffen  und  gehalten
(1  348  370).  Die  Gottschauung  ist  nicht  die
erste  Vernunfterkenntnis;  wir  haben  vielmehr  von
uns  selbst  und  der  Welt  aus  erst  zur  Erkenntnis
Gottes  emporzusteigen  (I  6  67;  XV  283).
Wenn  also  Baader  sagt,  Gesetz  ist  nur  durch
ursprüngliches  Gesetztsein,  und  „Recht  ist  nur,
was  zu  Gott  gerichtet  ist“  (V  152  219),  so  will
damit  nicht  gesagt  sein,  daß  die  Ideen  der  Sittlichkeit
  und  des  Rechts  ihrem  Inhalt  nach  durch
eine,  wiewohl  nur  unvollkommene  Gottschauung
gewonnen  werden;  sie  werden  vielmehr  gewonnen
durch  die  Schauung  des  harmonischen  Verhältnisses
  der  menschlichen  Einzelwesen  zum  menschlichen
  Allgemeinwesen,  um  von  da  aus  erst  zu
Gott  emporzusteigen  und  durch  ihn  als  Urgrund
erst  in  vollerer  Weise  zu  begreifen.  Allerdings  ist
indessen  der  von  uns  erkannte  göttliche  Wille  der
formelle  Grund,  warum  wir  uns  verpflichtet  fühlen,
den  idealen  Gehalt  der  Sittlichkeit  und  des  Rechts
zu  realer  Ausgestaltung  zu  bringen.  Baader  bekämpfte
  deshalb  eine  von  der  religiösen  Bafis
losgelöste  Naturrechtslehre  und  Sittenlehre,  wie
sie  seit  Hugo  Grotius  herrschend  wurden;  er  bekämpfte
  deshalb  insbesondere  auch  die  Kantsche
Autonomie  der  praktischen  Vernunft.  Unter  den
neuzeitlichen  Philosophen  Deutschlands  hat  nächst
Baader  namentlich  Julius  Stahl  eine  religiöse