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mann gestellt werden, diesem könne ein Teil der
Verwaltung in die Hand gelegt werden. Die
Regierung sei aber als Landbesitzerin selbst Mit-
glied der Zwangsgenossenschaft, wäre also an der
Leitung der Genossenschaft interessiert und ver-
möge sich wohl noch weiteren Einfluß zu sichern.
Er glaube deshalb wohl, daß derartige
Zwangsgenossenschaften sich als lebensfähig er-
weisen und segensreich wirken würden.
Der Vorsitzende bemerkt hierzu: Zwei Auf-
gaben ständen im Vordergrund für die Entwick-
lung des Landes, die Schaffung von Verkehrs-
wegen und die Wassererschließung. Was die
Verkehrswege anbelange, so sei man, wenn die
Nord-Südbahn fertiggestellt sei, im Schutzgebiet
sehr weit, vielleicht sogar schon der Entwicklung
und Finanzkraft vorausgeeilt. Hinsichtlich der
Wasserfrage sei zwar die Errichtung großer An-
lagen, die auch das Klima günstig beeinflussen
würden, von größter Wichtigkeit. Die Schaffung
kleinerer Anlagen sei aber das notwendigste, und
wenn es zweifelhaft sei, ob auf beiden Gebieten
zu gleicher Zeit etwas geschehen könne, so sei
ihnen der Vorzug zu geben. Es sei, soweit es
möglich erschien, angeordnet, daß diejenigen
Stellen, an denen die Errichtung von Staubecken
in Frage kommt, nicht veräußert würden, um
so das Gebiet dem späteren Zwecke vorzubehalten.
Es sei zu hoffen, daß es in nicht zu ferner Zeit
möglich sein werde, den von dem Herrn Baurat
Schmidt und Rehbock auf Grund eingehender
Studien aufgestellten Projekten näherzutreten.
Auch er halte die Errichtung von Zwangs-
genossenschaften für angebracht; in Britisch Süd-
afrika finde sich ähnliches.
Herr Dr. Salomonsohn stimmte dem zu,
daß die Regierung zuerst für Verkehrswege gesorgt
habe. Betreffs der Wasserfrage, fuhr er fort,
halte auch er die Errichtung von Zwangsgenossen-
schaften für dos richtigste. Die großen Anlagen
würden durch eine Zentralstelle zu erfolgen haben;
die kleineren durch örtliche Genossenschaften, die
sich an die Zentralgenossenschaft anzulehnen hätten.
Zu den Ausführungen des Herrn Woermann
wolle er bemerken, daß er der aufgestellten
Schuldenberechnung einen erheblichen Wert nicht
beimesse, weil alle Berechnungen, die die Schulden-
last pro Kopf der Bevölkerung feststellten und
daraus Schlußfolgerungen durch Vergleich mit
anderen Ländern zögen, auf unsicherem Boden
ruhten, namentlich, wenn es sich um im wesent-
lichen Viehzucht treibende Länder dabei handelte.
Ahnliche Berechnungen habe man für Argentinien
aufgestellt, und auf Grund derselben sei immer
der Ruin des Landes vorausgesagt worden.
Dabei habe man unbeachtet gelassen, daß der
Reichtum des Landes in seinen Viehherden be-
stand und in seinen weitgestreckten Ackerbauflächen,
welche bei ihrer ebenen Ausdehnung im weitesten
Umfange maschinelle Bearbeitung gestatteten und
nur verhältnismäßig geringfügige Menschenkräfte
erforderten.
Ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse des Landes ergäben derartige Berech-
nungen ein schiefes Bild. Den Personalkredir
habe er nicht ausschalten wollen; er habe nur
auf Grund der Informationen, die er von ihm
nahestehenden Afrikabanken erhalten habe, sagen
wollen, daß für den Personalkredit durch die
Handelsbanken genügend Vorsorge getroffen sei.
Es könne aber sein, daß, besonders für Ost-
afrika, Modifikationen angebracht seien und ins-
besondere eine Verpfändung der Ernte zu er-
wägen sei.
In einem anderen Punkte aber möchte er die
Ausführungen des Herrn Woermann unterstreichen.
Der Handel müsse darunter leiden, daß die
Regierung im Verordnungswege die ganzen Ver-
hältnisse plötzlich umändern könne. So sei zum
Beispiel für Neu-Guinea durch telegraphischen
Erlaß ein hoher Einfuhrzoll mit rückwirkender
Krast verfügt worden. Er möchte ans Herz
legen, in dieser Hinsicht Selbstbeschränkung walten
zu lassen. Der Handel werde durch eine derartige
Unsicherheit der Verhältnisse abgeschreckt und die
Entwicklung des Landes werde geschädigt.
Der Vorsitzende erwiderte darauf, er nehme
diesen Wunsch gern entgegen und werde ihm
seine Aufmerksamkeit schenken. Bei Neu-Guinea
hätten seinerzeit besondere Verhältnisse vorgelegen,
und dies sei auch der Fall gewesen, als ein
ähnlicher Erlaß für ein afrikanisches Schutzgebiet
ergangen sei.
Herr Dr. Salomonsohn bemerkte noch, den
Personalkredit durch die Bildung eines Kredit-
instituts von Staats wegen zu fördern, halte er
nicht für angebracht.
Herr Senator Strandes erklärte: zwischen
Personal= und Realkredit lasse sich in solchen Ver-
hältnissen, wie sie in Südwestafrika vorlägen,
nicht streng scheiden. Auch das, was als Real-
kredit angesprochen wird, sei zum bei weitem
größten Teile Personalkredit. Es würden sich
in diesen Fragen noch große Schwierigkeiten er-
geben. Ein Bodenwert habe sich noch nicht ge-
bildet; es könne vor allem der Wert nicht danach
bemessen werden, zu welchen Preisen jetzt die
Produkte abgesetzt werden könnten.
In jedem Falle müsse geprüft werden, was
der Kreditnehmer wert sei, und das könne einzig
und allein durch die Genossenschaft geschehen.
Hinter den Genossenschaften müsse eine der Re-