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Fette erkannt werden. Um sie in Lösung zu bringen, ist das Fett bis auf 95
unter fortwährendem Schütteln zu erhitzen.
Zur Bestimmung des Wassergehaltes solcher Schmalzproben ist das Fett daher
unter fortwährendem Schütteln zu erwärmen, bis es völlig klar geworden ist, und nun
durch fortwährendes Schütteln in der Luft bis zum Eintreten der Trübung abzukühlen.
Mit Hilfe der vorstehend gegebenen Tabelle kann dann der Wassergehalt des Schmalzes
durch Ablesung der Trübungstemperatur festgestellt werden.
3. Das bei 50—52 ° trüb geschmolzene Fett wird auch beim Erwärmen bis auf
95° unter fortwährendem Schütteln nicht klar. Die Trübung rührt dann davon her,
daß das Schmalz entweder mehr als 0,45 °/, Wasser oder neben dem Wasser noch
Reste von Stoffen in sehr feiner Verteilung enthält, welche, wie z.B. Kalk, Fullererde
usw., bei der Behandlung minderwertigen Schmalzes Anwendung finden, um ihm den
Schein einer besseren Beschaffenheit zu verleihen. Die Bestimmung des Wassers muß
dann nach dem längere Zeit in Anspruch nehmenden Trockenverfahren bei 100 ° unter
Luftabschluß ausgeführt werden. Die Anwesenheit der oben genannten Stoffe wird
meist an der Eigenart der Trübung erkannt, die sich von der durch Wasser hervorgerufenen
deutlich unterscheidet. Ausschlaggebend ist diese Beobachtung indessen
nicht, und die Anwesenheit jener Stoffe muß in bekannter Weise besonders erwiesen
werden !),. Bei ihrer Anwesenheit dürfte eine Wasserbestimmung entbehrlich sein.
Ill. Über eine Grenze für den höchstzulässigen Wassergehalt
im Schweineschmalz.
Nach der amtlich vorgeschriebenen Methode zur Bestimmung des Wassers im
Schweineschmalz wird infolge der durch Oxydationsprodukte entstehenden Gewichtsvermehrung
stets ein geringerer Wassergehalt gefunden, als in dem Schmalze wirklich
vorhanden ist. Dieser bekannte Übelstand hat auch wohl dazu beigetragen, von der
Aufstellung einer Grenzzahl für den höchstzulässigen Wassergehalt im Schweineschmalz
bisher Abstand zu nehmen. Nachdem nunmehr durch das vorliegende Verfahren
die Möglichkeit gegeben ist, auch geringe Mengen von Wasser, auf die es hier
besonders ankommt, im Schmalze in kurzer Zeit und mit ausreichender Genauigkeit
zu bestimmen, würden von diesem Gesichtspunkte aus der Festsetzung einer solchen
Grenzzahl Bedenken nicht mehr entgegenstehen.
Will man sich bei dieser Festsetzung auf die „Vereinbarungen“ stützen, dann
würde bei einer strengen Beurteilung der dort gegebenen Bestimmung unter dem Begriff
„Spuren von Wasser“ nur diejenige Wassermenge zu verstehen sein, die sich im
Schmalz bei seiner Schmelztemperatur zu lösen vermag, und die nach den vorstehend
mitgeteilten Ergebnissen ungefähr 0,15 °/ beträgt. Durch eine derartig strenge Anforderung
würde aber die fabrikmäßige Herstellung des Schmalzes vor eine oftmals kaum erfüllbare
Aufgabe gestellt werden. Nach Lage der Sache und in Übereinstimmung mit
den derzeitigen Anschauungen einer größeren Anzahl von Fachgenossen erscheint
!) Schweineschmalz, welches derartige Stoffe auch nur in geringer Menge enthält, sollte
im Hinblick auf den Zweck ihrer Anwendung stets beanstandet werden.
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