Full text : Die Preisbildung im Kriege. (1)

18

Fettersatzstoffe.  Das  waren  teils  direkte  Preissetzungen  durch
den  Bundesrat,  teils  Rahmengesetze,  die  den  Reichskanzler  zur
Aufstellung  von  Preisen  ermächtigten  oder  die  Gemeinden  mit  ihrer
Einführung  beauftragten.  Der.  Reichskanzler  hat  im  November
für  Wild,  Stroh,  Häcksel,  Buchweizen,  Hirse,  im  Dezember  für
Gemüse,  Zwiebeln,  Sauerkraut,  Süßwasserfische,  Marmeladen  von
der  ihm  erteilten  Ermächtigung  Gebrauch  gemacht.  Für  die  Preise
von  Gemüse,  Wild,  Schweinefleisch  und  anderen  und  namentlich
für  Kartoffeln  wurden  mehrere  Anderungen  und  Ergänzungen  der
betreffenden  Berordnungen  nötig.

Durch  die  verschiedenartigsten,  einander  widersprechenden  Erfahrungen
  ging  die  Regelung  der  Kartoffelversorgung.  Im  ersten
Jahre  wurden  Hochstpreise  gesetzt  und  wiederholt  geändert.  Die
Erhebungen  gaben  einen  außerordentlich  großen  drohenden  Fehl—
betrag,  demzufolge  gegen  Ende  des  ersten  Wirtschaftssahrs  die  Preise
nochmals  erheblich  erhöht  wurden.  Bald  darauf  zeigten  sich  aber
bisher  zweifelhaft  oder  verborgen  gewesene  Kartoffelbestände,  sodaß
die  gezahlten  Preise  allgemein  erheblich  unter  den  letzten  Höchstpreisen
  blieben.  Am  26.  August  1915  ging  man  infolgedessen  dazu
über,  die  Kartoffeln  durch  Aufhebung  der  Höchstpreise  wieder  der
freien  Breisbildung  zu  überantworten,  weil  zunächst  reichliche  Mengen
vorhanden  zu  sein  schienen.  Am  16.  September  wurden  auch  für
Jutterkartoffeln  die  Breise  außer  Kraft  gesetzt.  Nur  für  die  Lücken
in  der  freien  Versorgung  war  die  behördliche  Beschaffung  eines
kleinen  Teils  der  Kartoffeln  zu  niedrigen  Ubernahmepreisen  vorgesehen.
  Dazu  wurden  schon  am  0.  Oktober  wieder  neue  Grundpreise
  und  zwar  als  Grundlage  für  eine  beschränkte  Enteignung
festgesetzt,  denen  dann  Schritt  für  Schritt  eine  immer  festere
Regelung  und  Bewirtschaftung  dieses  Erzeugnisses  gefolgt  ist.
Der  Januar  1910  brachte  ergänzend  neue  Höchstpreise  u.  a.
für  Gemüse,  Zwiebeln  und  Sauerkraut,  der  Februar  schon  die
Preise  für  Rohzucker  und  Zuckerrüben  der  Ernte  von  1910,  ferner
Höchstpreise  für  Stroh  und  Häcksel,  Schweine  und  Schweinefleisch.
  Seither  ist  die  Schaffung  dieser  Art  von  Hcöchstpreisen
neengsam  worden,  aber  sie  hat  bis  zur  Gegenwart  nicht  aufgehört.


Diese  Zeitspanne  hat  in  der  Tat  gewisse  Erfolge  für  sich
aufzuweisen.  Die  Wirtschaftskosten  einer  durchschnittlichen  Familie,
  wie  sie  der  Statistiker  R.  Calwer  Monat  für  Monat  auf
Grund  seiner  umfassenden  Preisanschreibungen  berechnet  hat,  waren
im  Frühherbst  1917  erheblich  angestiegen,  als  der  ungünstige
Ausfall  der  Ernte  wenigstens  teilweise  offenbar  wurde  und  die