des Königlichen Regierungspräsidenten resp. der Königlichen Regierung.
469) Vorladung.
Zur Feststellung der Entschädigung für das in nachstehender Nachweisung bezeichnerete Grundstück habe ich Termin auf
Donnerstag, den 11. Oktober 1917, vormittags 10½ Uhr, an Ort und Stelle anberaumt.
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Alle an diesem Grundstücke Berechtigten werden aufgefordert, in dem Termin zu erscheinen und unter Beibringung der
woforderkichen Beweismittel ihre Rechte wahrzunehmen. Bei ihrem Ausbleiben wird ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt und
egen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden. ·
Stettin, Königliche Regierung, den 2. Oktober 1917.
Der Enteignungs-Kommissar.
Hennig, Regierungsrat.
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