Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

G 1005 20 
  
1912 1911 
Export. 64447 600 lbs 55 307 733 Ibs 
beträgt der Import 51 5 7883 - 49 421 600 
der reine Export von der 
Kolonie beträgt demnach 12 457 867 lbs 6 886 188 lbsS 
#uch die Statistiken über die Bestimmungs- 
länder sind noch nicht zur Hand. Es steht jedoch 
schon jetzt fest, daß die Ausfuhrzahlen sich zugunsten 
der Vereinigten Staaten von Anerika in nicht unbe- 
deutender Weise verschoben habe 
Das mit Kautschukbämnen bepflangie Areal hat 
sich nicht sehr vergrößert. Neupflanzungen auf bisher 
nicht der Kautschukkultur gewidmetem Land sind nur 
unbedeutend gewesen. 
Die Preise stellten sich für die Jahre 1910 bis 
1912, wie folgt 
1910 1911 1912 
Preise 4. 2 2½; 
Höchster Preis. 2 4½ 7 1 5 2 
Niedrigster Preis. 9 6% 3 10½ 4 3 
Letzter Preis 5 6½ 4 4 4 6½ 
Auf den Auktionen in Londen wurden für Plan- 
tagengummi im allgemeinen folgende Preise erzielt: 
1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912 
Verkauft (in t): 
848 814 1925 2684 5198 9699 17657 
„g und niedrigster Durchschnitt für das Jahr: 
3 1¾ 2 10½ 4 11½ 5 4 2¼ 4— 
#r bis bis bis bis bis bis 
6 0½ 5 6⅞ 5 6 8 5 11 11½ 7 2 5 6¼ 
Preisschwankungen: 
1 3½ 2 5" 2 7½ 3 5½ 6 11½ 2 11¾¼ 1 6 
Auf den in Singapore abgehaltenen Auk- 
tionen waren die Preise im Hroten“ Halbsahr 1912 
die folgenden — für fine (smoked) sh 
Juli Ang. Sept. Okt. Nov. Dez. im Jahr 
s. d4 sh d0 sh d. sh d sh d sh d sh d 
hbchster Preis: 
4 10¼ 4 9½ 4 9½ 4 7¼ 4 6¼ 5 8¼ 5 7½ 
Niedrigster Preis: 
4 8 48½ 3 10¼ 45 43 46 3 10¼ 
Letzter Preis: 
4 9 4 9½ 4 7½ 45 46 4 8¼ 4 8¼ 
Die Werte der exportierten Mengen be- 
tragen nach einem Bericht des Departements für 
Handel und Zölle begiehungsweise der Registerbehörde 
für Statistik für 
1012 
82) 
die Vereinigt. Malayenstaaten 68 11 342 39 914 672 
die Straits Settlements 63 831 056 35 340 258 
Der Jahresdurchschnftt u im l“ 1912 beträgt 
für „fine Pa ür erstklassigen Plan- 
PgeiGnnn cegeme 4# 34 4. im Vergleich zu 
bezw. 5 sh 6 d im Jahre 19 
1 3 tatsächliche Wert 8* — hat um 
5 v. H., die Menge um 76,35 v. H. zugenommen. 
1911 
*) *„ Dollar Straits Settlements-Währung 
à 2,40 5% 
  
Bezüglich neuer Kapitalsanlagen ist das Jahr 
1912 ebenfalls ruhiger als seine Vorgänger gewesen. 
Die erforderlichen Kapitalien wurden größtenteils burch 
Ausgabe von Schuldveerschreihungen zu 6 bis 7 . 
erlangt. Das Verhältnis im Vergleich zu schern 
S stellt. fi0. für die Plantagen des mittleren 
Ostens, wie folgt: 
1908: 2 010 500 S, 1909: 12 008 000 S, 1910: 
38 841 500 KS, 1911: 6 619 000 S, 1912: 2242 500 K. 
Die genannten Beträge schließen auch die Kapi- 
talien ein, die zur Gründung bzw. dem Ausbau von 
Kautschuk-Finanzgesellschaften erforderlich waren. 
Dementsprechend sind auch die Preisschwankungen 
in den ausgegebenen Aktien geringer gewesen und 
haben im allgemeinen eine mäßige Tendenz nach oben 
gehabt. 
Trotz dieses allgemeinen Fortschritts am Schlusse 
des Jahres 1912 wurde dem kommenden Jahre 
mit ein iger Besorgnis entgegengesehen, die nur allzu 
erechtfertigt war. Das Fallen des Preises für Kaut- 
chul hielt an, s sich die Produktion für eine 
Reihe Plantagen kanm mehr verlohnt, während einige 
ogar schon mit Verlusten arbeiten. Besonders schwer 
wurden die Plantagen davon betroffen, die während 
„boom's“ in übereilter und wenig sachkundiger 
Weise ins Leben gerufen worden sind. Zudem ist Bra- 
silien durchaus nicht geneigt, seine bisher unange- 
fochtene Vorherrschaft in der Produktion von Kautschuk 
ohne einen Kampf bis aufs Messer aufzugeben, und 
trifft bereits auf zahlreichen Gebieten Anstalten zur 
Rückeroberung des verloren gegangenen Anteils an der 
Gesamtproduktion. Die hiesigen Plantagen sind daher 
auch ihrerseits bestrebt, Arbeitsmethoden und Produkt 
nach Möglichkeit zu verbessern, damit der Plantagen- 
gummi nicht nur seine bisherige Stellung behält, son- 
dern noch weitere Fortschritte gegenüber dem brasi- 
lianischen Gummi macht. 
(Aus einem Berichte des Kaiserl. General= 
konsulats in Singapore.) 
  
  
  
  
  
  
Dehret Über Oinenforschung in den portuglesischen 
Kolonien. 
Im Diario do Governo ist ein Dekret vom 
21. August 1913 veröffentlicht, durch welches Aus- 
führungsbestimmungen zu dem Gesetze') vom 20. Sep- 
tember 1906 über Minenforschung und Minenarbeit in 
den portugiesischen Kolonien erlassen werden. 
  
Britisch - Ostafrika. 
Vorschriften für den Verkauf von Giften für 
land wirischafbltche und gartenbauliche Zwecke. 
Der Gouverneur hat am 11. September 1918 auf 
Grund der Verordnung Nr. 20/1910 Vorschriften für 
den Verkauf von Giften für landwirtschaftliche und 
gartenbauliche Zwecke erlassen. Danach dürfen Gifte 
nur in geschlossenen Gefäßen oder in Behältern ver- 
kauft werden, wie sie von dem Hersteller eingehen. 
Die Gefäße oder Behälter missen. mit einer deutlichen 
Aufschrift versehen sein, welche die Bezeichnung des 
Inhalts, das Wort „Gift“, den Namen und die Adresse 
des Verkäufers und einen Vermerk über den besonderen 
Zweck für de den das Erzengnis hergestellt ist, enthält. 
" Voln 
„D. Kol. Bl.“ 1907, S. 484 f.
	        
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