* 120. Die Verkehrshypothek: Umfang der Belastung. 541
Als Beispiel diene Folgendes:
Wenn am 27. Dezember 1901 der pränumerando zahlbare, am
1. Jannar 1902 für das I. Quartal 1902 fällig werdende Miethszins
von einem persönlichen Gläubiger gepfändet oder an den Grundstückseigenthümer
gezahlt worden ist und am 30. Dezember 1901 die
Beschlagnahme zu Gunsten der Hypothekengläubiger durch Anordnung
der Zwangsverwaltung erfolgt, so ist doch die geschehene Zahlung
bezw. Pfändung wirksam, und der Realgläubiger muß dem Pfändungsgläubiger
weichen. Nach bisherigem Preuß. Recht dagegen würde der
Hypothekengläubiger, welchem wegen seines Ausfalls dieser pränumerando
zu zahlende Miethszins des I. Quartals gerichtlich überwiesen war,
denselben ohne Rücksicht auf die geschehene Zahlung vom Zinsschuldner
sordern können, weil das auf die Beschlagnahme folgende Kalenderviertelsahr
dem Verfügungsrecht des Eigenthümers bei Pränumerationszahlungen
nicht mehr unterlag.8)
Dagegen können die in dem gewählten Beispiele am 1. April
1902 pränumerando fällig werdenden Miethszinsen den Realgläubigern
nicht mehr entzogen werden.
Ist die Miethszinsforderung für das ganze Jahr abgetreten oder
gepfändet worden, dann wäre die Cession bezw. Pfändung hinsichtlich
des letzten Quartals 1901 und des ersten Quartals 1902 gültig, hinsichtlich
der folgenden den Realgläubigern gegenüber umwirksam.
b) Die Erweiterung der Rechte des Eigenthümers bezieht
sich auf die fälligen Forderungen. 8 1123 Abs. 2 in Verbindung mit
88 1126, 1129 B. G. B. bestimmt nämlich, daß die Haftung erlischt,
wenn seit der Fälligkeit der Forderung ein Jahr verstrichen
und bis dahin die Beschlagnahme nicht erfolgt ist, weil nach
den Motiven der Hypothekengläubiger durch die Verzögerung der
Beschlagnahme zu erkennen giebt, daß er sich an diese Rückstände nicht
halten will. Um Schiebungen vorzubeugem ist aber im § 1123 Abs. 2
S. 2 V. G.B. für den Fall, daß der Mieths= oder Pachtzins im
Voraus zu entrichten ist, positiv ausgesprochen, daß die Forderung für
eine spätere Zeit als das zur Zeit der Beschlagnahme laufende und
das folgende Vierteljahr den Hypothekengläubigern unter allen Umständen
haften soll.3„) Ein Beispiel für eine derartige Manipulation ist
Folgendesr
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38) N.E. Bd. 24 S. 273.
30) Vgl. Mot. III S. 664.