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Aus dem N. v. Deckerschen Verlage (Marquardt & Schenk) in Berlin 8W., Jerusalemerstraße
Nr. 56, können die „Grundsätze“ 2c. — nniedoch zunächst ohne die vorher erwähnten Beilagen“ — zum Preise von
50 A für das Exemplar bezegen wer
Nach Ausgabe der dee wird sich der Preis etwas erhöhen.
Kriegs- Ministerium allgemeines Ariegs- Departement.
No. 651. 9. A. 2. . Ziegle
180.
Vergütigung der Materialien aus — welche seitens der Offiziere aus den Artillerie-
Depots käuflich 1F½U sind.
Berlin, den 29. September 1882.
Munitions-Materialien, die aus den von Offizieren der Armee für ihren persönlichen Gebrauch aus den
Artillerie-Depots käuflich bezogenen Nevolver-Patronen herstammen, können an die Artillerie-Depots gegen
Gemihrung einer Geldvergütigung zurückgegeben werden. Für die Berechnung der letzteren sind folgende Sätze
maßgebend
r ; & pro 5 Hülsen
2 prgo bauchhan wWeckcchachtel
13,50 XK Fro 50 kK
Die zur Abgabe kommenden Hülsen dürfen Pulver * geladene Zündhütchen nicht enthalten, das Blei
muß von etwa anhaftendem Sande 2c. befreit sein
njoweit durch die Abgabe der gqu. Materialien Transporltkosten entstehen, sind dieselben von den
Offizieren zu tragen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 573/9. Art. 1. v. Verdy. Mür
Nr. 181.
Servißzahlungen an die in ihrer Garnison abkommandirten Servisempfänger.
Berlin, den 29. September 1882.
Aus einem vorgekommenen Spczialfalle nimmt das unterzeichnete Departement Veranlassung, darauf auf-
merksam zu machen, daß die Bestimmung im §. 82 des Servis-Reglements,
nach welcher die zu anderen 2 Truppentheilen, Kemmandobehörden oder Instituten in derselben Garnison,
oder nach außerhalb kommandirten Individuen von dem Servisempfange aus den Kassen ihrer
Trurpentheile ausgeschlossen sind,
auch auf diejenigen innerhalb ihrer Garnison Abkommandirten Anwendung zu finden hat, welche kasernirt
sind und in diesem Verhiltnisse eine Servisguote beziehen. Für dieselben hat daher, dem erwähnten Paragraphen
entsprechend, ebenfalls der Truppentheil oder die Kommankobehüe rc., denen sie altachirt sind, die bezügliche
Serviskompetenz zu zahlen und zu liquidiren.
Kriegs- Ministerium Militär= Oekonomie“ Departement.
Schu
v. Hartrott.
No. 920/%. M. O. D. 4.
Nr. 182.
Direkte Expedirung von Militär-Transporten bezw. Personen auf Regquisitionsschein.
Berlin, den 2. Oktober 1882.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Juni d. Is. ermee-Verordnungs-Blat S. 127) wird bemerkt,
daß der Erlaß vom 24. Juni 1880 (Armere-Verordnungs-Blatt S. 152), betresfend Wegfall besomerer E
quisitionsscheine für Militär-Trausporte im Staatsbahnverkehr, auch 2 die durch Gesetz vom 13.
(Ges.= Samml. S. 269) vom 1. Juli ab in die Verwaltung des Staates übernommene Berlin- Male
und Oberlausitzer Eisenbahn gleichmäßige Anwendung findet.