Contents: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Aus dem N. v. Deckerschen Verlage (Marquardt & Schenk) in Berlin 8W., Jerusalemerstraße 
Nr. 56, können die „Grundsätze“ 2c. — nniedoch zunächst ohne die vorher erwähnten Beilagen“ — zum Preise von 
50 A für das Exemplar bezegen wer 
Nach Ausgabe der dee wird sich der Preis etwas erhöhen. 
Kriegs- Ministerium allgemeines Ariegs- Departement. 
No. 651. 9. A. 2. . Ziegle 
180. 
Vergütigung der Materialien aus — welche seitens der Offiziere aus den Artillerie- 
Depots käuflich 1F½U sind. 
Berlin, den 29. September 1882. 
Munitions-Materialien, die aus den von Offizieren der Armee für ihren persönlichen Gebrauch aus den 
Artillerie-Depots käuflich bezogenen Nevolver-Patronen herstammen, können an die Artillerie-Depots gegen 
Gemihrung einer Geldvergütigung zurückgegeben werden. Für die Berechnung der letzteren sind folgende Sätze 
maßgebend 
r ; & pro 5 Hülsen 
2 prgo bauchhan wWeckcchachtel 
13,50 XK Fro 50 kK 
Die zur Abgabe kommenden Hülsen dürfen Pulver * geladene Zündhütchen nicht enthalten, das Blei 
muß von etwa anhaftendem Sande 2c. befreit sein 
njoweit durch die Abgabe der gqu. Materialien Transporltkosten entstehen, sind dieselben von den 
Offizieren zu tragen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 573/9. Art. 1. v. Verdy. Mür 
  
Nr. 181. 
Servißzahlungen an die in ihrer Garnison abkommandirten Servisempfänger. 
Berlin, den 29. September 1882. 
Aus einem vorgekommenen Spczialfalle nimmt das unterzeichnete Departement Veranlassung, darauf auf- 
merksam zu machen, daß die Bestimmung im §. 82 des Servis-Reglements, 
nach welcher die zu anderen 2 Truppentheilen, Kemmandobehörden oder Instituten in derselben Garnison, 
oder nach außerhalb kommandirten Individuen von dem Servisempfange aus den Kassen ihrer 
Trurpentheile ausgeschlossen sind, 
auch auf diejenigen innerhalb ihrer Garnison Abkommandirten Anwendung zu finden hat, welche kasernirt 
sind und in diesem Verhiltnisse eine Servisguote beziehen. Für dieselben hat daher, dem erwähnten Paragraphen 
entsprechend, ebenfalls der Truppentheil oder die Kommankobehüe rc., denen sie altachirt sind, die bezügliche 
Serviskompetenz zu zahlen und zu liquidiren. 
Kriegs- Ministerium Militär= Oekonomie“ Departement. 
Schu 
v. Hartrott. 
No. 920/%. M. O. D. 4. 
Nr. 182. 
Direkte Expedirung von Militär-Transporten bezw. Personen auf Regquisitionsschein. 
Berlin, den 2. Oktober 1882. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Juni d. Is. ermee-Verordnungs-Blat S. 127) wird bemerkt, 
daß der Erlaß vom 24. Juni 1880 (Armere-Verordnungs-Blatt S. 152), betresfend Wegfall besomerer E 
quisitionsscheine für Militär-Trausporte im Staatsbahnverkehr, auch 2 die durch Gesetz vom 13. 
(Ges.= Samml. S. 269) vom 1. Juli ab in die Verwaltung des Staates übernommene Berlin- Male 
und Oberlausitzer Eisenbahn gleichmäßige Anwendung findet.
	        
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