Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

356 ꝛ 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 22. März 1913. 
Schimmer, Hauptmann, scheidet am 31. März 1913 behufs Rücktritts in Königlich Bagerrische 
Militärdienste aus der Schutztruppe aus. « 
v. Kornatzki, Hauptmann, vom 26. März bis zum 10. Mai 1913 kommandiert zur Dienstleistung 
beim Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1. 
Reitzenstein, Oberleutnant, vom 1. April bis zum 31. Mai 1913 kommandiert zur Dienstleistung 
beim Garde-Pionier-Bataillon. 
Giehrl, Oberleutnant, 
Dr. Greisert und Dr. Brünn, Stabsärzte, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf 
weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Ritter u. Edler Herr v. Berger, Hauptmann, scheidet aus der Schutztruppe aus und wird als 
Kompagniechef im 3. Garde-Regiment zu Fuß angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 13. März 1913. 
v. Winkler, Königlich Sächfischer Major z. D., bisher Hauptmann und Kompagniechef im 7. In- 
fanterie-Regiment „König Georg“ Nr. 106, früher in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
wird die Erlaubnis zum Tragen der Uniform dieser Schutztruppe erteilt. 
A. K. O. vom. 22. März 1913. 
Wülfing, Oberleutnant, scheidet aus der Schutztruppe aus und wird im 4. Garde-Feldartillerie- 
Regiment angestellt. 
v. Tschirnhaus, Oberleutnant, scheidet am 31. März aus der Schutztruppe aus und wird unter 
Verleihung eines Patents vom 25. März 1909 mit dem 1. April 1913 im 1. Kurhessischen 
Infanterie-Regiment Nr. 81 angestellt. 
Albrecht, Leutnant, scheidet am 19. April aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 20. April 
1913 im Schleswig-Holsteinschen Dragoner-Regiment Nr. 13 angestellt. 
Fischer, Hauptmann, wird der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen 
seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Greiner, Oberarzt, zum Stabzarzt befördert. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 22. März 1913. 
Brekenfeld, Oberleutnant, scheidet am 31. März aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 
1. April 1913 in der 2. Ingenieur-Inspektion angestellt. 
Fabricius, Moajor, 
Zipse, Oberleutnant, und * 
Dr. Pistner, Stabsarzt, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt. 
Winkler, Hauptmann, wird der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen 
seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
v. d. Marwitz, Oberleutnant, zum Hauptmann befördert. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Nachbenannten 
die Erlaubnis zur Anlegung des ihm verliehenen nichtpreußischen Ordens zu erteilen, und zwar für: 
das Königlich Bayerische Militär-Verdienstkreuz 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Sanitätssergeanten Bauer. 
  
A. K. O. vom 27. März 19138. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst zu bestimmen geruht, daß 
die von Teilen der Schutztruppe vom 9. Oktober bis 5. November 1911 ausgeführte Nubi-Unter- 
nehmung im Sinne der §§ 17 des Offizierpenfionsgesetzes und 7 des Mannschaftsversorgungsgesetzes 
als ein Krieg anzusehen ist, für den den beteiligten Deutschen das Jahr 1911 als ein Kriegsjahr 
anzurechnen ist. · 
Als Kriegsteilnehmer haben diejenigen Angehörigen der Schutztruppe zu gelten, die in ihrem 
Gefechtskalender als solche namentlich aufgeführt sind. Gleichzeitig wird denselben die Kolonial- 
denkmünze mit der Berechtigung zum Tragen der Spange: Kamerun 1911, verliehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.