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ansiedelt. Ein abgeschlossenes nrteil. über die not-
wendige Entfernung kann ich nicht geben.
Bestimmungen, welche den Fischfang, die Durch-
fahrt der Einbäume, den Gebrauch gewisser Wege, die
meisen ohne Paß usw. verbieten und im allgemeinen
jede Art Handels= und anderer Beziehungen hindern
— solche Bestimmungen können in ganz bestimmten
.Fällen nötig sein; ihre öffentliche Bekanntmachung
ohne die Möglichkeit späterer energischer Durchführung
ist zum wenigsten zwecklos und nur dazu angetan, das
Gesetz lächerlich zu machen. Die Behandlung in den
Lazaretten ist von wenig Nutzen, da sie schwierig und
kostspielig ist. Der Gebrauch von Medikamenten scheint
wirklich das am wenigsten wirksame Mittel zur Be-
kämpfung der Schlafkrankheit zu sein.
Hafenbauten in Rinshaofsa (Belg. Kongo).
Zur Hebung des Verkehrs im Hafen von Kins-
hassa sollen auf dem linken Ufer des Kongostroms
Kaianlagen in Länge von 500 m errichtet werden:
die Wassertiefe bei Hochwasser soll 6,50 m betragen.
Der Preis ist auf ungefähr 2 000 000 Fr. veranschlagt,
nicht gerechnet die erforderlichen Magazine und Ma-
schinenanlagen. Der bereits in Leopoldville ver-
arbeitete blaue Kundelungustein soll auch hier verwandt
werden. Die Arbeiten hofft man in drei Jahren zu
beenden
Aßerdem sollen sämtliche Zollbehörden nach
Kinshassa verlegt sein. Es habe sich herausgestellt,
daß Matadi als wichtigster Zollhafen der Kolonie
völlig ungeeignet sei. Kir- shassa werde so das
Wirtschaftszentrum der Kolonie bilden.
Kngola.
Aufhebung des Verbots des Verkaufs, der
Einfuhr und Durchfuhr von Pulver und Waffen
im Gebiete der Dembos.
Der Generalgouverneur von Angola hat unter
dem 22. Jannar 1918 die Verordnung vom 20. Oktober
1910 aufgehoben, wonach der Verkauf, die Einfuhr und
die Durchfuhr von Pulver und Waffen im Gebiete der
Dembos verboten war.
(Boletim Oficial de Angola.)
Literator-Bericht.
Eine Reise durch die deutschen Kolonien. Im Auf-
trag der illustrierten Zeitschrift Kolonic und Heimat“
heransgegeben von Rudolf Wa gner unter Mit-
virkung von Dr. E. Buchmann. VI. Ban
Kiautschou. Mit 2 Karten und 109 Abbüldungen,
darunter 4 ganzseitigen Bildern. Zweite verbesserte
Auflage. Berlin.
Kolonie und Heimat“, Verlags-
gesellschaft m. b. H. 1913. Preis 5 .
Der vorliegende sechste und letzte Band des tre.ff-
lichen un dieser Stellc wicderholt besprochenen Werkes
har erfreulicherweise einen ebenso großen Anklang in
Schule. Haus und in Kolonialkreisen gefunden wie
seine Vorgünger. Knapp drei Vierteljahre sind seit
seinem ersten Erscheinen verflossen, und schon war
seit Wochen die erste Auflage vergrifken.
Jach kurzer Schilderung der Erwerbungsgeschichte
und Weltlage der Kolonie Kiautschou und unserer
Hau tniederlassung Tsingtan verweilen wir nur flüchtig
eem geographischen Charakter des deutschen Ge-
— um dann sofort auf die durch dentsche Arbeit
entstandenen Verkehrseinrichtungen und industricllen
Unternehmungen einzugehen, deren Darstellung den
Kern des Bandes bildet. Daran schlielt sich die
Schilderung des Lebens unserer deutschen Landsleute
an. Ausführlich sind unsere Versuche gewürdigt, die
geistige Kultur der Chinesen in deutschem Sinne zu
influssen und ihnen dus notwendige Verständnis
für unsere wirtschaftlichen Bestrebungen zu vermitteln.
Bilder aus dem Vollksleben der Chinesen und eine
kurze Schilderung der Kolonic und ihres Hinterlandes
unter dem Einfluh der deutschen Kulturarbeit bilden
den Schluß des Bandes
Wandkarte der deutschen Kolonlen. Bearbeitet von
P. Sprigade und M. Moisel. Herausgegeben auf
Veranlassung der Deutschen Kolonial-Gesellschaft
durch die geographische Verlagshandlung Dietrich
Reimer Ernst Uohsen) Berlin. Ausgabe Dezember
1912. Größe 132— 175 cm. Preis auf Leinwand
aufgezogen mit Stüben 12.4.
Die vorliegende Ausgabe vom Dezember 1912 weist
gegen die vom Februar 1911 bedeutende Veränderungen
auf. Besonders Kamerun zeigt sich in ganz neuer
Form. Durch das Abkommen vom 4. November 1911
erhielt es ein um ungefähr die Hälfte größeres Areal.
m dies erweiterte Kartenbild der Kolonie in dem
bicherigen Rahmen und Mabßstab zur Darstellung
bringen zu können. war eine ganz neue Anordnung
der einzelnen Teilkarten nötig. In Deutsch-Ostafrika
erscheint die neue Grenze gegen Belgisch-Kongo und
Tenoche in der Nordwestecke des Schutzgebictes, in
Toco, gegen die französischen Besitzungen in Dahomer
und im Sudan. Auf der Ubersichtskart#e konnte neben
der italienischen Besitzerweiterung in Nordafrika auch
noch die neue französisch-spanische Grenze in Marokko
Tuce tragen werden. Sclbstverslündlich sind auch alle
Anderungen administrativer Natur, neue Bezirke und
Verwaltungsstellen berückeichtigt, und die Verkehrs-
wege, Bahnen usw. aufs Laufende gebracht.