Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

538 Sachsen von 1833—1848. 
erzgebirges zu Annaberg erbauten Kirche, die ohne Vorwissen 
der Regierung zu Brauna bei Camenz erfolgte Errichtung 
einer Filiale der pariser Erzbrüderschaft „vom unbefleckten 
Herzen Mariä zur Bekehrung der Sünder“ und ährliche 
Symptome schienen auf ein Einschleichen des Ordens zu deuten. 
Was Wunder daher nach dem Allem, daß der Deutschkatholicis= 
mus nicht bloß unter den durch die lange Berührung mir den 
Protestanten ohnehin aufgeklärteren sächsischen Katholiken zahl- 
reichen Anhang sondern auch bei der protestantischen Bevölke- 
rung die wärmste Theilnahme fand. In Leipzig, Dresden und 
anderen Orten bildeten sich deutschkatholische Gemeinden, die 
Ortsbehäörden stellten ihnen ihre öffentlichen Gebäude, hie und da 
selbst ihre Kirchen für ihren Gottesdienst zur Verfügung; wo# 
sich die Apostel der neuen Lehre zeigten, waren sie die gefeierten 
Helden des Tages. Es war ein Rückschlag des durch die ultra- 
montanen Umtriebe empörten gesunden Menschenverstandes, des 
verletzten nationalen und sittlichen Gefühls und der verhöhnten 
Volksbildung. Aber daß diese scheinbar kirchliche Bewegung 
zu einem guten Theile zugleich eine durch die herrschende Re- 
action künstlich auf das kirchliche Gebiet hinübergedrängte poli- 
tische, eine neue Phase des verwandten politischen Liberalismus 
sei, wurden inmitten des allgemeinen Jubels die Wenigsten ge- 
wahr, während einzelne schärfer Blickende, wie in Leipzig 
R. Blum, sich an die Spitze der deutschkatholischen Bewegung 
stellten, nicht aus religiösem Bedürfniß sondern, weil sie eben 
in ihr ein höchst wirksames Hilfsmittel der politischen Agitation 
erkannten. Die Regierung, so ungelegen ihr diese Bewegung 
kam, that doch das Beste, was sie ihr gegenüber thun konnte: 
sie ließ ihr innerhalb der gesetzlichen Schranken freien Spiel- 
raum. Da die Anfang 1845 von mehreren deutschkatholischen 
Gemeinden mit der Bitte um Anerkennung ihrer Religions- 
gemeinschaft eingereichten Glaubensartikel mehrfach unter ein- 
ander abwichen, so beschloß das Cultusministerium vorher den 
bereits angekündigten Versuch eines Gemeinbekenntnisses ab- 
zuwarten und erforderte darauf über das vom leipziger Concil 
aufgestellte das Gutachten des Landesconsistoriums und der