Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

in dem in Queensland belegenen Roma-Distrikte. 
Dieses Gebiet war früher im Besitze der im Jahre 
1911 liquidierten Roma Oil Co. Sowohl die queens- 
ländische seaegierung als auch die Queensland Mineral 
Oil Co. Ian sich jetzt mit der genaueren Erforschung 
des Sonlollne Gebiets befassen. Die Sachverstän- 
digen behaupten, daß der Roma-Distrikt dieselben geo- 
logischen Eigenschaften besitze wie Texas in den Ver- 
einigten Staaten und Tustanowice in Galizien und 
für Australien, soweit es sich um Olreichtum handele, 
einen wertvolleren Grundbesitz darstelle als Papua. 
  
Belgisch Kongo. 
Ausfuhrzölle und Abgaben vom Kautschuk. 
Eine am 4. Juli 1918 erlassene Verordnung, die 
eine schnelle Herabsetzung der Abgaben vom Kautschuk 
bezweckt, um sie mit seinem gegenwärtigen Verkaufs- 
preise besser in Einilang zu bringen, setzt den Ausfuhr= 
zoll für Kautschuk vorübergehend folgendermaßzen fest: 
gtur der bvon Bäumen oder Lianen gewonnen 
100 k r.; 
  
aau hul der von a Wen gewonnen ist: 
auf Kronland — für 100 kg 55 Fr.; 
außerhalb des Kronlandes — für 100 ##g 85 Fr.; 
Kautschuk, auf Pflanzungen gewonnen, ist frei. 
Bis auf weiteres sind die Bestimmungen der Ver- 
ardmungg vom 3. Dezember 1909 aufgehoben, wonach 
Kautschuk, der von Kronländereien oder -waldungen 
stammte, mit einer zu den geernteten Mengen in einem 
bestimmten Verhältnis stehenden Pflanzungsstener be- 
legt wird. Ferner sind vorübergehend von der durch 
Artikel 1 der Verordnung. vom 22. März 1910“) ein- 
geführten Steuer befreit der von Bäumen oder Lianen 
außerhalb der Kronländereien oder -waldungen ge- 
wonnene Kautschuk sowie der Kautschuk von Kräutern 
ohne Rücksicht auf seine Herkunft. 
  
721 
  
2 
Für Kautschuk, der auf Kronländereien oder in 
Kronwaldungen von Bäumen oder Lianen gewonnen 
ist, ist die Pflanzungssteuer auf 0,40 Fr. für 1 kg er- 
maͤßigt 
bgaben von Kautschuk stellen sich also im 
Vergede,v zu rriher folgendermaßen 
isber rsest 
Baum 
1 - 
MI- *— #tt t 
. Albgaben in Franken für 1 kg 
In den dem Handel nicht 
  
  
geöffneten Gebieten 
(Kronland): 
Ausfuhrzololl 0,60 0,60 0,60 0,55 
Pflanzungssteuer 0,40 0,20 — — 
Allgemeine Steuer 0,75 0,50 0,40 — 
Zusammen. 1.75 1,30 1,00 0,55 
In den dem Handel er- 
öffneten Gebieten: 
Ausfuhrzo l60 0,60 0,60 0,85 
Allgemeine Steuer 0,75 0.50 — 
Zusammen. 1,95 1,10 0,60 0)35 
(Moniteur Belge und nach einem Berichte 
der Kaiserl. Gesandtschaft in Brüssel.) 
  
Südbafrikanische Union. 
Anderung des Zolltarifs.") 
Der Bundessenat hat in der Sitzung vom 11. Juni 
1913 einen Antrag angenommen, worin die Regierung 
ersucht wird, frähzeiren in der nächstjährigen Sitzung 
ein Gesetz über die Abänderung des gegenwärtigen 
Zolltarifs vorzulegen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
  
Vermischtes. 
* Das bamburgische Folonlalinstitut 
im Winter 1913/14.“°) 
Senatskommissar: Senator Dr. v. Melle. 
Kommissar des Reichs-Kolonialamts: Geheimer 
Oberregierungsrat Dr. Heinke, Berlin. 
Kommissar des Reichs-Marine-Amts: Geheimer 
Admiralitätsrat Professor Dr. Köbner, Berlin. 
Kaufmännischer Beirat: Max M. Warburg, Vor- 
sitzender, Eduard Woermann, F. C. Paul Sachse. 
Regierungsrat: Dr. Förster. 
Professorenrat: Professor Dr. Franke, Vorsitzender; 
Professor Dr. Rathgen, stellvertretender Vorf itzender; 
Frofessor Dr. Schädel, Schriftführer; Professor 
Borchling, Professor Dr. Dibelius, Professor 
Dr. Gürich, Professor Dr. Keutgen, Professor 
Dr. Kraepelin, Professor D. Meinhof, Professor 
. Meumann, Professor Dr. Nocht, Professor 
Dr. Passarge, Professor Dr. Perels, Professor 
  
*) Val. „D. Kol. Bl.“ 1910, S. 523. 
*“#“) Vgl. „D. Kol. Bl.“= 1913, Nr. 6, S. 286 f. 
  
Dr. Schorr, Professor Dr. Thilenius, Professor 
e Veigt, Professor Dr. Voller, Professor Dr. 
ink 
beniells.n des Kolonialinstituts: General- 
sekretär: Kaiserl. Geheimer Regierungsrat Dr. phil. 
hlmann; Referent: Keiserl. Regierungsrat 
Zache, Be irksamtmann a. D.; wissenschaftliche 
Assistenten: Dr. Waltz, br. Heile, Dr. Hil 
— 
Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen 
vom 15. Oktober 1913 bis 15. März 1914. 
I. Vorlesungen. 
1. Geschichte, Rechts= und Staatswissenschaften. 
Prof. Dr. Keutgen: 1. al emeine Kolonial- 
geschichte der Neuzeit. 
2. Ubungen zur Eitonlttgeschichte: 
Prof. Dr. Franke: Geschichte des chinesischen 
Staatswesens. I. Teil. Vom hohen Altertum 
bis zum 7. Jahrhundert n. Chr. 
"*) Vgl. 
„D. Kol. Bl.“ 1918, S. 244.
	        
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