thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Ziff.  8S.  Bekleidung  und  Ausrüstung  der  Truppen.
statt  „Magazinsdiener“  ist  zu  setzen:  „Lagerdiener“;
Ziff.  9.  Garnisonsverwaltungs=  und  Serviswesen.
a)  statt  „Maschinist  und  Heizer“  ist  zu  setzen:  „Maschinisten  und  Heizer“;
b)  dem  Vortrag  „Kasernenwärter“  tritt  in  der  Rubrik  „Bemerkungen“  hinzu:  „der  jeweilige
  Bedarf  an  Hausdienern  im  Kriegsministerium  wird  aus  den  Kasernenwärtern
gedeckt“.

München,  den  13.  März  1890.
v.  Beinleth.

Der  Chef  der  Zentralabtheilung:
Sixt,  Oberst  z.  D.

 

Nr.  4194I.
Bekanntmachung,  die  Försterstelle  zu  Echterspfahl  betreffend.

Königliches  Staatsministerinm  der  Tinanzen.
Im  MNamen  Feiner  Majestät  des  Rönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
  haben  Allerhöchst  zu  genehmigen  geruht,  daß  beginnend  mit  dem  1.  April  l.  Is.  die
Försterstelle  zu  Echterspfahl  im  k.  Forstamte  Rohrbrunn  in  einen  Forstwartposten,  dagegen
  der  Forstwartposten  zu  Lohrerstraße  im  k.  Forstamte  Lohr  West  in  eine  Försterstelle
  umgewandelt  werde.

München,  den  14.  März  1890.

Dr.  von  Riedel.

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  von  Schneider.