Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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„Neier's Adreßbuch der Exporteure in Europa und llonialinstituts. T. 1. Alphabetisches Verzeichnis- 
Importeure in Asien, Afrika, Amerika, AustralienHamburg: Meißner i. Komm. 1913. XII, 123 S. 
1913/1XM. Hvg. von Rudolf Dudv. 7. verm. u. verb. 6 *1 
Aufl. Hamburg: Conström. 900, 201 S. F.. Ausführliches Verzeichnis der den Militüranwürtern 
* National - Flugspende. Jahresbericht. für 1913. und den Inhabern des Anstellungsscheins im Reichs- 
Berlin: (1913, Reichsdruckerei). 253 S. 50. und Dreußischen Stantsdienst vorbehnltenen Stellen 
Offergeld, Willlelm: Grundlagen und Ussachenom I7. Oktober 1913. Irsg. vom Königl. Freug. 
ger industriellen Entwicklung Ungarns. Nebst e. Anh. Krierswinisterium. Berlin: Flittler & Schn 1913. 
ie d. wirtschaftswissenschaf(l. Literatur Ungarns. VI, 459 S. E. 
n 61 Tnb. u. 13 graph. Darst. (Probleme d. Welt- Deutschlands Wehrmucht. Unter Mitarbeit einer 
winschaft. Hrsg. von Bernhard Harms. 17.) Jena:rohen Anzuhl berufener Offiziere u. Fachmänner hrsg. 
Fischer 1911. IV, 286 S. 8o0. vom Kaiser-Wilhelm-Dunk Vercin d. Soldatenfreundc. 
„Die Prehfreiheit der Offiziere seit den Tugen der. Abb.) Berlin: Kameradschaft 1913. XVI, 352 S. 
Kurlsbader Beschlüssc von 1819 bis zur Gegenwart. 4 P6. 
Von einem Oflizier. Berlin: Curtius Vorts 47 8. *Wohltmann: Deutsehlands Einsubhr und Bedarf 
1 .7. 8. landwirtschaftlicher Stosle aus Iem Auslande. 46. Jah- 
Verzeichnis der in Hamburgischen Bibliothekenesbericht.) Aus;: Jahrbuch d. Deutschen I#andwirt- 
am 1. Oktober 1913 gehaltenen periodischen Schriften. Schelts-Gesellschaft 1913, Lick. 4. Berlin: 1913. Unger. 
Zusammengest. in d. Zentralstelle d. IIamburg. Ko- 18. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Verbesserung des Paketverkehrs mit Deutsch-Ostafrika. Vom 1. April ab können 
die in Deutschland aufgelieferten Postpakete und Postfrachtstücke nach den im Innern von Deutsch- 
Ostafrika an Eisenbahnen gelegenen Postanstalten mit Paketdienst sowie nach Mohoro und Utete 
bis zum Bestimmungsorte, nach den anderen Orten im Innern bis zu derjenigen an der Bahn 
gelegenen Postanstalt mit Paketdienst frankiert werden, die der Absender in der Adresse angegeben 
hat. Der Absender hat für die Weiterbeförderung von der Küste ins Innere einen Zuschlag von 
1 & für jede angefangenen 5 kg Paketgewicht zu dem bisherigen Franko zu entrichten; Pakete bis 
zu 1 kg sind jedoch zuschlagfrei. Etwaige Trägerkosten für die Weiterbeförderung der Pakete von 
der Postanstalt an der Eisenbahn bis zum Bestimmungsorte werden nach wie vor allgemein vom 
Empfänger eingezogen. 
Diejenigen Pakete nach Orten im Innern abseits der Bahn, bei denen der Absender eine 
Bahnstation, bis zu der die Sendung frankiert werden soll, nicht angegeben hat, können wie bisher 
nur bis zur Küste frankiert werden. Für diese Pakete sowie für die Postpakete vom Auslande, die 
stets nur bis zur Küste frankiert werden können, werden die gesamten Weiterbeförderungskosten von 
der Küste bis zum Bestimmungsort vom Empfänger erhoben. Dabei ist indessen zu beachten, daß 
vom 1. April ab für die Eisenbahnbeförderung nach dem Innern — bei Mohoro und Utete für 
die Landbevölkerung — das Zuschlagporto nur noch für die mehr als 1 kg schweren Pakete, und 
zwar nicht mehr nach dem inneren Tarif, sondern einheitlich in Höhe von 75 H. (= 1 für 
jede angefangenen 5 kg zu erheben ist; die Trägerkosten sind außerdem wie bisher einzuziehen. 
Die Taxen für Pakete nach Bukoba, Muansa, Musoma und Schirati bleiben von der 
Anderung unberührt. 
Vom gleichen Zeitpunkt ab können auch bei den zum Paketverkehr nach Deutschland und 
zum Postpaketverkehr mit dem Auslande zugelassenen Postanstalten im Innern — Tabora un 
oschi — die aufgegebenen Pakete vom Aufgabeort bis zum Bestimmungsort vom Absender voraus 
frankiert werden (bisher nur ab Küste). 
Vom 1. April ab wird auch die Verzollung der nach Orten ohne Zollsstelle gerichteien 
Pakete allgemein durch die Postanstalten an den Sitzen der Zollämter vorgenommen werden, wozu 
es bisher stets eines Antrages durch den Empfänger bedurfte. Ein Antrag ist künftig nur noch 
erforderlich, falls der Empfänger die Verzollung durch die Post nicht wünscht. 
In Ngomeni (Deutsch-Ostafrika) ist am 24. Januar eine Reichs-Telegraphenanstalt 
für den internationalen Verkehr eröffnet worden.
	        
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