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Satzungsänderung der Deutschen Togogesellschaft in Berlin.
Vom 14. Februar 1914.
Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 15. Dezember 1913 hat die Satzung der
Deutschen Togogesellschaft folgende Änderungen erfahren:
a) Der § 6 der Satzungen erhält folgende Anmerkung:
„Auf Grund des Absatz 2 wurde das Grundkapital im Jahre 1906 auf 1 Million
Mark, im Jahre 1911 auf 1 100 000 ¼4, im Jahre 1912 auf 1 300 000 “ erhöht.“
b) Im § 26 werden gesetzt: im Absatz 1 statt der Worte: „mindestens 14 Tage“ die
Worte: „mindestens 16 Tage“, im Absatz 3 statt der Worte: „mindestens 8 Tage“ die
Worte: „mindestens 10 Tage“.
c) Der § 28 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jedes Mitglied der Gesellschaft
berechtigt, falls es spätestens am zweiten Werktage vor der Versammlung wenigstens
einen Anteilschein bzw. Interimsschein bei einer der oben genannten Stellen hinterlegt
hat und dies durch entsprechende Bescheinigung nachweist.“
Die vorstehende Satzungsänderung ist von der Aussichtsbehörde genehmigt worden.
Berlin, den 14. Februar 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Solf.
Dersonalien.
Bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Tabora sind die Rechtsanwälte Dr. Adolf Hohen-
stein und Dr. Alfred Micknat zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassen worden.
Der Rechtsanwalt Hermann Kern ist bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Duala und
bei dem Kaiserlichen Obergericht in Buea zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassen worden.
Kaiserliche Schutztruppen.
A. K. O. vom 10. Februar 1914.
Aus dem Heere scheiden am 14. Februar aus und werden am 15. Februar 1914 angestellt:
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika.
Dr. Schweitzer, Assistenzarzt beim 4. Badischen Infanterie-Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112.
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.
Dr. Hauer, Assistenzarzt beim 6. Badischen Infanterie-Regiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114.
Schutztruppe für Kamerun.
Hilfrich, Oberarzt beim Invalidenhaus in Berlin, und
Kluge, Assistenzarzt bei Meinem Infanterie-Regiment Nr. 145.
A. K. O. vom 17. Februar 1914.
Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika.
Bethe, Maior, scheidet aus dieser aus, wird unter Belassung in dem Kommando zur Dienstleistun
beim Gouvernement und seiner bisherigen Uniform der Schutztruppe zugeteilt und erhält
den Charakter als Oberstleutnant.
Heinrich, Hauptmann, scheidet aus dieser aus und wird als Kompagniechef im Kraftfahrbataillon
angestellt.
Kir 60beim PSOberleutnam, scheidet am 9. März aus dieser aus und wird mit dem 10. März 1914
im Hannoverschen Jäger-Bataillon Nr. 10 angestellt.
Blumenthal, Oberleutnant, scheidet am 16. März aus dieser aus und wird mit dem 17. März 1914
im Infanterie- Regiment Graf Werder Nr. 30 angestellt.
Dr. Werner, Stabsarzt, wird unter Beförderung zum Oberstabsarzt, vorläufig ohne Patent, in die
Schutztruppe 2 Kamernn versetzt.