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Der RKußenhandel von Belgisch-Kongo 1912.
Nach den erst jetzt veröffentlichten endgültigen
##ten betrug der Gesamtausfuhrhandel des
Belgischen Kongo im abre 1912 84,3 Millionen
Franken gegen 78,9 im Jahre 1911; er hat somit eine
Steigerung um 5,4 Millionen oder um 6.7 v. H.
erfahren. Dementsprechend ist auch der Spezialaus=
fuhrverkehr. gestiegen. und zwar von 54 Millionen im
Jahre 1911 auf 59.9 Millionen Franken, also um
10,9 v. H. Allerdings ist bei der Beurteilung dieser
Steigerung zu berücksichtigen, daß die Ergebnisse des
Vorjahres (1911) durch die Kautschukkrisis stark beein-
trächtigt worden waren. Immerhin ist die Entwicklung
.— unter Ausschaltung des Rekordjahrs 1910, dessen
Zahlen auch 1912 noch nicht wieder erreicht wurden —
im Vergleich zu den Vorjahren eine günstige zu nennen.
Bemerkenswert erscheint, daß im Jahre 1912 eine
allgemeine Steigerung der Ausfuhr erzielt werden
konnie, obwohl mehrere Produkte eine zum Teil nicht
unerhebliche Abnahme erfahren haben. So ist z. B.
die Ansfuhr von verschiedenen Palmproduften, erheblich
zurückgegangen: Palmkerne sind um # (beie
5.0 Millionen Kilogramm geiansnriun #r um
2 35 9 Millionen, Kilogramm Gesamt-
— l — uvoeflinr worden wie im Jahre 1911.
Die Reisausfuhr ist um 75 v. H., die Ausuhr von
Kaffee um fast 50 v. H. zurückgegangen. Holz und
Kupfererz sind überhaupt! nicht mehr in nennenenberten
Mengen exportiert wor
Die Steigerung der usfuhr entfällt aun Lopal
um über 50 v. H., Rohkupfer um über
Kakao um 25 v. H. Fast unverändert helnd0onvg isst
die Menge und der Wert des ausgeführten Kautschuks
und Elfenbeins; einen neuen Rekord hat die Gold-
ausfuhr mit 966 kg im Werte von 3,3 Millionen
Franken zu verzeichnen.
Von Kamerun stammende Waren sind im Werte
von 2 Millionen aus der Kongokolonie ausgeführt
worden.
Unter den Bestimmungsländern steht in erster
Linie Belgien mit 64,1 Millionen Franken (Gesamt-
handel). Deutschland erhält im Spezialhandel nur
für 611 157 Fr., im Generalhandel für 1.1 Millionen
Franken Maren. Deutsch- -Ostafrika ist nur am
Spesialhandel mit 339 168 Fr. beteiligt. Immerhin
weisen alle diese Zahlen im Vergleich zum Vorjahr
erhebliche Steigerungen auf.
Der Gesamteinfuhrhandel errceichte im Jahre
1912 den Betrag von 62 Millionen Franken gegen
58 Millionen in W 1911; er hat also um 4 Millionen
oder um 6,0 v. H. zugenommen. Auch die Spezial-
einfuhr ist eestiegen: von 48,6 Millionen auf 54,2 Mil-
lionen. also um 11.5 .
Den Hauptantel e nach der Kongololonie ein-
geführten Waren trägt Belgien 38 Millionen
Franken, an zweiter Stelle steht England mit 6.5, an
dritter Deutschland mit 4,9 Millionen Franken,
Frankreich mit 3,0 Millionen.
Die Gesamtausfuhr von Katanga beirug im
Jahre 1912 5,2 Millionen Franken gegen 6.2 im Jahre
1911. Dieser Verminderung des Generalhandels steht
aber eine erhebliche Zunahme des Spezialhandels
gegenüber: von 2,9 Millionen Franken 1911 auf
4.5 Millionen 1912. Der Rückgang der Gesamtausfuhr
erklärt sich hauptsächlich durch eine Abnahme des
Durchgangsverkehrs aus Rhodesien, der im Jahre 1911
noch über 50 v. H. des gesamten Nudsuorhancbol aus-
machte. 1912 aber nur noch etwa ¼ betrug. Unter
der Ausfuhrprodukten steht Kupfer bei weitem an
erster Stelle mit 4,7 Millionen Franken, von denen
4,1 dem Katangagebiet entstammen, gegen nur 1,8 Mil-
lionen Franken im Vorjahr. Zinn ist 1912 nicht mehr
ausgeführt worden.
Eingeführt wurden in das Katangagebiet insge-
samt Waren für 13,9 Millionen Franken, davon im
Spezialbandel. 46 5 Millionen Franken gegen 10,8 bzw.
10,6 im Jahre 1911. Der Anteil Deutschlands,
das unter den Snudl. red erst an fünfter Stelle stehr,
beträgt nur 349 000 bzw. 346 000 Fr.; aus Deutsch-
Ostafrika stammen Waren im Werte von etwa
83 000 Fr.
(Renseignements de I’Offiec Colonial.)
Angola.
Bau einer elektrischen Lichtanlage in Loanda.
Dem voriugiesischen Abgeordnetenhaus ist am
23. Januar 1914 ein Gesetzentwurf zugegangen, wonach
für alle Mate 4F und Zubehörteile für die erst-
malige Einrichtung einer elektrischen Lichtanlage
in der Stadt Loanda ohne Rücksicht auf die Her-
kunft Zollfreiheit gewährt werden soll. Alle später
eingeführten Gegenstände sollen den Vorschriften des
geltenden Zolltarifs vom 26. April 1892 und den er-
gänzenden Bestimmungen unterliegen.
(Diario do C(ioverno.)
Belgisch-Kongo.
Verbot der Ausfuhr von verfälschtem und
unreinem Kautschuk
Laut Verordnung des Generalgouverneurs vom
5. September 1913 ist die Ausfuhr von verfälschtem
und unreinem Kautschuk über die Grenzen von Belgisch-
Kongo verboten. Der Generalgouverneur wird durch
Verordnung bestimmen, was als verfälschter und un-
reiner Kautschuk zu gelten ha
Aller zur Ausfuhr brsadüte Kautschuk muß von
einem Reinheitszeugnis (certikicat de vérification) be-
gleitet sein, das seitens der Verwaltung bei der Aus-
fuhr zurückbehalten wird. Die Ausführung der Ver-
ordnung vom 16. Januar 1911, betreffend die Ver-
fälschung des Kautschuks, bleibt einstweilen ausgesetzt.
Die Verordnung findet auf das Katangagebiet
keine Anwendung.
ce am gleichen Tage erlassene Verordnung des
Generalgouverneurs über die Untersuchung von ver-
fälschtem und unreinem Kautschuk bestimmt, daß Kaut-
schuk als verfälscht angesehen wird, wenn ihm irgend-
welche fremden Stoffe während der Bearbeitung oder
später in betrügerischer Absicht beigemengt worden sind.
Als unrein gilt Kautschuk, der Wasser, ungenügend
verdickten Milchsaft, harzartige Teile, sogen. stickugc,
und mehr als 15 v. H. seines Gewichts pflanzliche
Rückstände enthält. Gräserkautschuk kann einen größeren
Prozentsatz pflanzlicher Rückstände enthalten.
Die Untersuchung erstreckt sich auf mindestens ein
Zehntel der Packstücke, jedoch auf sämtliche, wenn un-
reine oder verfälschte Erzeugnisse vorgefunden werden.
(Bulletin Officich du Congo Belge.)
Zollfreiheit für natürlichen und künstlichen
Laut Königlicher Verordnung vom 14. Jannar 1911
genießen natürlicher und künstlicher Dünger bei der
Einfuhr Zollfreiheit. (Mlonitcur Belge.)