390 Uebersicht der Ereignisse des Fahrts 1862.
Preußen. im Namen des Zollvereins mit Frankreich über den Abschluß eines Handelsvertrags
eingetreten. Am 29. März waren die Unterhandlungen endlich
zu einem Abschluß gekommen. Ein Vertrag wurde an diesem Tage
in Berlin vorläufig paraphirt und wenn auch nicht allen Wünschen und
Rathschlägen, welche die Regierungen der verschiedenen Zollvereinsstaaten
im Laufe der Unterhandlungen nach Berlin hatten gelangen lassen, entsprochen
war, so glaubte Preußen doch ihrer Zustimmung mit Zuversicht
entgegen sehen zu können. Seit dem Jahre 1860 hatte Frankreich mit
seinem früheren Schutzzollsystem gebrochen, sich im Princip auf den Boden
des Freihandelssystemes gestellt und von diesem aus Verträge mit England
und Belgien abgeschlossen, mit Italien und der Schweiz eingeleitet:
Deutschland war bedroht, seine Industrie vom französischen Markte ganz
ausgeschlossen zu sehen. Von allen Seiten war daher die Wünschbarkeit,
ja die Nothwendigkeit eines ähnlichen Vertrages mit Frankreich auch für
Deutschland anerkannt und Preußen von sämmtlichen Zollvereinsstaaten
mit den diesfälligen Unterhandlungen, beauftragt worden. Die Grundlage,
auf denen sich diese bewegen und das Resultat beruhen mußte, konnte
nicht zweifelhaft sein. Ganz Westeuropa war bereits dem Freihandelssystem
anheimgefallen und wenn Deutschland mit Frankreich überhaupt
einen Vertrag abschließen wollte, so mußte er sich nothwendig auf denselben
Boden stellen. Preußen hatte sich übrigens schon bisher wiederholt
und entschieden für Herabsetzung der Tarifsätze erklärt und die öffentliche
Meinung nicht bloß in Nord-, sondern auch in Süddeutschland mehr
und mehr wie für Gewerbe= so auch für Handelsfreiheit sich auszusprechen
begonnen, Nichtsdestoweniger konnte es nicht überraschen, daß die zunächst
Betroffenen, und die Freunde von Schutzzöllen überhaupt, sobald die vollendete
Thatsache in dem Handelsvertrag mit Frankreich vorlag, laut aufschrieen
und eine lebhafte Agitation gegen Genehmigung desselben in Gang
setzten. Es war dieß um. so natürlicher als die Reciprocität und ein
billiges Gleichgewicht in den gegenseitig eingeräumten Zollsätzen, zwischen
Frankreich und Deutschland in einer ganzen. Reihe von Artikeln entschieden
nicht gewahrt und Frankreich wesentlich günstiger als Deutschland gestellt
zu sein schien. Ein zweiter Punkt., der großen Anstand erregte, war das
durch den. neuen Vertrag. bedingte Verhältniß zu Oesterreich. Der zwischen
dem Zollverein und Oesterreich bestehende Vertrag von 1853 mußte durch
Annahme des Handelsvertrags nothwendig dahinfallen, wenn Oesterreich
bei seinem bisherigen System von. Schutzzöllen beharrte, während Preußen