Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dritter Jahrgang. 1862. (3)

390  Uebersicht  der  Ereignisse  des  Fahrts  1862.

Preußen.  im  Namen  des  Zollvereins  mit  Frankreich  über  den  Abschluß  eines  Handelsvertrags
  eingetreten.  Am  29.  März  waren  die  Unterhandlungen  endlich
  zu  einem  Abschluß  gekommen.  Ein  Vertrag  wurde  an  diesem  Tage
in  Berlin  vorläufig  paraphirt  und  wenn  auch  nicht  allen  Wünschen  und
Rathschlägen,  welche  die  Regierungen  der  verschiedenen  Zollvereinsstaaten
im  Laufe  der  Unterhandlungen  nach  Berlin  hatten  gelangen  lassen,  entsprochen
  war,  so  glaubte  Preußen  doch  ihrer  Zustimmung  mit  Zuversicht
entgegen  sehen  zu  können.  Seit  dem  Jahre  1860  hatte  Frankreich  mit
seinem  früheren  Schutzzollsystem  gebrochen,  sich  im  Princip  auf  den  Boden
des  Freihandelssystemes  gestellt  und  von  diesem  aus  Verträge  mit  England
  und  Belgien  abgeschlossen,  mit  Italien  und  der  Schweiz  eingeleitet:
Deutschland  war  bedroht,  seine  Industrie  vom  französischen  Markte  ganz
ausgeschlossen  zu  sehen.  Von  allen  Seiten  war  daher  die  Wünschbarkeit,
ja  die  Nothwendigkeit  eines  ähnlichen  Vertrages  mit  Frankreich  auch  für
Deutschland  anerkannt  und  Preußen  von  sämmtlichen  Zollvereinsstaaten
mit  den  diesfälligen  Unterhandlungen,  beauftragt  worden.  Die  Grundlage,
auf  denen  sich  diese  bewegen  und  das  Resultat  beruhen  mußte,  konnte
nicht  zweifelhaft  sein.  Ganz  Westeuropa  war  bereits  dem  Freihandelssystem
  anheimgefallen  und  wenn  Deutschland  mit  Frankreich  überhaupt
einen  Vertrag  abschließen  wollte,  so  mußte  er  sich  nothwendig  auf  denselben
  Boden  stellen.  Preußen  hatte  sich  übrigens  schon  bisher  wiederholt
  und  entschieden  für  Herabsetzung  der  Tarifsätze  erklärt  und  die  öffentliche
  Meinung  nicht  bloß  in  Nord-,  sondern  auch  in  Süddeutschland  mehr
und  mehr  wie  für  Gewerbe=  so  auch  für  Handelsfreiheit  sich  auszusprechen
begonnen,  Nichtsdestoweniger  konnte  es  nicht  überraschen,  daß  die  zunächst
Betroffenen,  und  die  Freunde  von  Schutzzöllen  überhaupt,  sobald  die  vollendete
  Thatsache  in  dem  Handelsvertrag  mit  Frankreich  vorlag,  laut  aufschrieen
  und  eine  lebhafte  Agitation  gegen  Genehmigung  desselben  in  Gang
setzten.  Es  war  dieß  um.  so  natürlicher  als  die  Reciprocität  und  ein
billiges  Gleichgewicht  in  den  gegenseitig  eingeräumten  Zollsätzen,  zwischen
Frankreich  und  Deutschland  in  einer  ganzen.  Reihe  von  Artikeln  entschieden
nicht  gewahrt  und  Frankreich  wesentlich  günstiger  als  Deutschland  gestellt
zu  sein  schien.  Ein  zweiter  Punkt.,  der  großen  Anstand  erregte,  war  das
durch  den.  neuen  Vertrag.  bedingte  Verhältniß  zu  Oesterreich.  Der  zwischen
dem  Zollverein  und  Oesterreich  bestehende  Vertrag  von  1853  mußte  durch
Annahme  des  Handelsvertrags  nothwendig  dahinfallen,  wenn  Oesterreich
bei  seinem  bisherigen  System  von.  Schutzzöllen  beharrte,  während  Preußen