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stücksspekulation ist verhindert. Die gesamten Ein-
nahmen fließen in die öffentlichen Kassen und kommen
auf diese Weise dem Allgemeinwohl zugute. Jeder
Besitzer wird auf diese Weise in gerechter Weise in
dem Maße des Wertes seines Besitzes zu den öffent-
lichen „uswendungen herangezogen. Würde ein direkter
Landverkauf durch die Emire gestattet, wie es dem
unbefangenen Nichtkenner der Verhältnisse gerecht er-
scheinen könnte, so würden die großen Einkünfte aus
diesem Bodengeschäft in die Taschen dieser wenigen
Großen fließen und diese damit bereichert, ohne je eine
Hand für diesen Verdienst gerührt, ja ohne ein An-
recht darauf zu haben. Und es würde auf diese Weise
künstlich eine Kaste von Eingeborenen groß gezogen,
die die Arbeit als Erzieherin zur Kultur niemals
lennen gelernt hat, dabei aber, wie es in Südnigerien
fic Fall gewesen ist, infolge ihrer Überhebung auf
de des Reichtums Urheberin von Unzufriedenheit
sein würde.
Diese Art der Besitzregelung hat dann außerdem
den großen Vorzug, ganz dem Empfinden des Ein-
geborenen angepaßt zu sein. Er sieht in dem Europäer
den stärkeren Eroberer, der daher auch das Recht hat.
über das durch die Eroberung gewonnene Eigentum
nach freiem Ermessen zu verfügen. Wer mit dem
Mohammedaner in nähere Berührung kommt, hört es
immer wieder sagen, daß ja der Gonverneur derjenige
ist, der alles besitzt * das Recht hat, zu nehmen,
was er will.
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*
Wie die Landfrage, so ist auch die Arbeiterfrage
in Nordnigerien mehr vom Standpunkt des Einge-
borenen, als dem des Europäers gelöst oder, besser
gesagt, nicht gelöst. Das Gouvernement vertritt das
Prinzip, daß in dieser Hinsicht der Arbeitgeber sich
selbst zu helfen hat, d. h. also, auf freie Anwerbung
angewiesen ist. Es macht dabei nur den Unterschied,
die Arbeiter fürs Inland oder Ausland angeworben
werden sollen. Ist das letztere der Fall, so bedarf
es dazu der Genehmigung des Gouvernements und
der Erteilung einer „Lizenz“, welche je nach Länge
der beantragten Zeitdauer, mit 20 s beginnend, zu
bezahlen ist. Die Anwerbung für diese Zwecke ohne
Erlaubnis wird mit hoher Strafe belegt. Es geht
daraus das Bestreben der Regierung hervor, die Leute
unter Kontrolle zu behalten, damit sie in ihre Heimat
zurückkehren und nicht vom Arbeitgeber an irgend-
einem fremden Orte zurückgelassen werden. Handelt
es sich aber nicht um eine solche Anwerbung für das
Ausland, daunn bedarf es keiner Erlaubnis. Der Arbeit-
geber ist darauf angewiesen“ zz neoeen, was auf dem
freien Arbeitsmarkt sich biet Dieses Prinzip ist von
der Absicht der Regierung iichd vor allen Dingen
den Europäer zur gerechten und menschlichen Behand-
lung seiner Arbeiter zu erziehen. Fehler des Euro-
päers in dieser Beziehung würden sich bald durch
mangelndes Arbeiterangebot rächen
Man muß zugeben, daß diese Regelung der Frage
die einfachste ist, welche zu nee ist. Sie kann aber
nur so lange den Ansprüchen der Entwicklung des
Landes genügen, als nicht große Anforderungen an
den Arbeitsmarkt durch ausgedehnte europäische!
Unternehmungen, insbesondere Pflauzungsaulagen und
dergleichen, gestellt w a die Regierung, wie
oben ausgeführt, auf — leinen besonderen Wert legt,
ist dieses Vorgehen zu verstehen. Es hat sich auch in
der Praxis insofern bewährt, als der Bedarf an Arbeits-
kräften noch meistens hat gedeckt werden können. Nur
in den Minengebieten des Bauchi-Hochlandes macht
sich bei dem plötzlichen Bedarf der sehr schnell aus-
gedehnten Bergwerksindustrie ein Mangel fühlbar, da
die Heiden des dortigen Hochlandes bis jetzt der
Lohnarbeit abhold, wie überhaupt noch schwer zu-
gänglich sind. Soviel mir bekannt geworden, hat
aber auch hier die Regierung die Übernahme einer
Wdy2m bisher abgelehnt. Die Folgeerscheinung
ei der freien Konkurrenz die Arbeits-
löhne gegen früher sehr gestiegen sind, teilweise auf
1 8 täglich. Daraus ist auch verständlich, daß Plan-
tagenunternehmungen mit viel größeren Schwierigkeiten
au kämpfen haben würden als bei dem in Kamerun
üblichen Tagessatze von 40 Pf.
Es besteht nun die Frage, ob in den mohammeda-
nischen Gebieten Nordkamernns mit einer gleichen
Regelung dieser Frage ausgukommen sein würde. Es
ist nicht zu verkennen, daß es die gesündeste Lösung
wäre. Doch sind die Verhältnisse doch zu unterschiedlich,
als daß man die Antwort in Bausch und Bogen zu
geben vermag. Wie wir gesehen haben, ist die Zu-
sammensetzung der schon an und für sich zahlreicheren
Bevölkerung Skorbigerie eine andere. Der Fulbe
tritt bei weitem nicht so in den Vordergrund wie in
Adamaua. Dort ist der Haussa derjenige, welcher dem
Lande seinen Stempel aujdrugt Er ist arbeiten ge-
wohnt, sei es als Träger, s als Hafenarbeiter.
Ferner bietet sich in den Nupes ein Volk, das infolge
seiner längeren Berührung mit dem Haudelsverkehr
auf dem Niger schon gewohnt ist, Verdienst durch Arbeit
zu suchen. Die alte Verkehrsstraße des Niger hat
außerdem stets schon eine größere Beweglichkeit der an
ihr wohnenden Stämme im Gefolge gehabt. Wir
finden daher in Nordnigerien auch eine große Anzahl
Angehörige der Negerstämme der Küste. Insbesondere
sind es die Jorubas, welche einen großen Prozentsatz
der Arbeiter an Maschinen, auf Dampfern und auch
sonst stellen. Es ist daher erklärlich, daß das Arbeiter-
angebot verhältuismäßig groß ist. In Adamang haben
wir dagegen Fulbes, Heidensklauen und freic Heiden,
daneben Haussas, die aber kaum für die Lohnarbeit
in großem Umfange in Frage kommen, da sie meistens
selbständige Händler sind. Die Fulbes scheiden fürs
erste für diese Frage noch aus, da sie erst zur Arbeit
erzogen werden müssen. Der Sklave kommt natürlich
für das freie Angebot auch nicht in Frage, und so sind
es in erster Linie die freien Heiden, auf welchen die
Hoffnung basiert. Soweit diese sich von ihren Stämmen
losgelöst haben und in den größeren Ortschaften sitzen,
sind sie sicher nicht abgeneigt, zum Erwerb ihres Unter-
haltes zu arbeiten. Doch lieben sie eine Verpflichtung
auf längere Zeit nicht. Drei Monate ist schon viel,
wenn sie sich binden sollen. Am liebsten übernehmen
sie Gelegenheitsarbeit. Der in seinem Heimatverbande
sitzende freie Heide denkt im allgemeinen nicht daran,
sich dem Zwang regelmäßiger Arbeit zu fügen, zum
Teil auch aus den Gründen, die ich bei Besprechung
der Verwaltung in Adamana erwähnt habe.
Wir sehen also, daß dort zur Zeit noch die Grund-
lagen dafür fehlen, um eine gleiche Regelung der
Arbeiterfrage durchzuführen wie in Nordnigerien. Ob
sie überhaupt in dem Sinne möglich sein wird, muß
die Zeit lehren.
Im übrigen ist diese Frage ja auch zur Zeit noch
nicht akut und wird es sobald auch noch nicht werden.
Ich bin daher der Müich, daß es sich empfiehlt, die
Entscheidung dieser Frage noch hinauszuschieben und
mit den Maßnahmen anbufangeh. welche die Förderung
der Eingeborenen in kultureller Hinsicht bezwecken, vor
allen Dingen durch den Bau von Verkehrsmitteln mit
dem Anschluß der küstenfernen Gebiete an den Welit-
markt zu beginnen. Die dadurch hervorgerufene Neu-
gestaltung der Dinge wird nicht ohne nachhaltigen