Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Sammlungen enthalten, deren jede ein abgeschlossenes 
Bild von dem wirtschaftlichen und kulturellen Stande 
einer jeden Kolonie zu geben bestimmt ist, und welche 
im Jahre 1912 von 205000 Personen besucht wurden. 
Daneben besitzt das Institut eine wissenschaftliche und 
technische Abteilung, in welcher vornehmlich koloniale 
Produkte auf ihre wirtschaftliche Bedeutung hin unter- 
sucht werden, und welches sich über die Ergebnisse auf 
Anfrage gutachtlich zu äußern hat. Eine reich aus- 
Cestattete Bibliothek nebst Lesesaal steht dem Publikum 
zur Verfügung. Das Bulletin sowie die Handbücher 
des Iustituts geben in regelmäßigen Abschnitten Kunde 
von Feiner Tätigkeit. Der Haushalt des Instituts be- 
trägt jährlich 300000 
Der Verfasser * rner einen Uberblick über die 
Vorbereitung für die kolonialen Berufe selbst 
und stellt dabei fest, daß es in England wohl eine 
Borbildung zu einzelnen Berufen in den Kolonien, 
nicht aber eine allgemeine Schulung für das Leben in 
den Kolonien gebe. Allerdings meint er, daß gerade 
die Engländer mit ihrer jahrhundertelangen Wihrang 
im kolonialen Leben, mit ihrem die ganze Erde um- 
fassenden Unternehmungsgeist einer solchen allgemeinen 
kolonialen Schulung viel weniger bedürfen, wie ein 
Volk, welches erst jetzt eben kolonisiere 
Nach einem kurzen Ausblicke auf die wohlaus- 
gebildeten kolonialen Vorlesungen an den englischen 
Universitäten geht er auf den Ausbildungsgang der- 
jenigen näher ein, welche sich draußen praktischen Be- 
rufen widmen wollen, zunächst den des Mediziners. 
Diese erhalten ihre Borbildung hauvtsüchlich an The 
London School of T’ro ropical Meclicine sowie an The 
Incorporatel Lirerpool School of Noykl, Aedicinc, 
éwei Anstalten, deren Aufbau und Unterrichtsplan nicht 
wesentlich voneinander abweicht. Die Ausbildung 
umfaßt einen theoretischen sowie einen praktischen Teil 
in Klinik und Laboratorium. Alljährlich finden drei 
Rurse von je dreimonatiger Dauer statt. Ein statt- 
licher Teil der Schüler wird von den Anwärtern für 
den Gesundheitsdienst Indiens und der Kolonien gestellt. 
Den Hauptteil der Darstellung des Verfassers 
bildet eine kurze Schilderung der Ausbildung der 
künftigen Kolonialbeamten. Er unterscheidet im 
großen und ganzen vier Systeme, nämlich 
Aufnahmewettbewerb mit barauffolgender Sonder- 
ausbildung in der Heimat 
Aufnahmewettbewerb eder Prüfung ohne Sonder- 
ausbildung in der Heimat. 
. Freie Auswahl und Ernemung der Anwärter, 
darauf längere oder kürzere Sonderausbildung in 
der Heimat. 
Freie Auswahl und Ernennung, ohne Wettbewerb, 
ohne weitere Sonderausbildung. 
Bei der Wichtigkeit, die das indische Kaiserreich 
für Großbritannien hat, ist es natürlich, daß der Ver- 
fasser der Ausbildung des indischen Verwaln#ngs- 
verso- onals besondere Aufmerksamkeit widmet. 
Die Befähigung zum indischen Verwaltungs- 
beamten erwirbt man durch die Ablegung zweier 
Prüfungen. Zugelassen ist jeder britische Staats- 
angehörige — unter gewissen Voraussetzungen auch 
der Eingeborene — der im Alter zwischen 22 und 
24 Jahren steht, gesund ist und sich gut geführt hat. 
Die für den indischen Dienst ausgewählten An- 
wärter werden nun für die einzelnen Provinzen be- 
stimmt und erhalten alsdann eine einjährige Aus- 
bildung. Diese Ausbildungszeit wird meist auf den 
Universitäten Orford und Cambridge zugebracht. Am 
Ende des Jahres haben sie eine mündliche und schrift- 
liche Prüfung abzulegen, die sich auf indisches Straf- 
recht und -Verfahren, die Indian Eridence Act, in- 
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dische Geschichte und den für den Anwärter wichtigsten 
indischen Dialekt erstreckt. Der Anwärter kann sich 
ferner prüfen lassen in hindu= und arabischem Recht. 
Sanskrit, Arabisch, Persisch und Hindustan. 
Nach dem Gesamtergebnis beider Prüfungen wird 
die Reihenfolge der Anwärter für den Verwaltungs- 
dienst bestimmt. 
ie jungen Leute reisen nunmehr aus, um im 
höheren Jds- und Verwaltungsdienst Indiens be- 
schäftigt zu werden. Nach gewisser Zeit können jie 
wählen, ob sie im Verwaltungsdienste verbleiben oder 
in die richterliche Laufbahn bergehn wollen, um 
später in den High Courts tätig zums 
Verschieden hiervon ist der Abicdimorgang. der 
anderen für Indien vorgesehenen Beamten. Die An- 
ärter für den Schuldienst werden ohne besondere 
Prseng und besondere Vorbildung vom Staatssekretär 
für Indien aus der Zahl geeigneter junger Schul- 
männer ernannt. Hingegen muß sich der angehende 
Polizeibeamte durch eine vor einer Staatskommission 
abzulegende Prüfung um seine Stellung bewerben. 
Zugelassen wird jeder unverheiratete britische Untertan 
im Alter von 19 bis 21 Jahren. Von den Fächern 
Englisch, Mathematik, Latein. Griechisch, Fran zösisch, 
Deutsch, Fesssicht und Naturwissenschaften kann der 
Anwärter fünf wählen, in denen er geprüft wird. 
Etwas Reeilserliget und medizinische Kenntnisse sind 
erwünscht. Die weitere zweijährige Ausbildung er- 
folgt dann draußen. Die tech huischen Beamten werden 
von dem dem Staatssekretär für Indien unterstellien Sc- 
lection Committee ausgesucht und müssen gewisse Smdien 
hinter sich haben sowie gewisse Zeugnisse aufweisen 
können. Die Forstbeamten wiederum werden ohne 
Aufnahmewettbewerb vom Staatssekretär für Indien 
ernannt und erhalten eine Sonderausbildung in ihrem 
Fache an den Universitäten Orford und Cambridge. 
Anwärter, die mit 22 Jahren einen Universitätsgrad 
„vith honours“ erlangt haben, werden bevorzugt. 
Mangelt es an solchen Anwärtern, so können junge 
Leute von guter allgemeiner Bildung und mit Kennt- 
nissen in Physik und Chemie genommen werden, die 
binnen bestimmter Frist ihr Zeugnis zum Förster er- 
werben müssen und während dieser Zeit auch Gehalt 
beziehen können. 
Die Beamtenlaufbahnen für Rhodesien (Er- 
nennungsrecht der British South Africa Company), 
für Borneo (Ernennungsrecht der British North Borneo 
Company) erfordern keine besondere Vorbildung. Die 
Anwärter, die in Agypten und im Sudan Dienste 
tun wollen, werden vom Selection Board des Finanz- 
ministeriums in Kairo nach sorgfältiger Prüfung aus- 
  
  
  
  
gesucht. Eine abgeschlossene akademische Bildung wird 
vorausgesetzt. Darauf folgt eine einjährige Vor- 
bereitungszeit an einer Universität, während welcher 
Zeit die Auwärter Arabisch, Etatswesen, Ongienc. 
Tropenhygiene u. a. m. betreiben. Reitfertigkeit wird 
verlangt, für den Sudan sogar eine Art militärischer 
Ausbildung. 
Der Ausbildungsgang für die Beamten derjenigen 
Kolonien, welche vom britischen Kolonialamt verwaltet 
werden ist recht verschieden. Die Anwärter für C Cenlon, 
Hongkong, die Straits Settlements und für die 
Verbündeten Malaienstaaten, ergänzen sich aus 
den oben erwähnten Eastern Cadets. welche sogleich 
nach der ersten Prüfung in die Kolonie geschickt werden, 
um daselbst eine regelmähig zweijährige Probezei 
durchzumachen. Sie een sich während dieser Zeit 
mit dem Studium des (derchtes und der Sprache der 
Eingeborenen sowie des Etatwesens zu befassen, ihre 
Reitkertigkeit zu fördern und am Schlusse dieser Zeit 
eine Prüfung abzulegen.
	        
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