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Sammlungen enthalten, deren jede ein abgeschlossenes
Bild von dem wirtschaftlichen und kulturellen Stande
einer jeden Kolonie zu geben bestimmt ist, und welche
im Jahre 1912 von 205000 Personen besucht wurden.
Daneben besitzt das Institut eine wissenschaftliche und
technische Abteilung, in welcher vornehmlich koloniale
Produkte auf ihre wirtschaftliche Bedeutung hin unter-
sucht werden, und welches sich über die Ergebnisse auf
Anfrage gutachtlich zu äußern hat. Eine reich aus-
Cestattete Bibliothek nebst Lesesaal steht dem Publikum
zur Verfügung. Das Bulletin sowie die Handbücher
des Iustituts geben in regelmäßigen Abschnitten Kunde
von Feiner Tätigkeit. Der Haushalt des Instituts be-
trägt jährlich 300000
Der Verfasser * rner einen Uberblick über die
Vorbereitung für die kolonialen Berufe selbst
und stellt dabei fest, daß es in England wohl eine
Borbildung zu einzelnen Berufen in den Kolonien,
nicht aber eine allgemeine Schulung für das Leben in
den Kolonien gebe. Allerdings meint er, daß gerade
die Engländer mit ihrer jahrhundertelangen Wihrang
im kolonialen Leben, mit ihrem die ganze Erde um-
fassenden Unternehmungsgeist einer solchen allgemeinen
kolonialen Schulung viel weniger bedürfen, wie ein
Volk, welches erst jetzt eben kolonisiere
Nach einem kurzen Ausblicke auf die wohlaus-
gebildeten kolonialen Vorlesungen an den englischen
Universitäten geht er auf den Ausbildungsgang der-
jenigen näher ein, welche sich draußen praktischen Be-
rufen widmen wollen, zunächst den des Mediziners.
Diese erhalten ihre Borbildung hauvtsüchlich an The
London School of T’ro ropical Meclicine sowie an The
Incorporatel Lirerpool School of Noykl, Aedicinc,
éwei Anstalten, deren Aufbau und Unterrichtsplan nicht
wesentlich voneinander abweicht. Die Ausbildung
umfaßt einen theoretischen sowie einen praktischen Teil
in Klinik und Laboratorium. Alljährlich finden drei
Rurse von je dreimonatiger Dauer statt. Ein statt-
licher Teil der Schüler wird von den Anwärtern für
den Gesundheitsdienst Indiens und der Kolonien gestellt.
Den Hauptteil der Darstellung des Verfassers
bildet eine kurze Schilderung der Ausbildung der
künftigen Kolonialbeamten. Er unterscheidet im
großen und ganzen vier Systeme, nämlich
Aufnahmewettbewerb mit barauffolgender Sonder-
ausbildung in der Heimat
Aufnahmewettbewerb eder Prüfung ohne Sonder-
ausbildung in der Heimat.
. Freie Auswahl und Ernemung der Anwärter,
darauf längere oder kürzere Sonderausbildung in
der Heimat.
Freie Auswahl und Ernennung, ohne Wettbewerb,
ohne weitere Sonderausbildung.
Bei der Wichtigkeit, die das indische Kaiserreich
für Großbritannien hat, ist es natürlich, daß der Ver-
fasser der Ausbildung des indischen Verwaln#ngs-
verso- onals besondere Aufmerksamkeit widmet.
Die Befähigung zum indischen Verwaltungs-
beamten erwirbt man durch die Ablegung zweier
Prüfungen. Zugelassen ist jeder britische Staats-
angehörige — unter gewissen Voraussetzungen auch
der Eingeborene — der im Alter zwischen 22 und
24 Jahren steht, gesund ist und sich gut geführt hat.
Die für den indischen Dienst ausgewählten An-
wärter werden nun für die einzelnen Provinzen be-
stimmt und erhalten alsdann eine einjährige Aus-
bildung. Diese Ausbildungszeit wird meist auf den
Universitäten Orford und Cambridge zugebracht. Am
Ende des Jahres haben sie eine mündliche und schrift-
liche Prüfung abzulegen, die sich auf indisches Straf-
recht und -Verfahren, die Indian Eridence Act, in-
1 —
S
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dische Geschichte und den für den Anwärter wichtigsten
indischen Dialekt erstreckt. Der Anwärter kann sich
ferner prüfen lassen in hindu= und arabischem Recht.
Sanskrit, Arabisch, Persisch und Hindustan.
Nach dem Gesamtergebnis beider Prüfungen wird
die Reihenfolge der Anwärter für den Verwaltungs-
dienst bestimmt.
ie jungen Leute reisen nunmehr aus, um im
höheren Jds- und Verwaltungsdienst Indiens be-
schäftigt zu werden. Nach gewisser Zeit können jie
wählen, ob sie im Verwaltungsdienste verbleiben oder
in die richterliche Laufbahn bergehn wollen, um
später in den High Courts tätig zums
Verschieden hiervon ist der Abicdimorgang. der
anderen für Indien vorgesehenen Beamten. Die An-
ärter für den Schuldienst werden ohne besondere
Prseng und besondere Vorbildung vom Staatssekretär
für Indien aus der Zahl geeigneter junger Schul-
männer ernannt. Hingegen muß sich der angehende
Polizeibeamte durch eine vor einer Staatskommission
abzulegende Prüfung um seine Stellung bewerben.
Zugelassen wird jeder unverheiratete britische Untertan
im Alter von 19 bis 21 Jahren. Von den Fächern
Englisch, Mathematik, Latein. Griechisch, Fran zösisch,
Deutsch, Fesssicht und Naturwissenschaften kann der
Anwärter fünf wählen, in denen er geprüft wird.
Etwas Reeilserliget und medizinische Kenntnisse sind
erwünscht. Die weitere zweijährige Ausbildung er-
folgt dann draußen. Die tech huischen Beamten werden
von dem dem Staatssekretär für Indien unterstellien Sc-
lection Committee ausgesucht und müssen gewisse Smdien
hinter sich haben sowie gewisse Zeugnisse aufweisen
können. Die Forstbeamten wiederum werden ohne
Aufnahmewettbewerb vom Staatssekretär für Indien
ernannt und erhalten eine Sonderausbildung in ihrem
Fache an den Universitäten Orford und Cambridge.
Anwärter, die mit 22 Jahren einen Universitätsgrad
„vith honours“ erlangt haben, werden bevorzugt.
Mangelt es an solchen Anwärtern, so können junge
Leute von guter allgemeiner Bildung und mit Kennt-
nissen in Physik und Chemie genommen werden, die
binnen bestimmter Frist ihr Zeugnis zum Förster er-
werben müssen und während dieser Zeit auch Gehalt
beziehen können.
Die Beamtenlaufbahnen für Rhodesien (Er-
nennungsrecht der British South Africa Company),
für Borneo (Ernennungsrecht der British North Borneo
Company) erfordern keine besondere Vorbildung. Die
Anwärter, die in Agypten und im Sudan Dienste
tun wollen, werden vom Selection Board des Finanz-
ministeriums in Kairo nach sorgfältiger Prüfung aus-
gesucht. Eine abgeschlossene akademische Bildung wird
vorausgesetzt. Darauf folgt eine einjährige Vor-
bereitungszeit an einer Universität, während welcher
Zeit die Auwärter Arabisch, Etatswesen, Ongienc.
Tropenhygiene u. a. m. betreiben. Reitfertigkeit wird
verlangt, für den Sudan sogar eine Art militärischer
Ausbildung.
Der Ausbildungsgang für die Beamten derjenigen
Kolonien, welche vom britischen Kolonialamt verwaltet
werden ist recht verschieden. Die Anwärter für C Cenlon,
Hongkong, die Straits Settlements und für die
Verbündeten Malaienstaaten, ergänzen sich aus
den oben erwähnten Eastern Cadets. welche sogleich
nach der ersten Prüfung in die Kolonie geschickt werden,
um daselbst eine regelmähig zweijährige Probezei
durchzumachen. Sie een sich während dieser Zeit
mit dem Studium des (derchtes und der Sprache der
Eingeborenen sowie des Etatwesens zu befassen, ihre
Reitkertigkeit zu fördern und am Schlusse dieser Zeit
eine Prüfung abzulegen.