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eigentlichen Sinne des Worts eine Cantorei #) oder wie sie sogar
oft im Volke und selbst in gleichzeitigen Schriften genannt ist, eine
„Singerei“, denn als eigentliche Instrumentisten werden in
einem Hofbuche von 1555 nur 7 namentlich aufgeführt und die
„welschen Instrumentistens) in der Musica“ genannt.
So wird ihrer auch in der damaligen Instruction für die Organisten
gedacht 5):
„nd derohalben sollen sie sich alle drei mit den welschen Instrumentisten
und vnsern Vocalisten alle Stück fleißig einüben.“
und auch bei der Bestimmung der Strafen für die wahrscheinlich
oft vorkommenden Dienstversäumnisse sind ebenfalls die Instrumentisten
ihrer wiederholten Dienstvergehen und Vernachlässigungen
wegen besonders erwähnt:
„Vnd weil bey den Instrumentisten ein sonderlicher Vufleiß ond
Nachlässigkeit in Versäumung der Dienste in der Capelle gespürt worden,
sollen sie hinfüro an Festen vnd in der Wochen gleichergestalt kein
Officium versäumen. So oft dieses denn von ihnen geschiecht sollen
sie auf Anzeigen des Capellmeisters entweder von der ganzen Cantorei
oder von Vns gestraft werden. ½)
Die Anstellung von noch mehren Instrumentisten erforderte.
die immer größere Ausbildung der Instrumentalmusik, die jetzt
nicht mehr bloßes Accompagnement war, sondern schon eine gewisse
Selbständigkeit im Concertiren erlangt hatte, wobei allerdings
nicht mehr die wenigen Instrumentisten 8) ausreichten. Daher kam
4) Die eigentliche Cantorei außer den Instrumentisten bestand nach dem
Hofbuche von 1555 aus 25 gersenen mit einem jährlichen Gehalte von
1663 fl. 16 gr. An der Spitze stand Matth. le Maistre als Capellmeister
mit einem Gehalte von 240 fl., und der Knaben-Präceptor war Mag.
Zacharias Lengefelder, der 13 Capellknaben unter sich hatte, aber nur 45 fl.
Jahrgehalt bezog. Als Vocalisten sind 4 Bassisten, wovon zwei 120 fl.,
einer 101 fl. und einer nur 35 fl. jährlich bezog, und von den 8 Altisten
erhielten zwei 120 fl., einer 35 fl. und die übrigen nur 29 fl. Gehalt; unter
ihnen war auch ein Niederländer, Ant. van Dorp; von den Tenoristen erhielt
dagegen Valentin Aster 120 fl., Jacob Haupt 35 fl., die übrigen aber
nur 29 fl. Gage. Die 3 Organisten waren endlich Philipp Gall mit 97 fl.,
Jacob Kelle mit 81 fl., und Martin Westenthal mit 40 fl. Jahrgeld. Ihnen
war noch der Organistenknecht, Stephan Schreier, mit 30 fl. 16 gr. Gehalt
beigegeben. Außerdem erhielten die Organisten noch 11 fl. 7 gr. Jeder, also
34 fl. zusammen, Neujahrsgeld. — Die einzelnen Namen dieses Personals
findet man bei Fürstenau Gesch. d. musik. Capelle S. 25.—
5) Diese waren im Jahre 1555 Antonio Scandelli und Zerbonio Besutius
(wahrscheinlich Besozzi) mit 228 fl., Matthias Besutius, Benedict und
Gabriel Tola mit 180 fl., Quirin Tola mit 190 fl., Zacharias, der neue Zinkenbläser,
mit 114 fl. Außerdem erhielt Jeder 18 fl. 6 gr. Neujahrsgeld
(120 fl. zusammen). — «
6) Vgl. Fürstenau Gesch. der musikalischen Kapelle S. 23. f. —
7) Es waren besonders Geldstrafen, denen alle Mitglieder gleich unter-,
worfen waren, und die Strafgelder flossen in die Cantoreicasse.
8) Es war bereits die Violine im Anfange des 16. Jahrh. im. Ge-