Inhaltsverzeichnis : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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eigentlichen  Sinne  des  Worts  eine  Cantorei  #)  oder  wie  sie  sogar
oft  im  Volke  und  selbst  in  gleichzeitigen  Schriften  genannt  ist,  eine
„Singerei“,  denn  als  eigentliche  Instrumentisten  werden  in
einem  Hofbuche  von  1555  nur  7  namentlich  aufgeführt  und  die
„welschen  Instrumentistens)  in  der  Musica“  genannt.
So  wird  ihrer  auch  in  der  damaligen  Instruction  für  die  Organisten
  gedacht  5):

„nd  derohalben  sollen  sie  sich  alle  drei  mit  den  welschen  Instrumentisten
  und  vnsern  Vocalisten  alle  Stück  fleißig  einüben.“

und  auch  bei  der  Bestimmung  der  Strafen  für  die  wahrscheinlich
oft  vorkommenden  Dienstversäumnisse  sind  ebenfalls  die  Instrumentisten
  ihrer  wiederholten  Dienstvergehen  und  Vernachlässigungen
  wegen  besonders  erwähnt:

„Vnd  weil  bey  den  Instrumentisten  ein  sonderlicher  Vufleiß  ond
Nachlässigkeit  in  Versäumung  der  Dienste  in  der  Capelle  gespürt  worden,
  sollen  sie  hinfüro  an  Festen  vnd  in  der  Wochen  gleichergestalt  kein
Officium  versäumen.  So  oft  dieses  denn  von  ihnen  geschiecht  sollen
sie  auf  Anzeigen  des  Capellmeisters  entweder  von  der  ganzen  Cantorei
oder  von  Vns  gestraft  werden.  ½)

Die  Anstellung  von  noch  mehren  Instrumentisten  erforderte.
die  immer  größere  Ausbildung  der  Instrumentalmusik,  die  jetzt
nicht  mehr  bloßes  Accompagnement  war,  sondern  schon  eine  gewisse
Selbständigkeit  im  Concertiren  erlangt  hatte,  wobei  allerdings
nicht  mehr  die  wenigen  Instrumentisten  8)  ausreichten.  Daher  kam

4)  Die  eigentliche  Cantorei  außer  den  Instrumentisten  bestand  nach  dem
Hofbuche  von  1555  aus  25  gersenen  mit  einem  jährlichen  Gehalte  von
1663  fl.  16  gr.  An  der  Spitze  stand  Matth.  le  Maistre  als  Capellmeister
mit  einem  Gehalte  von  240  fl.,  und  der  Knaben-Präceptor  war  Mag.
Zacharias  Lengefelder,  der  13  Capellknaben  unter  sich  hatte,  aber  nur  45  fl.
Jahrgehalt  bezog.  Als  Vocalisten  sind  4  Bassisten,  wovon  zwei  120  fl.,
einer  101  fl.  und  einer  nur  35  fl.  jährlich  bezog,  und  von  den  8  Altisten
erhielten  zwei  120  fl.,  einer  35  fl.  und  die  übrigen  nur  29  fl.  Gehalt;  unter
ihnen  war  auch  ein  Niederländer,  Ant.  van  Dorp;  von  den  Tenoristen  erhielt
  dagegen  Valentin  Aster  120  fl.,  Jacob  Haupt  35  fl.,  die  übrigen  aber
nur  29  fl.  Gage.  Die  3  Organisten  waren  endlich  Philipp  Gall  mit  97  fl.,
Jacob  Kelle  mit  81  fl.,  und  Martin  Westenthal  mit  40  fl.  Jahrgeld.  Ihnen
war  noch  der  Organistenknecht,  Stephan  Schreier,  mit  30  fl.  16  gr.  Gehalt
beigegeben.  Außerdem  erhielten  die  Organisten  noch  11  fl.  7  gr.  Jeder,  also
34  fl.  zusammen,  Neujahrsgeld.  —  Die  einzelnen  Namen  dieses  Personals
findet  man  bei  Fürstenau  Gesch.  d.  musik.  Capelle  S.  25.—

5)  Diese  waren  im  Jahre  1555  Antonio  Scandelli  und  Zerbonio  Besutius
  (wahrscheinlich  Besozzi)  mit  228  fl.,  Matthias  Besutius,  Benedict  und
Gabriel  Tola  mit  180  fl.,  Quirin  Tola  mit  190  fl.,  Zacharias,  der  neue  Zinkenbläser,
  mit  114  fl.  Außerdem  erhielt  Jeder  18  fl.  6  gr.  Neujahrsgeld
(120  fl.  zusammen).  —  «

6)  Vgl.  Fürstenau  Gesch.  der  musikalischen  Kapelle  S.  23.  f.  —

7)  Es  waren  besonders  Geldstrafen,  denen  alle  Mitglieder  gleich  unter-,
worfen  waren,  und  die  Strafgelder  flossen  in  die  Cantoreicasse.

8)  Es  war  bereits  die  Violine  im  Anfange  des  16.  Jahrh.  im.  Ge-