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Von den sonstigen Europäern wurden 738 (1911:
behandelt, von denen 7 starben; von ihnen waren
erkrankt an: Malaria 235, Schwarzwasserfieber 9,
wiederkehrendem Fieber 10, Dengafieber 1, Erkrankung
der Atmungsorgane 30, Erkrankung der Verdauungs=
organe 128, Unterleibstyphus 2. Bei den Eingeborenen
zeigten die Todesfälle eine zufriedenstellende Abnahme:
so starben an der Pest 1282 gegen 1961 im Vorjahre,
an der Schlafkrankheit 932 (191 1: 1486) usw. Da-
gegen gibt die große Kindersterölichteit unter den Ein-
geborenen Anlaß zur Besorgnis
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Verkehr.
Am 1. Jannar 1912 wurde die Busoga-Eisen-
bahn eröffnet, die die Seengebiete des Viktoria= und
des Kioga-Sees verbindet. Ihre erstmaligen Ein-
nahmen beliefen sich auf 81109 K, denen 6897 L Betriebs-
kosten gegenüberstanden. Die drei Danpferlinten des
Protektorats beförderten auf den Seen und dem Nil
7748 Personen (1538 mehr als im Vorjahre) und ver-
frachteten 6522 t (3810 t mehr als im Vorjahre). Die
Einnahmen beliefen sich auf 12571 L, die laufenden
Betriebskosten auf 10 522 L. Dem Landtransport
dienen jenzt 14 Motorwagen auf vier Hauptlinien.
Dus Gewicht der transportierten Güter betrug 1521 t.
Wenn sich auch der Transport zu Lande durch Ver-
besserung der Straßen noch mehr verbilligen. lassen
dürfte, so wird doch der Tranoport durch Träger in
den emfernt liegenden Landesteilen und außerhalb
der Hauptverkehrsstraßen sich auch in Zukunft nicht
gauz ausschalten lassen. Von den 7507 bewegten
Tounen wurden noch 1427 durch Träger befördert.
Post= und Telegraphenwesen.
Die Einnahmen beliefen sich auf 6907 L gegen
6120 L im Jahre vorher. Sie Vott. hat befördert:
899 233 Postsachen — ohne Pakete —, d. i. 15 v. “
mehr als im Vorjahre, 19 931 Patete gegen 19447
im Jahre vorher- 53165 Telegramme, das i 16 v. H.
mehr als 1911/12. Im Betriebe sind 20 Post= und
21 Telegraphenämter. Die Telegraphen= und Telephon-
linien umfassen eine Länge von mehr als 1000 Meilen.
25 Europäer, 21 Asiaten und 6 Eingeborene versehen
den Dienst bei ihnen.
Militär und Polizei.
Der Gesundheitszustand des Bataillons war in
den Hauptanuartieren und den Anußenstationen be-
friedigend. In der Mehrzahl werden Sudanesen in
die Truppe eingestellt. Die Disziplin war im gangen
gut; es kamen nur unbedentende Vergehen unter den
Leuten vor. In der Rudolf-Provinz wurden mehrere
Zum Polizeisoldaten eignet sich am besten der Ba-
anda wegen seiner hohen Intelligenz und seines
kräftigen Körperbaus. Die Leute, die lesen und
schreiben können, erhalten in der Polizeitruppe einen
Ertrasold. Gegen die Eingeborenen von Gurn-Gurn
im Nil-Bezirk zog eine Abteilung von 124 eingeborenen
Mannschaften unter Führung eines Europäers zu Felde:
sie machten eine große Anzahl Gefangener; der auf-
rührerische Stamm wurde zersprengt.
Offentliche Arbeiten.
Die Ausgaben für öffentliche Arbeiten betrugen
12 842 L. In der Hauptsache wurde das Wegenetz
in der östlichen Provinz und in Baganda weiter
ausgebaut. Die Eingeborenen teigen sich als geschickte
Handwerker, besonders als Maurer. Da bei der regen
Bantätigkeit große Nachfrage berescht sind die Löhne
nicht unerheblich gestiegen.
Einheimische Verwaltung.
Auch bei der Einrichtung der Verwaltung zeigt
sich der Baganda den anderen Stämmen überlegen.
Es ist interessant Zu hören, daß sich viele Ortsvorsteher
in der Baganda-Provinz zur Erledigung des schrift-
lichen st ber Schreibmaschiue bedienen und zu
ihren Inspektionsreisen ein Motorrad benutzen. In
den übrigen Provinzen wurden weitere Landstriche in
Verwaltung genommen, was nicht immer ohne be-
waffnetes Einschreiten gegen einige Unruhestifter, wie
z. B. in der °Rudolf- Provinz vonstatten ging.
Die Entwicklung des Protektorats im Be-
richtsjahre bedentet in jeder Hinsicht einen Fort-
schritt, der auch für die Zukunft günfstiges erhoffen läßt.
Fldschi· Inseln.
Beschränkung der Einfuhr von Bäumen,
Eflanzen usw.
Eine Verordnung — „Disenscs of Plants Ordinance.
19134 — (Nr. 6/1913) hebt die Verordnungen gleicher
Bezeichnung Nr. 7/1891 und 25/1911 auf und ermäch-
tigt den Gouverneur im Nate, die Einfuhr von Bäumen,
Pflanzen, Früchten und Sämereien oder Teilen davon
zu verbieten oder unter bestimmten Bedingungen zu
gestatten. Verbotswidrig eingeführte Pflanzen usw.
werden beschlagnahmt und vernichtet
(The Board of #rde Journal.)
Französisch-sKiongo.
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen nach
Frankreich.
Eine Verordunng der Französischen Regierung vom
1. Juni 1914 setzt für Kaffee und Kakao in Bohnen
die Mengen, die aus dem französischen Teile des konven-=
tionellen Kongobeckens während des Jahres 1914 unter
der in der Verordnung vom 22. April 1899 angegebenen
Vergünstigung") in F Frautreich Singeiöhrt werden können,
auf 50 000 kg bzw.
(Tournal btier de la 40 blique Françaisc.)
Mozambique.
Anderung des Zolltarifs für die Gebiete von
anica und Sofala
Nach einer Verordunung der Portugiesischen Regie-
rung vom 4. Juni 1914 (Nr. 538) ist von Waren, die
von einem Kauffahrteischiff auf ein anderes über-
eladen werden, in jedem Hafen des Gebiets von
Manica und Sofala eine Überladungsgebühr von
0,05 Escudo für die Tonne zu #utrichten.
(Diario do Gorcrno.)
Natal.
Vorschriften zum Schute einheimischer
Pflanzen
Nach einer Verordnung zm Schute leinheimischer
Pflanzen vom 14. April 1914 (Nr. 5/1914) —
indigenous Plunts and Flowers Ordinance. Micrl —
ist es verboten, gewisse in der Beilage zu der Ver-
ordnung genannte Pflanzen (mit Einschluß ihrer Blumen-
*) Die Vergünstigung besteht in einem Zollnach=
lasse von 12 Frank für 1 d2 Kaffee und 9 Frank für
1 dz Kakao.