Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Von den sonstigen Europäern wurden 738 (1911: 
behandelt, von denen 7 starben; von ihnen waren 
erkrankt an: Malaria 235, Schwarzwasserfieber 9, 
wiederkehrendem Fieber 10, Dengafieber 1, Erkrankung 
der Atmungsorgane 30, Erkrankung der Verdauungs= 
organe 128, Unterleibstyphus 2. Bei den Eingeborenen 
zeigten die Todesfälle eine zufriedenstellende Abnahme: 
so starben an der Pest 1282 gegen 1961 im Vorjahre, 
an der Schlafkrankheit 932 (191 1: 1486) usw. Da- 
gegen gibt die große Kindersterölichteit unter den Ein- 
geborenen Anlaß zur Besorgnis 
662) 
Verkehr. 
Am 1. Jannar 1912 wurde die Busoga-Eisen- 
bahn eröffnet, die die Seengebiete des Viktoria= und 
des Kioga-Sees verbindet. Ihre erstmaligen Ein- 
nahmen beliefen sich auf 81109 K, denen 6897 L Betriebs- 
kosten gegenüberstanden. Die drei Danpferlinten des 
Protektorats beförderten auf den Seen und dem Nil 
7748 Personen (1538 mehr als im Vorjahre) und ver- 
frachteten 6522 t (3810 t mehr als im Vorjahre). Die 
Einnahmen beliefen sich auf 12571 L, die laufenden 
Betriebskosten auf 10 522 L. Dem Landtransport 
dienen jenzt 14 Motorwagen auf vier Hauptlinien. 
Dus Gewicht der transportierten Güter betrug 1521 t. 
Wenn sich auch der Transport zu Lande durch Ver- 
besserung der Straßen noch mehr verbilligen. lassen 
dürfte, so wird doch der Tranoport durch Träger in 
den emfernt liegenden Landesteilen und außerhalb 
der Hauptverkehrsstraßen sich auch in Zukunft nicht 
gauz ausschalten lassen. Von den 7507 bewegten 
Tounen wurden noch 1427 durch Träger befördert. 
Post= und Telegraphenwesen. 
Die Einnahmen beliefen sich auf 6907 L gegen 
6120 L im Jahre vorher. Sie Vott. hat befördert: 
899 233 Postsachen — ohne Pakete —, d. i. 15 v. “ 
mehr als im Vorjahre, 19 931 Patete gegen 19447 
im Jahre vorher- 53165 Telegramme, das i 16 v. H. 
mehr als 1911/12. Im Betriebe sind 20 Post= und 
21 Telegraphenämter. Die Telegraphen= und Telephon- 
linien umfassen eine Länge von mehr als 1000 Meilen. 
25 Europäer, 21 Asiaten und 6 Eingeborene versehen 
den Dienst bei ihnen. 
Militär und Polizei. 
Der Gesundheitszustand des Bataillons war in 
den Hauptanuartieren und den Anußenstationen be- 
friedigend. In der Mehrzahl werden Sudanesen in 
die Truppe eingestellt. Die Disziplin war im gangen 
gut; es kamen nur unbedentende Vergehen unter den 
Leuten vor. In der Rudolf-Provinz wurden mehrere 
Zum Polizeisoldaten eignet sich am besten der Ba- 
anda wegen seiner hohen Intelligenz und seines 
kräftigen Körperbaus. Die Leute, die lesen und 
schreiben können, erhalten in der Polizeitruppe einen 
Ertrasold. Gegen die Eingeborenen von Gurn-Gurn 
im Nil-Bezirk zog eine Abteilung von 124 eingeborenen 
Mannschaften unter Führung eines Europäers zu Felde: 
sie machten eine große Anzahl Gefangener; der auf- 
rührerische Stamm wurde zersprengt. 
Offentliche Arbeiten. 
Die Ausgaben für öffentliche Arbeiten betrugen 
12 842 L. In der Hauptsache wurde das Wegenetz 
in der östlichen Provinz und in Baganda weiter 
ausgebaut. Die Eingeborenen teigen sich als geschickte 
Handwerker, besonders als Maurer. Da bei der regen 
Bantätigkeit große Nachfrage berescht sind die Löhne 
nicht unerheblich gestiegen. 
  
Einheimische Verwaltung. 
Auch bei der Einrichtung der Verwaltung zeigt 
sich der Baganda den anderen Stämmen überlegen. 
Es ist interessant Zu hören, daß sich viele Ortsvorsteher 
in der Baganda-Provinz zur Erledigung des schrift- 
lichen st ber Schreibmaschiue bedienen und zu 
ihren Inspektionsreisen ein Motorrad benutzen. In 
den übrigen Provinzen wurden weitere Landstriche in 
Verwaltung genommen, was nicht immer ohne be- 
waffnetes Einschreiten gegen einige Unruhestifter, wie 
z. B. in der °Rudolf- Provinz vonstatten ging. 
Die Entwicklung des Protektorats im Be- 
richtsjahre bedentet in jeder Hinsicht einen Fort- 
schritt, der auch für die Zukunft günfstiges erhoffen läßt. 
Fldschi· Inseln. 
Beschränkung der Einfuhr von Bäumen, 
Eflanzen usw. 
Eine Verordnung — „Disenscs of Plants Ordinance. 
19134 — (Nr. 6/1913) hebt die Verordnungen gleicher 
Bezeichnung Nr. 7/1891 und 25/1911 auf und ermäch- 
tigt den Gouverneur im Nate, die Einfuhr von Bäumen, 
Pflanzen, Früchten und Sämereien oder Teilen davon 
zu verbieten oder unter bestimmten Bedingungen zu 
gestatten. Verbotswidrig eingeführte Pflanzen usw. 
werden beschlagnahmt und vernichtet 
(The Board of #rde Journal.) 
Französisch-sKiongo. 
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen nach 
Frankreich. 
Eine Verordunng der Französischen Regierung vom 
1. Juni 1914 setzt für Kaffee und Kakao in Bohnen 
die Mengen, die aus dem französischen Teile des konven-= 
tionellen Kongobeckens während des Jahres 1914 unter 
der in der Verordnung vom 22. April 1899 angegebenen 
Vergünstigung") in F Frautreich Singeiöhrt werden können, 
auf 50 000 kg bzw. 
(Tournal btier de la 40 blique Françaisc.) 
Mozambique. 
Anderung des Zolltarifs für die Gebiete von 
anica und Sofala 
Nach einer Verordunung der Portugiesischen Regie- 
rung vom 4. Juni 1914 (Nr. 538) ist von Waren, die 
von einem Kauffahrteischiff auf ein anderes über- 
eladen werden, in jedem Hafen des Gebiets von 
Manica und Sofala eine Überladungsgebühr von 
0,05 Escudo für die Tonne zu #utrichten. 
(Diario do Gorcrno.) 
Natal. 
Vorschriften zum Schute einheimischer 
Pflanzen 
Nach einer Verordnung zm Schute leinheimischer 
Pflanzen vom 14. April 1914 (Nr. 5/1914) — 
indigenous Plunts and Flowers Ordinance. Micrl — 
ist es verboten, gewisse in der Beilage zu der Ver- 
ordnung genannte Pflanzen (mit Einschluß ihrer Blumen- 
*) Die Vergünstigung besteht in einem Zollnach= 
lasse von 12 Frank für 1 d2 Kaffee und 9 Frank für 
1 dz Kakao.
	        
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