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finderung der Satzung der Deutschen Samoa-Gesellschaft.
Vom 13. Juli 1914.
Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Samoa-Gesellschaft am
27. Juni 1914, wonach das Grundkapital im derzeitigen Gesamtbetrage von 970 100 . durch
Zusammenlegung der Anteile im Verhältnis von 3: 1 herabgesetzt wird und Vorzugsanteile durch
Zuzahlung von 45 /“ auf je 100 ./ der zusammengelegten Anteile mit dem Recht auf 6 v. H.
Vordividende vor den Stammanteilen vom 1. Juli 1915 ab ausgegeben werden sollen, werden
gemäß 8§§ 43, 44 der Satzung von Aufsichts wegen genehmigt.
Berlin, den 13. Juli 1914.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Gleim.
Dersonalien.
Uachrufe.
Am 23. August 1914 fand der Bureauvorstand bei dem Kaiserlichen Gonvernement von
Deutsch-Neuguinea und Leutnant der Reserve im 4. Garde-Regiment zu Fuß
Herr Joseph Sigwanz
bei Namur den Heldentod.
Der Gefallene hat dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Neuguinca seit dem Jahre
1903 angehört und sich als ein ausgezeichneter Beamter bewährt.
Sein Andenken wird stets in Ehren gehalten werden.
Berlin, den 16. September 1914.
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts.
Solf.
Am 6. September d. Is. starb auf dem Felde der Ehre in Frankreich den Heldentod fürs
Vaterland der Königliche Major und Bataillons-Kommandeur im Füsilier-Regiment Nr. 73
Herr Sriedrich v. Bentivegni,
Ritter des Roten Adler-Ordens 4. Klasse mit Schwertern.
Er hat vom 20. Juli 1904 bis 30. April 1907 der Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-
Südwestafrika angehört und sich bereits im Herero= und Hottentotten-Feldzuge in zahlreichen Gesechten
besonders ausgezeichnet.
Vom 18. August 1913 bis 6. August 1914 gehörte Major v. Bentivegni dem Kommando
der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt an. Mit ihm ist ein hoffnungsvoller, tapferer Offizier,
der trotz seiner, einige Tage vorher erhaltenen schweren Verwundung sein Bataillon weiterführte,
dahingegangen.
Das Andenken an diesen beliebten Offizier wird nie erlöschen.
Berlin, den 18. September 1914.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Solf.