Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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Nach einer hierher gelangten Meldung hat der Hauptzollamtsvorsteher beim Kaiserlichen 
Gouvernement von Kamerun 
Herr Philipp Glock, 
Leutnant der Reserve im 3. Ober-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 172, 
in Kamerun Anfang September d. Is. in einem siegreichen Gefechte gegen Engländer und Franzosen 
den Heldented gefunden. 
Der Gefallene hat dem Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun seit Oktober 1906 an- 
gehört und sich als ein ausgezeichneter, pflichtgetreuer Beamter bewährt. 
Sein Andenken wird in der Kolonialverwaltung stets fortleben. 
Berlin, den 8. Oktober 1914. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Solf. 
Am 10. September 1914 fand der Gouvernementssekretär bei dem Kaiserlichen Gouvernement 
von Deutsch-Ostafrika Leutnant d. Res. im Infanterie-Regiment Nr. 127 
Gotthilf Eßlinger 
den Heldentod. 
Der Gefallene hat dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika seit dem Jahre 1909 
angehört und sich stets als ein tüchtiger und pflichttreuer Beamter bewährt. 
Sein Andenken wird stets in Ehren gehalten werden. 
Berlin, den 15. Oktober 1914. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Solf 
Auf dem Schlachtfelde fand den Heldentod als Unteroffizier der Reserve des Infanterie- 
Regiments Nr. 41 der vereidete Landmesser 
Herr Sritz Moeller. 
Der Gefallene war zur Vorbereitung für den Dienst in den Schutzgebieten im Reichs- 
Kolonialamt beschäftigt und hat sich als fleißiger und tüchtiger Beamter bewährt. 
Ehre seinem Andenken. 
Berlin, den 17. Oktober 1914. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Solf. 
Den Heldentod für das Vaterland starben die ehemaligen Angehörigen der Schutztruppen: 
Generalmajor Scherbening, 21. Feldart. Brig., 
Major Hinsch, Feldart. Regt. 75, 
MWulff, Feldart. Regt. 50, 
die Hauptleute: Hudemann, Iunf. Regt. 113, 
Spiegel, Gren. Regt. 12, 
Kramer, 1. Kgl. Bayer. Inf. Regt., 
Zawada, Füs. Regt. 35, 
Krüger, Feldart. Regt. 27, 
Peter, Inf. Regt. 70, 
Wegelin, 2. Kgl. Bayer. Inf. Regt., 
Oberlt. Graf v. Uxkull Gyllenband, 1. Kgl. Württemberg.-Drag. Regt. 25. 
Die Schutztruppen werden das Andenken der tapferen, in treuer Pflichterfüllung gefallenen 
und bereits in den Schutzgebieten in Kriegs= und Friedenszeiten bewährten Kameraden in hohen 
Ehren halten. 
Berlin, den 26. September 1914. 
Kommando der Schutztruppen. 
In Vertretung: v. Perbandt.
	        
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