Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Finanz-Ministerium.  Verfügung,  betreffend  das  statistisch-topographische  Bureau  in
Verbindung  mit  dem  Verein  für  Baterlandskunde.  8.

.  Ministerium  des  Innern.  Verfügung,  betreffend  die  Anordnung  neuer  Abgeordnetenwahlen.
  9.

General-Direction  der  K.  Württemb.  Posten.  Bekanntmachung,  die  Behandlung
und  Spedition  der  Zeitschriften  betreffend.  42.

.  Königl.  Verordnung,  betreffend  die  vorläufige  Festsetzung  der  Verhältnisse  des  Festungs-Gouvernements
  in  Ulm  zu  den  Civilbehörden.  35.

Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,  betreffend  Abänderungen  in  den  Abstimmungsbezirken
  für  die  angeordnete  neue  Wahl  von  Abgeordneten.  39.

Ebend.  Bekanntmachung,  betrefsend  die  Abstimmungsbezirke  für  die  bevorstehende  Abgeordnetenwahl.
  41.

Februar.

Justiz-Ministerium.  Verfügung,  die  Umwandlung  des  allgemeinen  Landes-Intelligenzblattes
  in  den  „Staats-Anzeiger  für  Würktemberg“  betreffend.  45.

.  Ministerium  des  Innern.  Verfögung,  betreffend  die  Herausgabe  des  amtlichen  Kalenders.
  47.

Kriegs-Ministerium.  Werfügung,  die  Bestimmungen  betreffend,  welche  Militärpersonen
alö5  zum  Dienststande,  welche  als  zum  beurlaubten  Stande  gehörig  zu  betrachten  seien.  49.

.  Ministerium  des  Innern.  Festsetzung  der  Ertraposttare.  49.

.  Finanz-Ministerium.  Verfügung,  betreffend  die  Fällung  und  Aufbereitung  der  bärgerlichen
  Holzgaben.  53.

Ministerium  des  Innern.  Verfügung,  betreffend  die  Abgabe  des  für  die  öffentliche
Bibliothek  bestimmten  Freieremplars  von  Druckschriften.  51.

.  Ebend.  Bekanmmachung,  betreffend  die  Portotare  für  den  Briefverkehr  zwischen  dem  Königreich
  Württemberg  und  den  Großherzogkhümern  Meckleuburg  -Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz.
  52.

März-Königl.

  Verordnung,  betreffend  die  Bezeichnung  von  öffentlichen  Beamten  und  Dleuern,
deren  amtliche  Wirksamkeit  mit  dem  Dienste  in  der  Bürgerwehr  unvereinbar  ist.  55.
Königl.  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  einer  außerordentlichen  Versammlung
von  Abgeordneten  zur  Berathung  einer  Revision  der  Verfassung.  56.