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Abdruck.
Bekanntmachung
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeuguissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Verzeichniß der höheren Lehranstalten,
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A Lehranstalten, bei welchem der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
Ga.P Gymnasien.
I. Königreich Preußen. 11. das Gymnasium zu Lyck,
. 12.,, » „ Memel,
Provinz Ostpreußen. 13. NRiastenburg,
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 14. „ „Rössel,
2. » „Bartenstein, 15. „ „ Tilsit.
* » „Braunsberg,
4. „ Gumbinnen, Provinz Westpreußen.
5. „ » „ Hohenstein, 16. Das Gymnasium zu Conitz,
6. , „ „ Insterburg (verbunden 17. R„ „ Culm,
mit dem Real-Gymnasium das.), 18. „ Königliche Gymnasium zu Danzig,
7. „ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg 19.,„ Städtische Gymnasium daselbst,
i. Ostpr., 20. „ Gymnasium zu Deutsch-Krone,
8. „ Friedrichs-Kollegium daselbst, 21. " „ „ Elbing,
9. „ Knreiphöfische Gymnasium daselbst, 22. "„ » „ Graudenz,
10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 23. „ „ „ Marienburg,