Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

198

Die  Bittschriften  um  die  Aufnahme  für  den  am  1.  Mai  d.  J.  beginnenden
Lehrkursus  müssen,  mit  den  Berichten  der  betreffenden  gemeinschaftlichen  Oberämter
und  den  übrigen  vorgeschriebenen  Beilagen  versehen,  längstens  bis  den  20.  April
bei  der  K.  Commission  für  die  Erziehungshäuser  eingereicht  werden.

Stuetgart  den  14.  März  18588.
Schedler.

b)  Bekanmmachung,  betreffend  die  Aufnahme  neuer  35glinge  in  die  Erzichungs-Anstalt  für  Vaganten,
Kinder  in  Weingarten.

In  der  mit  dem  Waisenhause  zu  Weingarten  verbundenen  Erziehungs-Anstalr  für
Kinder  von  Vaganten  sind  in  diesem  Frühjahre  die  in  Erledigung  kommenden
Stellen  zu  besetzen.  Die  Bezirks-Polizeiämter,  welche  in  dem  Falle  sind,  Kinder,
die  sich  nach  der  Ministerial-Instruktion  vom  16.  August  1826  zur  Aufnahme  in
jene  Anstalt  eignen,  vorzuschlagen,  werden  daher  aufgefordert,  ihre  dießfälligen  Vorschläge,
  und  zwar  genau  in  der  Form  und  mit  den  Nachweisungen  und  Belegen,
welche  die  gedachte  Instruktion  vorschreibt,  spätestens  bis  zu  Ende  des  Monats
April  an  die  Commission  für  die  Erziehungshäuser  einzusenden.

Stuttgart  den  28.  März  1858.
Schedler.

C)  Des  Kriegs-Departements.

Oes  Kriegs-Ministerlum.
Verleihung  der  goldenen  Milita-Verdieust,  Medaille.
Seine  Königliche  Majestät  haben  durch  höchstes  Dekret  vom  26.  Marz
dem  Regiments-Tambour  Herrmann  des  6.  Infanterie-Regiments,  in  Berückstchtigung
  seiner  dreißigjährigen  vorwurfsfreien  Dienstzeit  und  seines  geordneten  Benehmens

während  derselben,  gegen  Zurückgabe  der  silbernen  Militär-Verdienst-Medaille,  die
goldene  gnädigst  bewilligt.

Stuttgart  den  27.  März  1838.
v.  Dügel.