Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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in  die  Verwaltungskommission  die  gleiche  Stimmenzahl  erlangt,  so  entscheidet  erforderlichenfalls
  für  den  Eintritt  in  die  Verwaltungskommission  das  höhere  Lebensalter.
Für  den  Fall,  daß  ein  Landesfeuerwehrausschuß  nicht  besiehen  sollte,  bleibt
besondere  Verfügung  vorbehalten.
Stuttgart,  den  22.  September  1905.
Pischek.

Sekanntmachung  des  Ministerinms  des  Kirchen-  und  Schulwesens,
betreffend  die  Abraham  und  Heuriette  Thalheimer-#listung  in  Stutlgark.
Vom  28.  September  1905.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  27.  September  1905  allergnädigst  geruht,
der  Abraham  und  Henriette  Thalheimer-Stiftung  in  Stuttgart  die  nachgesuchte
Genehmigung  zu  erteilen.

Stuttgart,  den  28.  September  1905.
Für  den  Staatsminister:
Habermaas.

Gedruckt  in  der  Buch  druckerel  Chr.  Scheufele  in  Stuttgart.