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in die Verwaltungskommission die gleiche Stimmenzahl erlangt, so entscheidet erforderlichenfalls
für den Eintritt in die Verwaltungskommission das höhere Lebensalter.
Für den Fall, daß ein Landesfeuerwehrausschuß nicht besiehen sollte, bleibt
besondere Verfügung vorbehalten.
Stuttgart, den 22. September 1905.
Pischek.
Sekanntmachung des Ministerinms des Kirchen- und Schulwesens,
betreffend die Abraham und Heuriette Thalheimer-#listung in Stutlgark.
Vom 28. September 1905.
Seine Königliche Majestät haben am 27. September 1905 allergnädigst geruht,
der Abraham und Henriette Thalheimer-Stiftung in Stuttgart die nachgesuchte
Genehmigung zu erteilen.
Stuttgart, den 28. September 1905.
Für den Staatsminister:
Habermaas.
Gedruckt in der Buch druckerel Chr. Scheufele in Stuttgart.