Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Beförderungen.

Des  Großherzogs,  Königliche  Hoheit,  haben  dem  Vice-Kanzlar  und  geheimen
  Archivar,  Herrn  Georg  Friedrich  Conrad  Ludwig  von  Gerstenbergk  allhier,
  unter  ehrenvoller  Enthebung  von  seinen  biöherigen  Stellen,  das  Präsidium
Hoöchstihrer  Landesregierung  zu  Eisenach  anvertrauet  und  ihn  zum  Kanzlar  derselben
  ernannt,  den  wirklichen  geheimen  Legations-Rath  und  geheimen  Referendar
  Herrn  Carl  Friedrich  Anton  von  Conta  Hbierselbst  zum  geheimen  Archivar
  bey  Hochstihrem  geheimen  Haupt=  und  Staats-Archive,  den  Regierungsrath
  Herrn  Gustav  Leopold  Constantin  Wittich  zu  Eisenach,  unter  Uebertragung
des  Direktoriums  Hoöchstihres  Ober-Konsistoriums  zu  Eisenach,  zum  Ober-Konsistorial-Direktor
  und  wirklichen  geheimen  Regierungsêrath  ernannt,
  sodann  dem  Hauptmann  und  Kammerherrn  Herrn  Friedrich  Carl  von
Schauroth  zu  Eisenach  den  Charakter  als  Major  verliehen  und  den  Hof-Advokaten,
  Stadt-Syndikus  und  Gerichts-Direktor  Carl  Friedrich  Wirth  zu
Blankenhayn  zum  Landes-Direktions-Rath  mit  Sitz  und  Stimme  in
Höchstihrer  Landes-Direktion  gnadigst  ernannt.

Demncchst  haben  Allerhöchstdieselben  geruhet,  nach  gnädigster  Versetzung  des
Justiz-Amtmannes  Friedrich  Wilhelm  Schneider  zu  Nieder-Roßla  in  den  Ruhestand
mit  Pension,  zu  ernennen:  den  Stadtgerichts-Aktuar  Johann  Carl  Christian
Brüger  zu  Jena  zum  Justiz-Amtmann  des  Amtes  Roßla,  den  Hof-Advokaten
  Herrmann  Adelbert  Mirus  hierselbst  zum  Amts-Kommissar  und  ersten
  Aktuar  des  Amtes  Jena,  den  zweyten  Amts-Aktuar  D.  Ernst  Friedrich
Carl  Koch  zu  Nieder-Roßla  zum  Stadtgerichts-Aktuar  zu  Jena,  den  Kriminalgerichts-Aktuar
  Christian  Ludwig  Wilhelm  Reuße  allhier  zum  zweynten
Amts-Aktuar  des  Amtes  Roßla,  ferner  die  Jagd-Laqueyen  Johann  Anton
Möslein,  Johann  Christian  Adolph  Sckell  und  Ludwig  Boussiard  hies.,  zu
Leibjaägern,  so  wie  endlich  den  Hof-Laquey  Carl  Sänger  allhier  zum  Impost-Aufseher
  zu  Blankenhayn.

Bekanntmachungen.

I.  Mit  höchster  Genehmigung  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs
wird,  zu  Erläuterung  der  Vorschriften  in  den  §.  7,  8  und  15  des  unter'm  30.
September  1824  erlassenen  Regulatives  über  die  Erwerbung  des  Bürgerrechts  zu
Eisenach,  hiermit  bekannt  gemacht,

daß  die  im  §.  8  für  Kinder  bestimmten  Ansätze  für  das  im  §.  7  festgesetzte
Einschreiben  der  Kinder  von  den  das  volle  Bürgerrecht  erwerbenden  Aeltern  an