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Wie wohl es nun eigentlich aus keiner andern Stelle der
gleichzeitigen Acten ganz deutlich zu ersehen war, was eigentlich
unter dieser „kleinen Kammermusik“ zu verstehen sei, so scheint doch
aus dem Wenigen, was darüber gesagt, hervorzugehen, daß es
wohl sogenannte „Nationalmusik“ war, die unter Gesang oder Instrumentirung
mittelst costümirter Pantomime und Tanz stattfand.—
Die Thätigkeit der Capelle bei den damals gewöhnlicher werdenden
theatralischen oder bloßen scenischen Aufführungen war
schon seit Anfange des 17. Jahrhunderts immer mehr in Anspruch
genommen worden, wie wohl es noch keine eigentlichen Theater
gab, und die sogenannten Opern waren am Ende mehr oder
weniger scenische Oratorien, wie sie Philipp von Neri im 16.
Jahrhunderte geschaffen, bis endlich Heinrich Schütz durch die
Composition der Daphne von Opitz, die am 1. April 1627 zu
Torgau bei der Vermählungsfeierlichkeit der Eleonore Sophia,
ältesten Tochter Johann Georgs I., mit dem Landgrafen Georg II.
von Hessen aufgeführt ward, gewissermaßen den ersten Fingerzeig
zur deutschen Oper gab. Weit mehr war aber dagegen die Kammermusik
bei den damals an den deutschen Höfen zu allen Festlichkeiten,
Banketten 2c., gewöhnlichen großen Prunkballets, die
namentlich am Dresdner Hofe eine ganz besondere Pflege erhielten,
bethätigt, und genoß wegen ihrer Fertigkeit in Executirung
derselben einen wahrhaften Ruf; doch darüber specieller an einem
andern Orte. —
Zum Beschlusse dieser aphoristischen Geschichte der kurf. Capelle
in der Zeit der Kurfürsten August, der beiden Christiane
und Johann Georg's I. wollen wir folgendes Curiosum noch
wörtlich mittheilen, da es von einem ehemaligen Cantoreiknaben,
welcher studirt hatte, gern in Leipzig Magister werden wollte und
daher mit der Dedication eines musikalischen Werks gegen die
Gnade des Kurfürsten einen Feldzug machte, herrührt. Er nennt
sich Alumnus Electoralis, also ein Beweis, daß er auf kurfürstliche
Kosten studirte. Das Dedicationsschreiben lautet aber wörtlich,
wie folgt:
Denen Durchlauchtigsten, Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn
Christiano, Herrn Johann Ceorgio, vnd Herrn Augusto, gebrüdern
ond Hertzogen zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen, Markgrafen
zu Meissen, vnd Burggrafen zu Magdeburgk, Meinen gnedigsten
Fürsten ond Herrn pp.
Durchlauchtigste, Hochgeborne, Gnedigste Fürsten ond Herrn, Ewern
F. F. F. G. G. G. seint meine vuterthenigste willige Dienste, neben
meines gebett, iederzeit zuvor. 6
Das die edle ond furneme kunst die Musica, Gnedigste Fürsten
vnd Herrn, des Menschen gemütt, in betrübnüß vnd Traprigkeit nicht
Wenig erquicke vnd frölich mache, ist gottlob offenbar genugsam, also
Sachsen-Chronik f. Verg. u. Geg. I. 5. 29