Full text : Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

70
so  befehlen  Wir,  daß  derselbe  seinem  ganzen  Inhalte  nach  oͤffentlich  verkuͤndet  und
zu  dessen  Vollziehung  die  erforderlichen  Anordnungen  getroffen  werden.

Gegeben,  Stuttgart  den  15.  Februar  1828.

Wilhelm.

Der  Mlnister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Graf  v.  Beroldingen.

Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats-Sekretär,
Vellnagel.

Grundvertrag  über  den  Zoll-Verein  zwischen  Württemberg  und  Baiern.

Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg,  und  Seine  Majestät
der  König  von  Baiern,  von  denselben  Gesinnungen  und  Absichten  geleitet,  aus
welchen  der  am  12.  April  1827  zu  München  abgeschlossene  vorläufige  Vertrag  über
gegenseitige  Erleichterung  des  Handels  und  Verkehrs  zwischen  beiden  Staaten  hervorgegangen,
  haben  zum  Zweck  der  in  dem  zweiten  Artikel  des  gedachten  Vertrages  vorbehaltenen
  Ausbildung  und  Vollziehung  des  errichteten  Zoll-Vereins  sofort  weitere
Unterhandlungen  eröffnen  lassen,  und  zu  diesen  als  Allerhochst  hre  Bevollmächtigee
ernannt,  nämlich:

S#e  Königliche  Majestät  von  Württemberg,  den  außerordentlichen
Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  an  dem  Königlich  Baierischen  Hofe,
Herrn  Philipp  Moriß,  Freiherrn  v.  Schmitz-Grollenburg,  Staatsrath  und
Commenthur  des  Ordens  der  Württembergischen  Krone,

dann
den  Ober-Finanzrath,  Herrn  Christoph  Ludwig  v.  Herzog,  Ritter  des  Ordens
der  Württembergischen  Krone;