Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

377.

7)  Die  Flachsproben  werden  sogleich  nach  der  Erkennung  über  die  Preiswuͤrdigkeit
  an  die  Bewerber  zuruͤckgesendet,  insofern  sie  nicht  anderwaͤrts  daruͤber
verfuͤgen.

Die  an  der  Zuruͤcksendung  uͤbernimmt  die  Staatskasse,  wenn  der  Einsender

keinen  Preis  erhielt,  und  seine  Waare  nicht  in  Stuttgart  zum  Verkaufe  kommt.

Die  Bezirks-Polizeiämter  und  Orts-Vorsteher  der  Flachsbau-Gegenden  werden

hiedurch  angewiesen,  die  sichere  Vorkehr  zu  treffen,  daß  die  borstehende  Preis-Aussetung
  und  insbesondere  auch  die  Bestimmungen  hinsichtlich  der  erforderlichen  Eigenschaften
  des  preiswürdigen  Flachses  und  des  Schlusses  der  Bewerbungsfrist  den
Flachsbauern  ihrer  Amts-Bezirke  gehdrig  bekannt  werden.  „
Stuttgart  den  8.  Januar  1840.  Schlaper.

2.  Der  evangelischen  Synode.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Vertheilung  der  Synodal-Prämien  für  evangelische  Schulmeister,
«  Lehrgehülfen  und  Schulames-Zöglinge.  *“—
Nachstehende  Schulmeister,  Lehrgehülfen  und  Schulamts-Zoͤglinge  wurden  der
das  Jahr  1338—39  ausgesetzten  Belohnungen  fuͤr  wuͤrdig  erachtet.  *-1
I.  Schulmeister.
Generalat  Hall;
Zeiher  in  Langenburg,
Kochen  dörfer  in  Giengen,  Dekanats  Heidenheim,
Maier  in  Oehringen,  2
Löwenthal,  ieraelitischer  Lehrer  in  Ernsbach,  Dekanats  Oehringen.
Generalat  Heilbronn:
Bertsch  in  Brackenheim,
Beßler  allda,  .
Hole  in  RNeuenstadt,  6
Groh  in  Lachweiler,  Dekanats  Weinsberg.
Generalat  Tübingen:
Huber  zu  Bodelshausen,  Dekanats  Tübingen,
Scheck  zu  Bernbach,  Dekanats  Neuenbürg,
Hartter  zu  Täbingen.

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