377.
7) Die Flachsproben werden sogleich nach der Erkennung über die Preiswuͤrdigkeit
an die Bewerber zuruͤckgesendet, insofern sie nicht anderwaͤrts daruͤber
verfuͤgen.
Die an der Zuruͤcksendung uͤbernimmt die Staatskasse, wenn der Einsender
keinen Preis erhielt, und seine Waare nicht in Stuttgart zum Verkaufe kommt.
Die Bezirks-Polizeiämter und Orts-Vorsteher der Flachsbau-Gegenden werden
hiedurch angewiesen, die sichere Vorkehr zu treffen, daß die borstehende Preis-Aussetung
und insbesondere auch die Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften
des preiswürdigen Flachses und des Schlusses der Bewerbungsfrist den
Flachsbauern ihrer Amts-Bezirke gehdrig bekannt werden. „
Stuttgart den 8. Januar 1840. Schlaper.
2. Der evangelischen Synode.
Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung der Synodal-Prämien für evangelische Schulmeister,
« Lehrgehülfen und Schulames-Zöglinge. *“—
Nachstehende Schulmeister, Lehrgehülfen und Schulamts-Zoͤglinge wurden der
das Jahr 1338—39 ausgesetzten Belohnungen fuͤr wuͤrdig erachtet. *-1
I. Schulmeister.
Generalat Hall;
Zeiher in Langenburg,
Kochen dörfer in Giengen, Dekanats Heidenheim,
Maier in Oehringen, 2
Löwenthal, ieraelitischer Lehrer in Ernsbach, Dekanats Oehringen.
Generalat Heilbronn:
Bertsch in Brackenheim,
Beßler allda, .
Hole in RNeuenstadt, 6
Groh in Lachweiler, Dekanats Weinsberg.
Generalat Tübingen:
Huber zu Bodelshausen, Dekanats Tübingen,
Scheck zu Bernbach, Dekanats Neuenbürg,
Hartter zu Täbingen.
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