Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

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Dem Stabsarzt Dr. Erich Schrecker in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der 
Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. 
Verfügung des Kriegsministers vom 25. Juni 1919. 
Befördert wird nach erfolgter Rückkehr ans der Kriegsgefangenschaft 
zum Hauptmann: 
der Oberleutnant v. Woikowski-Biedau im Feldartillerie-Regiment Nr. 6, kommandiert zum 
Reichskolonialministerium, mit Patent vom 18. April 1916. 
Verfügung des Reichsministers vom 25. Juni 1919. 
Die Unterapotheker der Reserve in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika Bethmann, 
Boettger und Hochstetter werden rückwirkend mit dem 1. Juli 1918 zu Oberapothekern der 
Reserve ernannt. 
Verfügung des Kriegsministers vom 28. Juni 1919. 
Nach erfolgtem Ausscheiden aus der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bzw. Deutsch-Ostafrika 
werden in der Armee wieder eingestellt: 
die Stabsärzte: 
Dr. Sasserath als Bataillonsarzt des III. Bataillons Infanterie-Regiments Nr. 154, 
Dr. Schulz als Bataillonsarzt des III. Bataillons Füsilier-Regiments Nr. 86, — beide mit Wir- 
kung vom 1. Juni 1919 ab. 
Verfügung des Reichskolonialministers vom 30. Juni 1919. 
Der Oberstleutnant Franke, Kommandeur der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, 
wird zum Obersten mit Patent vom 6. November 1917 befördert. 
Verfügung des Preußischen Kriegsministers vom 19. Juli 1919. 
Stabsarzt a. D. Dr. Philipps, zuletzt in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, erhält den Charakter 
als Oberstabsarzt mit einem Dienstalter vom 28. November 1914. 
Befördert werden: 
die Oberärzte der Reserve: 
Dr. Rautenberger (V Berlin), bisher in ber Schutztruppe für Kamerun, zum Stabsarzt mit einem 
Patent vom 28. November 1914 
Dr. Wolff (Heidelberg), bisher in der Schugtruppe für Deutsch-Ostafrika, zum Stabsarzt mit einem 
Patent vom 30. Juni 1917 
ber Assistenzarzt der Reserve: 
Dr. Grau (V Berlin, früher III Hamburg), bisher in der Schutztruppe für Kamerun, zum Oberarzt 
mit einem Patent vom 6. Oktober 1916. 
Verfügung des Reichskolonialministers vom 23. Juli 1919. 
Der Hauptmann v. Huber-Liebenau in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit 
dem 31. Juli 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Bayerische Dienste aus. 
Der Hauptmann Broek in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 31. Juli 1919 
aus dieser behufs Rücktritts in Württembergische Dienste aus. 
Verfügung des Kriegsministers vom 25. Juli 1919. 
Der aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrte Oberleutnant v. Lekow der Reserve des Infanterie- 
Regiments Nr. 156 (III Berlin), jetzt in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, wird zum 
Hauptmann mit Patent vom 4. September 1914 befördert. 
Verfügung des Reichskolonialministers vom 26. Juli 1919. 
Der Hauptmann v. Cossel in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 31. Juli 
1919 aus dieser behufs Rücktritts in Preußische Dienste aus. 
Der Hauptmann Meyer (Hermann) in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika scheidet mit dem 
31. Juli 1919 aus dieser behufs Rücktritts in Preußische Dienste aus. 
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