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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
6. Jahrgang. Berlin, den 4. April 1872. Nr. 9.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69
Der vierteljährliche Prämumerationspreis dieses Blattes beträgt 15 Sgr. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhanlungen in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabel mit 1 Sgr. 4 Pf. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern
noch besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 156.
Errichtung einer Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
Ich habe von dem Abschlusse der Arbeiten für die auf Meine Anregung projektirte Lebensversicherungs An-
stalt für die Armee und Marine mit Befriedigung Kenntniß genommen und dem Statute dieser Anstalt gern
Meine Genehmigung ertheilt. — Indem Ich die Erwartung ausspreche, daß das segensreiche Institut in der
Armee und Marine die ihm gebührende lebhafte Betheiligung finden werde, bestimme Ich zugleich, daß alle
diejenigen, welche nach Konstituirung der Lebensversicherungs-Anstalt als Offiziere, Aerzte mit Offizier-Rang
oder als obere Beamten in der Armee und Marine resp. bei der Militair= und Marine-Verwaltung etats-
mäßig angestellt werden, die Verpflichtung haben sollen, bei der Anstalt mindestens den geringsten zulässigen
Kopitalsbeires, zu versichern. — Auch will Ich den nicht im Offizierrange stehenden Avancirten der Armee-
und Marine den Beitritt gestatten.
Berlin, den 26. Dezember 1871.
Wilhelm.
An den Kriegs= und Marine-Minister. Graf v. Roon.
Berlin, den 27. März 1872.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit folgendem Bemerken zur Kenntniß der
Armee gebracht:
In der Absicht, den Militair-Personen die Sorge für die Exstenz, ihrer Familien nach dem Tode
der Ernährer zu erleichtern und in Berücksichtigung des Umstandes, daß die Kriegsgefahr den genannten Per-
sonen den Beitritt zu den bestehenden Lebensversicherungs= Anstalten wesentlich erschwert, ist die Errichtung
einer eigenen Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine beschlossen worden.
Unter Mitwirkung der Herren Minister des Innern und der Justiz ist demnächst ein Statut ausge-
arbeitet und von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige genehmigt worden.
Grund dieses Statuts ist ein Verwaltungs-Rath und eine einstweilige Direktion für die Lebens-
versicherungs-Anstalt eingesetzt. Der Verwaltungs-Rath besteht aus een Pers onen
dem General der Infanterie und Präses der Ober-Militair Kommission von Holleben
als Vorsitzenden,
dem General-Lieutenant und Kommandeur der 2. Garde-Infanterie- Division von Budritzki,
dem General-Major von der Armee von ,
dem Oberst und Kommandeur des Gardt, Kürster. Regiment von Brandenstein, und
dem Wirklichen Geheimen Kriegs-Rath und vortragenden Rath im Kriegs-Ministerium Hammer,
als Mitglieder, und