Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

ch-  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.
M  37.

München,  den  5.  August  1878.

 

Inhalt:
Bekanntmachung  vom  31.  Juli  1878,  den  Vermögensstand  des  WMilltir-  Wittwen=  und  Waisen-,  dann  des  Invalidenund
  des  milden  Stiftungs-Fonds  für  das  Etatejahr  187/1/-,  —  Belanntmachung  vom  22.  Juli  1878,

die  Auflösung  des  Revicrs  Ziegelhütten,  Forstamtes  Kulmach,  Per.  —  Verleihung  des  erblichen  Adelsstandes.  —
Ordens-Verlcihung.

Bekanntmachung,  den  Vermögensstand  des  Militär-Wittwen=  und  Waisen-,  dann  des  Invalidenund
  des  milden  Stiftungs-Fonds  für  das  Etatsjahr  1876/27  betr.

Seine  Majestät  der  König  haben,  nachdem  im  versammelten  Staatsrathe  über
den  Vermögensstand  des  Militär-Wittwen=  und  Waisen-,  dann  des  Invaliden=  und  des
milden  Stiftungs-Fonds  für  das  Etatsjahr  18762„  Vortrag  erstattet  wurde,  inhaltlich
Allerhöchster  Entschließung  vom  7.  Juli  1878  die  Ermächtigung  zu  ertheilen  geruht,  daß  die
Resultate  des  Vermögensstandes  der  genannten  Fonds  durch  das  Gesetz=  und  Verordnungsblatt
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  werden.

München,  31.  Juli  1878.

Kriegs-Ministerium.

v.  Maillinger.
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